Ist Ballett und Eiskunstlauf bald verboten? – Klingt viel zu absurd? Na dann sollte folgender – anonymer – Kommentar mal gelesen werden: “Ich finde Mädchen die Ballett tanzen und Eis laufen so extrem schön und sexy.” Die Aussagen gehen übrigens noch weiter und werden bestimmt nicht gemäßigter. Der Kulturkampf hat längst schon die klassischen Künste erreicht. Doch welche Gruppen stehen dahinter und ist es überhaupt mit gültigen Gesetzen vereinbar? Immerhin stellt beispielsweise Ballett keineswegs irgendeine “Tanzform” dar.
“Ballett ist eine der ältesten Tanzformen die wir kennen”
“Ballett ist eine der ältesten Tanzformen die wir kennen. Sie entstand vermutlich am Französische Königshof, von wo aus sie sich zunächst in ganz Europa verbreitete und in jedem Land ihre eigenen Merkmale entwickelte. Mit dem verschwinden der Monarchie wurde Ballett in der gemeinen Bevölkerung zunehmend populär und verbreitete sich weltweit.”
“Mit dem verschwinden der Monarchie wurde Ballett in der gemeinen Bevölkerung zunehmend populär und verbreitete sich weltweit”
Nicht nur Ballett, sondern auch andere Kunstrichtungen bleiben vom Kulturkampf keineswegs verschont. Selbst Museen müssen bei Internetausstellungen ihre Kunstwerke auf anderen Plattformen präsentieren.
“Diese Kunst ist zu nackt für Facebook”
“Diese Kunst ist zu nackt für Facebook – Mit einer PR-Aktion sorgen Wiener Museen für Aufsehen: Weil viele ihrer Inhalte in den sozialen Netzwerken zensiert werden, stellen sie nun einige Aktkunstwerke im Erotikportal “OnlyFans” aus. … Um auf die Zensur aufmerksam zu machen, haben sich mehrere Wiener Museen zu einer ungewöhnlichen Aktion zusammen getan: Sie eröffneten einen Account auf dem Erotikportal “OnlyFans” und laden dort Bilder von bedeutenden Aktkunstwerken hoch. “Vienna Strips On OnlyFans” heißt die Aktion, bei der unter anderem das Kunsthistorische Museum Wien und das Leopold-Museum teilnehmen.”
“Wiener Museen” – “Account auf dem Erotikportal “OnlyFans” und laden dort Bilder von bedeutenden Aktkunstwerken hoch”
Dennoch sollte die Schuld bei dieser Frage weniger bei sozialen Netzwerken, sondern mehr in der staatlichen Regelleerung gesucht werden. Im Kern dreht es sich um die gesetzlichen Bestimmungen herum. Überspitzt: Die deutschen Jugendschutzbestimmungen sollen weltweit gelten und das übrige Universum möge sich bitte daran halten. Zu weit hergeholt? – Leider sagen die einschlägigen Urteile hierbei etwas ganz anderes aus.
“Jugendschutz” – Wie die Radikalisierung fortschreitet
“Die 27. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfügt, dass der Jugendschutz durch frei zugängliche Pornografie „ernsthaft und schwerwiegend“ gefährdet sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Antragstellerinnen ihren Sitz in Zypern haben. … Mehrere Betreiber von Pornoseiten hatten geklagt, nachdem die Landesmedienanstalt von Nordrhein-Westfalen verlangt hatte, dass die Seiten nur noch für Erwachsene zugänglich sein dürfen. “
Was ein Richter über die Berufsfreiheit des Grundgesetzes wirklich denkt?
Auch andere Urteile hören sich nicht viel besser an. Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird in einen abfälligen Satz abgehandelt, während der Jugendschutz – als einfaches Gesetz – gefühlt das gesamte Urteil dominiert: Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht ganz andere Vorgaben zum Thema Stellenwert der Grundrechte gegenüber einfachen Gesetzen gemacht. Doch wie sieht die Sichtweise der unmittelbar Betroffenen dazu aus?
