Kolonialismus: Schuld und Sühne” – Unter jenen Titel hat der Deutscher Kulturrat einen Beitrag veröffentlicht. Besonders der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk tut sich bei dieser Art der “Vergangenheitsbewältigung” auffallend einseitig hervor: Denn gerade ein Aspekt aus der Kolonialgeschichte trägt in der Gegenwart die tragende Säule zur Finanzierung bei: Die Rundfunkgebühr wird auf Grundlage des Vorhandenseins irgendeiner Behausung oder Hütte eingezogen.

Rundfunkgebühr: Diente koloniale Hüttensteuer als Vorbild?

Nichtmal das Vorhandensein von Strom stellt ein Kriterium dar. Diese Regelung lässt sich direkt aus der Kolonialzeit herleiten und wird bei ZDF-Reportagen einfach ausgeblendet.

“Traum und Trauma der deutschen Kolonien ZDF präsentiert dreiteilige Doku-Reihe”

>>Presseportal<<

“Traum und Trauma der deutschen Kolonien ZDF präsentiert dreiteilige Doku-Reihe über 35 Jahre umstrittener Kolonialgeschichte – Die neue ZDF-Dokumentarreihe “Deutsche Kolonien” bietet erstmals im deutschen Fernsehen eine Gesamtschau auf 35 Jahre deutscher Kolonialgeschichte.”

“ZDF-Dokumentarreihe “Deutsche Kolonien” bietet erstmals im deutschen Fernsehen eine Gesamtschau auf 35 Jahre deutscher Kolonialgeschichte”

Die deutschen Kolonien stellen damals wie heute eher ein Oberschicht-Thema dar. Selbst August Bebel hat zu seiner Zeit gegen den – kostspieligen – Erwerb von Kolonien ausgesprochen. Wie auch immer. Auf alle Fälle muss irgendwer die Kolonialgeschichte akribisch gelesen haben. Um die militärischen Feldzüge im damaligen Kolonialgebiet zu finanzieren, wurde eigens eine – noch heute bekannte – Einnahmequelle erschlossen.

“Führte die Kolonialbehörde in Deutsch-Ostafrika 1898 eine “Hüttensteuer” als dauerhafte Einnahmequelle ein”

>>Bundeszentrale für politische Bildung<<

“Sowohl den “Bushiri-Aufstand” (1889/90) als auch die Revolte der Wahehe (1891-94) schlug das Deutsche Reich nieder, um seine kolonialen Ansprüche durchsetzen zu können. Doch die zahlreichen militärischen Feldzüge waren Externer Link: kostspielig, während die erhofften Einnahmen aus den Kolonien weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Um dies zu ändern, führte die Kolonialbehörde in Deutsch-Ostafrika 1898 eine “Hüttensteuer” als dauerhafte Einnahmequelle ein. Wer den Steuerbetrag nicht leisten konnte, wurde durch Zwangsarbeit in der Landwirtschaft ausgebeutet.”

“Hüttensteuer” – “Wer den Steuerbetrag nicht leisten konnte, wurde durch Zwangsarbeit in der Landwirtschaft ausgebeutet”

Wer am Ende wirklich die “Hüttensteuer” erfunden haben soll, dass muss an dieser Stelle mal offen bleiben. Zumindest war diese Art der Besteuerung nicht nur auf das Deutsche Kolonialgebiet beschränkt.

“Wenn du Steuern zahlst, heißt das, du bist besiegt worden”

>>Die neue Völkerwanderung von Prinz Asfa-Wossen Asserate (Buch) <<

»Wenn du Steuern zahlst, heißt das, du bist besiegt worden«, lautet ein Sprichwort aus Simbabwe. Die Ausbeutung der afrikanischen Kolonien folgte überall dem gleichen Muster. Die fruchtbaren Regionen wurden mit riesigen Plantagen überzogen, auf denen Erzeugnisse für die »Mutterländer« angebaut wurden: Kautschuk, Sisal, Zucker, Kaffee, Kakao, Tee, Tabak, Bananen, Erdnüsse, Öl- und Kokospalmen. Die kleinen Bauern wurden auf unfruchtbare Flächen abgedrängt. Sie waren nicht mehr in der Lage, für sich und ihre Familien das zum Überleben Notwendige zu erwirtschaften. Also verdingten sie sich als billige Arbeitskräfte auf den Plantagen der Europäer. Sie waren gezwungen, die Waren ihrer Kolonialherren zu kaufen und mit ihrem Geld zu bezahlen. Obendrein mussten sie eine Kopf- oder Hüttensteuer aufbringen, mit der die Europäer ihre Kolonialregime finanzierten.”

