Warum von Ökostrom große Konzerne profitieren

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Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.„so steht es verkürzt bei Wikipedia. Diese feste Einspeisevergütungen streichen aber immer häufiger große Konzerne ein, während gleichzeitig Bürger und Unternehmer überproportional zu Kasse gebeten werden. Dabei gerät die Fokussierung von lokal produzierter und verbrauchter Energie immer mehr aus den Blickfeld.

Windparks: Ein milliardenschweres Geschäft für große Konzerne

>>alpha ventus<<

„alpha ventus ist der erste deutsche Offshore-Windpark, der auf hoher See rund 45 Kilometer vor der Küste Borkums errichtet wurde. EWE, E.ON und Vattenfall haben für Realisierung und Betrieb des Windparks die „Deutsche Offshore-Testfeld und Infrastruktur GmbH & Co. KG“ (DOTI) gegründet.“

Energiearmut: Wenn die Strompreise durch die Decke gehen

Die erneuerbaren Energien sind schon seit längerer Zeit ein milliardenschweres Geschäft und die Investitionen – insbesondere Offshorebereich – können nur große Konzerne stemmen.

Unternehmen werden mit empfindlichem Stromrechnung

>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<

„Für ein paar tausend Betriebe steigt von Januar an überraschend und für viele empfindlich die Stromrechnung, weil die EU ihnen die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen hat. Bundesregierung und Wirtschaft hat die Ankündigung der EU Anfang Dezember kalt erwischt, wonach für hocheffiziente Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, die Befreiung in Höhe von 60 Prozent der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht mehr gewährt werden darf.“

Befreiung von der Ökostromumlage: Mit einem Federstrich gestrichen

>>Finanzamt Bayern (PDF-Datei) <<

„Durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 wurde der Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG für dezentral verbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen abgeschafft. Hiervon sind Photovoltaikanlagen betroffen, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb genommen worden sind und nicht unter die Übergangsvorschrift nach § 66 Abs. 18a EEG fallen (neue Photovoltaikanlagen). Betreiber dieser neuen Photovoltaikanlagen erhalten vom Netzbetreiber für den dezentral (selbst) verbrauchten Strom keine Vergütung. Die nicht vergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angedient werden. Die Fiktion einer Hin- und Rücklieferung des dezentral verbrauchten Stroms gilt nur noch für sog. Bestandsanlagen, bei denen der Eigenverbrauchsbonus weiterhin gezahlt wird.“

Unternehmen und Bürger müssen für Energie viel Geld hinlegen

Während sich auf der einen Seite internationale Konglomerat über Gewinnsteigerungen – dank der erneuerbaren Energien – freuen dürfen, müssen auf der anderen Seite kleine Unternehmen und Bürger auf ihren selbst erzeugten Strom Steuern und noch zusätzlich die Ökostromumlage zahlen.