Beamte versus Arbeitnehmer: Im Ruhestand geht es besonders ungerecht zu

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Rentner die unverschuldet im Alter nach Pfandflaschen suchen müssen: Die gehören heutzutage zum gewöhnlichen Straßenbild dazu. Doch auf Beamte im Ruhestand – sprich Pensionäre – trifft dieses Schicksal nur in absoluten Ausnahmefällen zu. Besonders beim Ruhestand zahlen sich die vielen zusätzlichen Privilegien des Beamtentums voll aus.

„Genießen Beamte zahlreiche Privilegien, von denen „normale“ Arbeitnehmer nur träumen können“ 

>>Frankfurter Rundschau<<

„In den Köpfen der meisten Menschen genießen Beamte zahlreiche Privilegien, von denen „normale“ Arbeitnehmer nur träumen können. Sei es beim Ruhestandsgehalt, bei Altersteilzeit und Gesundheitsvorsorge, bei der Einkommenssteuer oder dem Kindergeld. … Im Vergleich zu einem Arbeitnehmer mit vergleichbarem Aufgabenfeld verdient ein Beamter effektiv rund das Doppelte. … Das liegt nicht zuletzt an den teilweise unsinnigen Zuschlägen, die man im Staatsdienst erhält.“

„Im Vergleich zu einem Arbeitnehmer mit vergleichbarem Aufgabenfeld verdient ein Beamter effektiv rund das Doppelte“ 

Sogar alleine für das „Verheiratetsein“ sind satte Zuschläge fällig. Während das vermeintlich „echte Kindergeldeigentlich nur eine verdeckte Steuerrückerstattung ist, bekommen Beamte – unter anderen Namen – tatsächlich „Kindergeldausgezahlt: Der Familienzuschlag ist ausschließlich für Beamte vorgesehen.

Beamte versus Arbeitnehmer: Im Ruhestand geht es besonders ungerecht zu

Die Listr an Zusatzleistungen für ist gefühlt endlos lang und am Ende bekommt ein Beamter rund das Doppelte – als ein Nicht-Beamter – ausgezahlt. Selbstredend wirken sich diese Sonderzahlungen, Zuschläge und steuerfreie Vergünstigungen ebenso auf das Altersgeld aus. Aber auch bei den allgemeinen Altersgrenzen schneiden Beamte besser ab.

Spezielle Altersgrenzen für Beamte: Nicht-Beamte gehen leer aus

>>Beamten Magazin<<

„Die allgemeine Altersgrenze wird bislang mit Ablauf des Monats erreicht, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Aufgrund der beruflichen Beanspruchung gibt es für den Polizei- und Justizvollzugsdienst (60. Lebensjahr), den Einsatzdienst der Feuerwehr (60. Lebensjahr) und den Flugverkehrskontrolldienst (55. Lebensjahr) besondere Altersgrenzen. Auch für Lehrkräfte an Schulen und Lehrende an Hochschulen können besondere Altersgrenzen vorgesehen sein.“

Mit 55 Jahren eine Rente ohne Abschläge genießen

Bis auf Bergleute unter Tage sind alle vergleichbaren Regelungen ersatzlos weggefallen: Für gewöhnlich muss die gestiegene Lebenserwartung und kappe öffentliche Kassen – als Pseudo-Erklärung – dafür herhalten. Obwohl viele handwerkliche Berufe erhebliche Gesundheitsrisiken oder Unfallgefahren mit sich bringen: Trotzdem sind keine besonderen Altersgrenzen vorgesehen.

Viele Handwerksberufe haben erhebliche Gesundheitsrisiken oder Unfallgefahren

Die vermeintlich gestiegene Lebenserwartung würde sich nämlich ganz schnell relativieren, sobald als diese nach den einzelnen Berufsgruppen aufgesplittet würde: Nicht wenige Arbeitnehmer können ihre geringe Rente später kaum genießen. Doch die Ungerechtigkeit zieht sich bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf, was schon bemerkenswerte Urteile dazu gesprochen hat.

„Das Verfassungsgericht beurteilt Eingriffe in das Eigentum von Arbeitnehmern und Rentnern jedoch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit“

>>Spreezeitung.de<<

„Wie ungerecht es in Deutschland etwa in Hinblick auf die Eigentumsrechte von Arbeitnehmern und Rentnern im Vergleich zu Beamten zugeht, erläutert diese Passage des Autors:

„Ansprüche von Arbeitnehmern und Rentnern sind durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Das Verfassungsgericht beurteilt Eingriffe in das Eigentum von Arbeitnehmern und Rentnern jedoch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Maßnahme von gewichtigem öffentlichen Interesse bestimmt ist, wie beispielsweise die Renten-Nullrunde 2004, dann handelt es sich nicht um eine Verletzung von Eigentumsrechten (1 BvR 1247/07). Und als gewichtiges öffentliches Interesse gilt auch die Verbesserung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Für Beamte und Pensionäre werden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen jedoch kaum gestellt. Der Schutz der „hergebrachten Grundsätze“ ist fast absolut. Haushaltstechnische Überlegungen, also schlicht Geldbedarf, als Begründung für Eingriffe in die Rechte der Beamten werden vom Verfassungsgericht nicht anerkannt. Die Richter messen mit zweierlei Maß. Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern und Rentnern können verhältnismäßig sein, und sind es in der Regel auch, wenn damit öffentliche Haushalte stabilisiert werden sollen. Bei Beamten und Pensionären sind fiskalische Argumente jedoch weitgehend unbeachtlich.“

Besonders tragisch sind die Eingriffe in die Eigentumsrechte wohl für Bürger, die als Rentner durch die 2001 von der rot-grünen Koalition relativ versteckt und kopflos vorgenommene Rentenreform heute zum Grundsicherungsrentner werden. Trotz langjähriger Einzahlung werden sie damit zum Sozialfall degradiert, was ohne die Kürzung in vielen Fällen nicht passiert wäre.“

Renten: “ Trotz langjähriger Einzahlung werden sie damit zum Sozialfall degradiert“

Laut Grundgesetz sollen alle Menschen „gleich“ sein: Aber davon scheint das Bundesverfassungsgericht noch nie etwas gehört zu haben: Trotz Gleichheitsgrundsatz wird – ganz offen – mit zweierlei Maß gemessen. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes für die Altersbezüge scheint nur für Beamte zu gelten. Zudem sind die Richter am Bundesverfassungsgericht ebenfalls alle verbeamtet.