“Die Zahlungsbilanz ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit eines Landes … ” – Zwar geht der Satz noch weiter, trotzdem ist die Aussage interessant, auch wenn sie sich auf die ehemalige DDR bezieht. Und genau hier drängt eine entscheidende Frage auf? – Wo ist eigentlich die Bilanz der Bundesrepublik Deutschland einzusehen? -Antwort: Nirgendwo. Der öffentliche Haushalt wird nur per Kameralistik ausgewiesen und genau darin liegt das Problem. Versicherungsfremden Leistungen, Sondervermögen, Öffentlich Unternehmen, Beteiligung – und sicherlich noch viel mehr – tauchen entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend darin auf. Nichtsdestotrotz wäre eine Bilanz wichtig.
“Die Zahlungsbilanz ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit eines Landes”
>>Deutsche Bundesbank (PDF-Datei) <<
“Die Zahlungsbilanz ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit eines Landes im Vergleich zu seinen Partnerstaaten und seine Einbindung in die internationale Arbeitsteilung. Von daher besteht ein weit verbreitetes Interesse an der Zahlungsbilanz der DDR, deren nachträgliche statistische Zusammenstellung einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte bedeutet.”
“Besteht ein weit verbreitetes Interesse an der Zahlungsbilanz der DDR”
Demzufolge müsste die Deutsche Bundesbank selbst eine Bilanz einfordern. Das wäre auch dringend notwendig. Immerhin türmen sich mehr und mehr – überspitzt formuliert – diffuse Sondervermögen und sonstige Schattenhaushalte auf. Die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen könnten hier als Beispiel angeführt werden.
“Der Bund zahlt der GKV einen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen”
“Der Bund zahlt der GKV einen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen. Diese sind nicht definiert. Die Höhe eines auskömmlichen Zuschusses ist daher unklar. Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen ist gesetzlich nicht definiert. … Der Bundesrechnungshof fordert mehr Transparenz von der Politik.”
“Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen ist gesetzlich nicht definiert”
Da die gesetzlichen Sozialversicherungen nicht als Steuern zählen, tauchen diese beim Finanzministerium nicht mal auf. Die Frage bleibt also offen: Was alles mit jenen versicherungsfremden Leistungen bezahlt wird? – Obwohl die Sozialbeiträge eine enorme finanzielle Belastung darstellen.
“Schon heute liegen die Sozialbeiträge bei rund 40 % der beitragspflichtigen Einkommen”
>>Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<<
“Schon heute liegen die Sozialbeiträge bei rund 40 % der beitragspflichtigen Einkommen. … Die Finanzierung der gesetzlichen Versicherungen erfolgt, mit Ausnahme der Unfallversicherung, als beitragsfinanziertes Umlagesystem: Die eingezahlten Beiträge werden als Leistungen an andere direkt wieder ausgezahlt. … Für ihre Beiträge erwerben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Leistungsanspruch im Alter bzw. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.”
40 Prozent des Einkommens an Sozialabgaben abführen: Was soll daran “Sozial” sein?
Um so erstaunlich daran ist, das “beitragsfinanziertes Umlagesystem” wird häufig bei der Belastung der Bürger einfach ausgeklammert. Hauptkritikpunkt am Steuerzahlergedenktag ist nämlich das Miteinrechnen der Sozialversicherungsbeiträge. – Es wären ja schließlich keine Steuern, was die Sache auch nicht wirklich besser macht. Auf alle Fälle ist dieses Muster – keine Steuer, sondern Beitrag – auch anderswo zu beobachten. Auch beim Rundfunkbeitrag sieht es kaum anders aus.
“Wenn die Öffentlich-Rechtlichen immer mehr zu Rentenanstalten mit angeschlossenem Sendebetrieb verkommen”
>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<
“Viel zu lange haben ARD und ZDF ihren Mitarbeitern üppige Renten versprochen. Nun ersticken die Sendeanstalten an den hohen Kosten – und schielen schon auf die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. … Umso größer ist das Unverständnis, wenn das Geld aus den Gebühren nicht nur fürs aktuelle Programm, sondern auch – und das immer mehr – für Renten ausgegeben wird. Das betrifft nicht nur die Intendanten. Auch die ganz normalen Mitarbeiter der Sendeanstalten haben bis vor einiger Zeit hohe Zusagen für ihre Betriebsrente erhalten, die es zusätzlich zur gesetzlichen Rente gibt. … Wenn die Öffentlich-Rechtlichen immer mehr zu Rentenanstalten mit angeschlossenem Sendebetrieb verkommen, sinkt am Ende eben die Qualität der Inhalte – was nicht gerade im Sinne des Programmauftrags ist.”
