Klage zeigt Wirkung: Saarland ändert Mediengesetz auch ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Von  Petra SitteZur Modernisierung des Saarländischen Mediengesetzes erklärt Petra Sitte, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag:

„Was auch immer Landesregierung und Landtag des Saarlandes im Einzelnen zu diesem Sinneswandel veranlasst hat, das Landesmediengesetz im Sinne der Staatsferne zu korrigieren, sei dahingestellt. Fakt ist, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts unserer Normenkontrollklage entsprochen wurde. Sie hat somit auch ganz ohne Urteil Wirkung gezeigt und das ist entscheidend.“ Im Juni 2021 reichten Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE gemeinsam eine Verfassungsklage gegen das saarländische Mediengesetz wegen fehlender Staatsferne ein. Denn nach saarländischem Mediengesetz wurde die Direktorin oder der Direktor der Medienanstalt des Saarlandes vom Landtag direkt gewählt.

Die Klage beinhaltete, dass dies mit der gebotenen Staatsferne der Medien und der vom Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit nicht vereinbar sei, weil der Direktor oder die Direktorin programmrelevante Kompetenzen bei der Aufsicht habe. Es wurde die Gefahr politischer Einflussnahme gesehen, sofern der Landtag über die Besetzung dieser Leitungsfunktion entscheide.

In anderen Landesmediengesetzen fällt diese Aufgabe den Medienräten zu.

Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. im Saarländischen Landtag vom November 2019 war mehrheitlich durch CDU und SPD abgelehnt worden, ebenso eine im Januar 2021 beantragte Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Landesmediengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.

Infolgedessen sollte eine Normenkontrollklage, vertreten durch Prof. Dr. Dieter Dörr, beim Bundesverfassungsgericht eine Prüfung des Grundsatzes der Staatsferne auslösen.

Zwischenzeitlich sind nun auch der Landesregierung und dem Landtag Zweifel an der Verfassungskonformität im Hinblick auf das Gebot der Staatsferne gekommen.

Die einschlägige Vorschrift wurde geändert und entspricht nunmehr im vollen Umfang der Normenkontrollklage. Das Gesetz wird am Donnerstag, den 26. Oktober, veröffentlicht werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung, also am 27. Oktober 2023 in Kraft.

Folgerichtig wird der Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Dörr, daher am 27. Oktober 2023 den Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben an das Bundesverfassungsgericht wegen Wegfalls des Gegenstands der Normenkontrolle zurückziehen.