Wehrlose Opfer: Welche Möglichkeiten Bürger haben um sich zu verteidigen

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Viele Menschen sind durch Gewalttaten und verübten Vergewaltigungen verunsichert. Besonders Frauen sind körperlich den meisten Tätern unterlegen. Zugleich wird das Mitführen von Waffen – wie Pfefferspray – zur Selbstverteidigung immer weiter eingeschränkt. Was also tun im Ernstfall?

Morde auf offener Straße

>>Tageszeitung<<

„In Stuttgart ist ein Mann auf offener Straße erstochen worden. Zeugen mussten hilflos zusehen, als der Täter mit einem Schwert wütete.“

Strenge Waffengesetze: „Mann auf offener Straße erstochen worden – Zeugen mussten hilflos zusehen“

Strenge Waffengesetze haben dafür gesorgt, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung unbewaffnet ist. Natürlich hält das kaum einen Täter von Straftaten ab: Es sorgt nur dafür, dass die Opfer wehrlos sind. Passanten die Schlimmeres hätten Verhindern können, sind so zur Untätigkeit gezwungen. Folge: Es tragen sich mitunter grausame Tragödien auf offener Straße zu, wo Menschen am helllichten Tag getötet werden: Umstehende Bürger können nur Tatenlos zusehen.

„Polizei rät deshalb vom Tragen jeglicher Art von Waffen ab“

>>Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes<<

„Die Polizei rät deshalb vom Tragen jeglicher Art von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray, nicht mitgeführt werden.“

„Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray nicht mitgeführt werden“

Natürlich könnten bewaffnete Bürger zahlreiche Leben retten. Denn bis der Notruf gewählt und die Polizei tatsächlich Vorort ist – ist die Tat meist schon geschehen. Auch herbeigerufene Notärzte können dann nur noch den Tot des Opfers feststellen.

Wählen des Notrufs könnte eine angespannte Lage zum Eskalieren führen

>>Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes<<

„Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 110 und erstatten Sie Strafanzeige, um weitere Angriffe der Person zu verhindern.“

Vorsicht bei Strafanzeigen: Täter könnten sich provoziert fühlen

Solche Hinweise der Polizei sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Das Wählen des Notrufs, kann mitunter den Täter noch zusätzlich Provozieren. Eine ohnehin schon brenzlige Situation, kann auf diese Weise schnell Unbeherrschbar werden. Selbst von Strafanzeigen ist – je nach Täter – häufig abzuraten. Viele Täter sind gut Vernetzt oder sie stellen einen Teil einer viel größeren kriminellen Strukturen da. Eine Strafanzeige kann also dazu führen, dass diese Gruppe sich provoziert fühlt und auf Rache sinnt.

„Staatsanwaltschaft bewertet den konkreten Einzelfall“ – Meist zu Ungunsten des Opfers

>>Stuttgarter Zeitung<<

„Als letztes Mittel kann man einen Täter auch gezielt mit dem Auto anfahren – die Staatsanwaltschaft bewertet den konkreten Einzelfall“

„Täter auch gezielt mit dem Auto anfahren“ – Davon ist dringend Abzuraten

Dieser Hinweis stammt nicht von einen Redakteur, den gerade eine Sicherung durchgebrannt ist, sondern höchstpersönlich vom Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Jeder Andere hätte da wohl eine Anzeige zum Aufrufen einer Straftat kassiert, allerdings die obersten „Hüter des Gesetzes“ – die dürfen das. Von dieser behördlichen „Empfehlung“ ist ganz Dringend abzuraten. Zwar ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit sogar im Grundgesetz festgeschrieben und Rahmen der Notwehr mag es theoretisch auch möglich sein: Tödliche Angriffe durch gezieltes Anfahren mit den Auto abzuwehren.

Besser die Täter in den Schlaf singen

Jedoch die Rechtspraxis sieht da ganz Anders aus. Vor Gericht landen nichts selten Oper einer Straftat auf der Anklagebank. Ungefährer Tenor vieler Urteile: Die Täter hätte man ja nur gut „Zureden“ – oder in Schlaf singen – müssen und sie hätten womöglich von ihren kriminellen Tun abgelassen. Diese Urteile sind zwar sehr weit weg von Realität, aber daran stören sich weder Polizisten, noch Staatsanwälte oder Richter.

Frauen haben kaum Möglichkeiten sich zu wehren

Angesichts der hiesigen rechtlichen Situation, sind daher „richtige“ Verhaltensweisen kaum möglich abzugeben. Besonders Frauen haben Aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit, kaum Möglichkeiten sich gegen Übergriffe zu wehren. Gelebte Praxis bei Straftaten an Frauen: Notrufe können häufig erst nach den Taten abgegeben werden, die Polizei protokolliert lediglich das Geschehen, der Fall verschwindet dann irgendwann im Papierkorb und die Täter tauchen ungestraft in der Anonymität unter.