“Geld aus den Gebühren nicht nur fürs aktuelle Programm, sondern auch – und das immer mehr – für Renten ausgegeben”
“Öffentlich-Rechtlichen immer mehr zu Rentenanstalten mit angeschlossenem Sendebetrieb” – So ungewöhnlich sich diese Aussage auch anhören mag, so häufig lässt sich diese auf alle möglichen Bereiche anwenden. Bei der Finanzierung von Beamten – und deren Pensionen – haben sich über die Jahrzehnte – oder Jahrhunderte – enorme Kosten angesammelt.
“Dort, wo wir zu Zeiten des »Preußischen Allgemeinen Landrechts« von 1794, also vor über 200 Jahren, schon einmal waren”
>>Die Pensionslüge von Christoph Birnbaum (Buch) <<
“Kein Ministerpräsident kann es sich heute leisten, für seine Beamten – selbst für diejenigen, die er neu einstellt – Monat für Monat ein Drittel des Gehalts für die Versorgung zurückzulegen. Wenn man nur ganz bescheiden rechnet und davon ausgeht, dass man beispielsweise pro Lehrer, Hochschullehrer oder Polizeibeamtem … in die Sozialkassen einzahlt, dann kommt man ganz schnell auf Beträge, die den Haushalt eines jeden deutschen Bundeslandes sprengen würden. Und deshalb lassen es die meisten Politiker in den Bundesländern auch sein. Um etwaigen lästigen und störenden Nachfragen zu entgehen, mogelt sich die Politik stattdessen durch – im stillen Einverständnis mit den beteiligten Interessenorganisationen der Beamten. Nach außen hin rühmen sich die meisten Bundesländer umfassender Fürsorge für ihre Beamten. … Historisch gesehen sind wir also heute eigentlich wieder dort, wo wir zu Zeiten des »Preußischen Allgemeinen Landrechts« von 1794, also vor über 200 Jahren, schon einmal waren – bei einer landesweiten Zersplitterung des Beamtenrechts bzw. der Beamtenbesoldung. Vorreiter auf dem Gebiet der versicherungsmathematisch errechneten Rücklagenbildung war – noch vor dem Bund – Rheinland-Pfalz gewesen mit einem eigenen Versorgungsfonds, den das Land 1996 bereits einrichtete. Der Bund folgte mit dem oben beschriebenen Pensionsfonds und Sondervermögen für seine Beamten, ebenso bundesunmittelbare Behörden wie die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesbank oder die Bundesagentur für Arbeit.”
“Dann kommt man ganz schnell auf Beträge, die den Haushalt eines jeden deutschen Bundeslandes sprengen würden”
Allgemein mutet es schon befremdlich an, wenn man – öffentlichkeitswirksam – weder vom historischen Preußen, noch Deutschen Kaiserreich etwas wissen will, aber gleichzeitig deren Regelungen munter aufgreift. Auch das gesamte Beamtentum – inklusive dessen rechtliche Sonderstellung – ist aus dieser Zeit erwachsen. Wie auch immer. Diese “Sonderausgaben” oder “Sondervermögen” – oder wie diese sich auch immer nennen mögen – lassen sich natürlich durch allerhand Tricks verbergen. Nichtsdestotrotz machen sie sich an anderer Stelle – indirekt – durchaus bemerkbar: Und zwar bei der Aufnahme von Krediten.
“Staatliche Ausgabenpolitik sollte Konjunkturausschläge nach oben oder unten abfedern”
>>Schulden ohne Sühne? von Kai A. Konrad & Holger Zschäpitz (Buch) <<
“Staatliche Ausgabenpolitik sollte Konjunkturausschläge nach oben oder unten abfedern. So sollte den als Schwankungen um den Wachstumspfad verstandenen Konjunkturausschlägen die Spitze genommen werden. Außerdem erhielt der Bund in Artikel 115 mehr Spielraum für die Kreditaufnahme. Kreditaufnahme wurde losgelöst von spezifischen wirtschaftlichen Einzelaktivitäten des Staats. Kredite sind einfach bis zur Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen erlaubt. Die Summe der Investitionen ergab sich dabei als Gesamtsumme bestimmter Ausgabenkategorien. Zur »Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« konnte der Staat diese Grenze überschreiten. Außerdem konnte der Bund per Gesetz sogenannte Sondervermögen schaffen, die eine noch weniger reglementierte Spielwiese der Haushaltspolitik bilden.”
“Zur »Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« konnte der Staat diese Grenze überschreiten”
Die Schlüsselaussage lautet demnach: “Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts” – Natürlich müsste aller erst die Frage beantwortet werden: Woher die “Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts” überhaupt kommt? Kreditaufnahmen durch selbst herbei geführte wirtschaftliche Krisen können keinesfalls als Begründung angeführt werden: Explizit sind im Grundgesetz “Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen” genannt. Ohne Bilanz lässt sich diese Frage nur schwerlich beantworten, aber alleine die hohe Steuer- und Abgabenlast dürfte ein eindeutiges Indiz sein.
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