“Mussten sie eine Kopf- oder Hüttensteuer aufbringen, mit der die Europäer ihre Kolonialregime finanzierten”

Das heutige Simbabwe war einst eine britische Kolonie gewesen. Aber auch dort war ein vergleichbares System anzutreffen. Sogar der ehemalige US-Präsident kann von dieser speziellen Form der Hüttensteuer berichten.

“Hüttensteuer” – “Immer mehr unserer Männer sahen sich daher gezwungen, auf den großen Farmen der Weißen zu arbeiten”

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“Es gab Hunger und Krankheiten, und die weißen Siedler durften das beste Land für sich beanspruchen. Besonders hart traf diese Entwicklung die Kikuyu, denn sie lebten im Hochland rings um Nairobi, wo sich besonders viele weiße Siedler niedergelassen hatten. Aber auch die Luo litten unter der Herrschaft des weißen Mannes. Alle mussten sich bei der Kolonialverwaltung registrieren lassen, und die Hüttensteuer wurde unablässig erhöht. Immer mehr unserer Männer sahen sich daher gezwungen, auf den großen Farmen der Weißen zu arbeiten. In unserem Dorf trugen nun immer mehr Leute die Kleidung des weißen Mannes, und immer mehr Väter schickten ihre Kinder auf eine Missionsschule. Aber natürlich waren selbst diejenigen, die zur Schule gingen, Menschen zweiter Klasse.”

“Alle mussten sich bei der Kolonialverwaltung registrieren lassen, und die Hüttensteuer wurde unablässig erhöht”

Vermutlich würden alle heutigen Verantwortlichen diverse Vergleich einer Hüttensteuer aus der Kolonialzeit und der modernen Rundfunkgebühr zurückweisen. Dennoch sind Parallelen auffallend. Die Masse der Bevölkerung lehnt es ab. Ohne dass ein echter Gegenwert erkennbar wäre. Zumal die Rundfunkgebühren wirklich bei jeder Hütte fällig wird.

“Auch Berghütten Rundfunkgebühren zahlen müssen”

>>Focus<<

“Wenn es nach dem Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten geht, sollen künftig auch Berghütten Rundfunkgebühren zahlen müssen. … Der Deutsche Alpenverein (DAV) schreibt in seiner Hüttenordnung vor, dass Fernsehen noch Rundfunk- oder Musikgeräte auf den Hütten genutzt werden dürfen.”

“Hüttenordnung” – “Fernsehen noch Rundfunk- oder Musikgeräte auf den Hütten genutzt werden dürfen”

Allerdings spielt die Nutzung oder Nicht-Nutzung eines Rundfunkgerätes keine wirkliche Rolle, sondern es ist nur das Vorhandensein einer Hütte notwendig. Genauso wie bei Berghütten muss weder ein Strom-, Wasseranschluss oder eine Telefonleitung vorhandensein.

“Die Rundfunkgebühr wird fällig, wenn man einen konkreten Raum besitzt”

>>Rechtsanwalt Jochen-Konrad Fromme<<

“Die Rundfunkgebühr wird fällig, wenn man einen konkreten Raum besitzt. Eine technische Möglichkeit zum Empfangen ist bespielsweise bei Gerwerebetrieben nicht erforderlich. Veranlagt wird man selbst dann, wenn sich in dem Raum keine empfangsfähige technische Einrichtung befindet.”

“Veranlagt wird man selbst dann, wenn sich in dem Raum keine empfangsfähige technische Einrichtung befindet”

Statt Rundfunkgebühr würde also Hüttengebühr die trefflichere Bezeichnung darstellen: Denn für jede – noch so heruntergekommene – Hütte wird eine Gebühr fällig. Zu allen Überfluss wird diese – wie in der Kolonialzeit – ständig erhöht.