Behördlicher Datenverkauf: Vermeintlich harmlose Daten und die Zieldarstellung im modernen Luftkrieg

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Die gezielte Tötung eines 16-Jährigen durch eine Drohne dürfte die Blaupause für die zukünftige Entwicklung sein. Zwar hatte der 16-Jährige kein „richtiges Verbrechen“ begangen, aber Computermodelle legten offenkundig eine andere Schlussfolgerung nahe. – Das war im Jahr 2009 geschehen.

Gezielte Tötung durch Drohnen: Warum rechtsstaatliche Gerichtsverfahren nur im Wege stehen

Eine Straftat zu begehen und dafür sich eine rechtsstaatliches Verurteilung einzuhandeln: Alles Schnee von gestern: Im modernen Rechtsstaat reichen mittlerweile wage Computervorhersagen aus. Unschuldsvermutung und Angeklagte die mitunter vor einen Gericht verteidigen: Solche Rechtsstaatsgrundsätze stellen nur einen Störfaktor dar. Schon heute werden die dafür nötigen Daten munter durch Behörden verkauft und manchmal auch gestohlen.

Warum haben sich „Hackerangriff“ längst als Allzweckwaffe für jede Art von Missstand erwiesen

>>PC-Welt<<

„Cybergangster haben die Reisepassdaten von Hunderttausenden Menschen im Netz veröffentlicht. … Hunderttausenden Reisenden aus mehreren Ländern, darunter mehr als 12.000 deutsche Staatsbürger, die zwischen Ende Februar und April dieses Jahres nach Argentinien ein- oder von dort ausgereist sind“ betroffen sein.“

„Cybergangster haben die Reisepassdaten von Hunderttausenden Menschen im Netz veröffentlicht“

An solchen kriminellen Vorfällen hat die Bundesregierung unmittelbar mitgewirkt. In modernen Reisepässen sind allerhand Daten gespeichert, was logischerweise auch kriminelle Hacker anzieht. Zudem gelangen – ganz offiziell – praktisch bei jeden Grenzübertritt diese Daten in fremde Hände hinein. Denn viele Staaten – insbesondere im angelsächsichen Raum – ist überhaupt kein Datenschutz vorhanden. Kurzum: Der Schutz der Daten spielt für Behörden offenkundig keine große Rolle mehr. Zusätzlich können Ämter ganze Datensätze der Bürger frei vermarkten.

Verkauf von behördlichen Meldedaten: „Umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen“

>>Süddeutsche Zeitung<<

„Stein des Anstoßes ist der Paragraf 44, der die „Melderegisterauskunft“ regelt. … ermöglicht es diese Vorschrift der Privatwirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, aktuelle Anschriften, gegebenenfalls der Tod einer Person.“

Verkauf von behördlichen Meldedaten: Kommerzielles Interesse steht vor Datenschutz

>>msn.com<<

„Bundesgesundheitsminister … hat Kritik an der Sammlung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurückgewiesen. – Es gehe darum, Gesundheitsforschung möglich zu machen, und für Patienten mit chronischen Erkrankungen zu besseren Erkenntnissen zu kommen, sagte Spahn am Donnerstag im ZDF-«Morgenmagazin». … Konkret sollen die Kassen Daten jedes Versicherten unter anderem zu Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln, der sie zu Forschungszwecken weiterleitet. Vorgesehen sind Regeln zur Pseudonymisierung der Daten – also den Bezug zur realen Person zu verschleiern.“

„Pseudonymisierung der Daten“ – Die reale Person dahinter lässt sich leicht rekonstruieren

Viele Behörden treiben die Datensammlung ihrer Bürger voran: Die daraus resultierenden Begehrlichkeiten dürften wohl kaum zu Leugnen sein. Und genau an dieser Stelle taucht das Zauberwort „Pseudonymisierung“ der Daten auf. Doch besonders bei Gesundheits- und Meldedaten lassen sich die realen Personen dahinter ganz leicht wieder rekonstruieren. Zudem können Gesundheits- und Meldedaten auch miteinander nachträglich verknüpfen werden.

Daten aus Gesundheits- und Meldedaten lassen sich miteinander verknüpfen

Auch die Datenweitergabe zu Forschungszwecken scheint nur eine Schutzbehauptung zu sein. Nicht nur staatliche Universitäten sind in der Forschung tätig, sondern beinahe zu jeden größeren Unternehmen gehört auch eine eigene Forschungsabteilung dazu. Vereinfacht: Es dreht sich am Ende nur um Profimaximierung herum. Besonders die stets klamme-öffentliche Verwaltung eher den rollenden Rubel, als Schutz der Daten sieht.

„US-Behörden und das Militär gezielt kommerzielle Nutzerdaten aufkaufen und benutzen“

>>Netzpolitik<<

„Kommerzielle Überwachung begründet ihre vermeintliche Harmlosigkeit immer damit, dass die Daten doch nur für Werbung, … . Doch durch vergangene Recherchen kam heraus, dass US-Behörden und das Militär gezielt kommerzielle Nutzerdaten aufkaufen und benutzen.“

Vermeintlich harmlose Daten und die Zieldarstellung im modernen Luftkrieg

Allerdings dürfte das wohl kaum ein reines US-Phänomen sein. Aufgrund dieser Datensätze und undurchsichtigen Computereinschätzungen kann jeder auf fast geheimen Listen landen: Die sogenannte No Fly List dürfte eine solche sein. Manche Länder schrecken dabei nicht mal davor zurück, ihre eigenen Staatsbürger mit einer Drohne ermorden zu lassen: Und zwar nicht versehentlich oder als streng geheime Mission, sondern es handelt sich dabei um eine ganz offizielle „Amtshandlung“ . – Ein Todesurteil, wo der Angeklagte sich nicht mal verteidigen konnte und die Bundesregierung sich mit Schweigen hervortut. Denn auch Deutschland liefert bereitwillig Datensätze zur Zieldarstellung im Luftkrieg ab.