“Wir sind wie so oft vor allem eins – Konsumenten einer Multimilliarden-Euro-Industrie”
>>Generation Z von Valentina Vapaux (Buch) <<
“Sind Aufklärung und ein kritisches Hinterfragen und Differenzieren genug, um ein so frauenverachtendes Produkt zu konsumieren? Ignoriere ich da nicht eine ganze Menge? Eine Sache, die wir gern ausblenden, egal ob es um YouTube oder um YouPorn geht: Wir sind wie so oft vor allem eins – Konsumenten einer Multimilliarden-Euro-Industrie. … Ich gehöre zu den jungen Frauen, die davon überzeugt sind: Eine Frau hat auch das Recht, aus ihrem eigenen Körper Profit zu schlagen. Ob das jetzt Werbekampagnen auf Instagram, laszive Bilder auf Onlyfans oder Pornodrehs sind. Trotzdem realisiere ich immer mehr, dass es Widersprüche und Fehlschlüsse in dieser Logik gibt, denn: »Nirgends zeigt sich das patriarchalische Geschlechterverhältnis deutlicher als in der Welt des käuflichen Sex.«
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“Eine Frau hat auch das Recht, aus ihrem eigenen Körper Profit zu schlagen”
“Eine Frau hat auch das Recht, aus ihrem eigenen Körper Profit zu schlagen.” – Dieser Satz ließe sich problemlos auf Ballett und Eiskunstlauf übertragen. Auch der Begriff Kulturkampf ist sicherlich zutreffend, was die Zahlen des Internetstraffics recht deutlich belegen.
“Menschen haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung”
“Menschen haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie dürfen Pornos schauen und selbst welche erstellen, sofern alle Beteiligten ihr Einverständnis geben und volljährig sind. Menschen dürfen auch mit Pornos Geld verdienen, das ist Berufsfreiheit. Hinter dem Einsatz für die Rechte von Betroffenen digitaler Gewalt steckt somit ein breit angelegter Kulturkampf.”
“Hinter dem Einsatz für die Rechte von Betroffenen digitaler Gewalt steckt somit ein breit angelegter Kulturkampf”
Tatsächlich hat dieser “breit angelegter Kulturkampf” längst Früchte getragen. Die “Früchte” lassen sich bei so mancher Hausdurchsuchung erkennen.
Geht der Kulturkampf bereits in Hausdurchsuchungen über?
“Im … durchsuchten 680 Polizisten, sieben Staatsanwälte und 220 Zollbeamte das Artemis, die Brüder, die das Bordell betreiben, kamen in Untersuchungshaft. In einer spektakulären Pressekonferenz am 14. April verkündete die Staatsanwaltschaft, die dort tätigen Frauen würden wie „Sklaven auf Baumwollfeldern“ gehalten. Es ginge zudem um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, die Betreiber seien der organisierten Kriminalität zuzuordnen.”
Was am Ende vom Vorwurf der “organisierten Kriminalität” übrig blieb?
Damit längst nicht genug. Die Durchsuchungen Festnahmen wurden in Puncto Öffentlichkeitsarbeit in ganzer Breite ausgeschlachtet. Dumm nur: Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst.
“Äußerungen der Staatsanwaltschaft „schuldhaft amtspflichtwidrig, vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert“ gewesen seien”
“In einer Verfügung … zur Eröffnung des Verfahrens hatte die Vorsitzende Richterin festgestellt, dass die Äußerungen der Staatsanwaltschaft „schuldhaft amtspflichtwidrig, vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert“ gewesen seien.”
“Land Berlin 100.000 Euro Entschädigung an die Betreiber des FKK-Clubs Artemis zahlen”
“Das Berliner Kammergericht hat am Dienstag verfügt, dass das Land Berlin 100.000 Euro Entschädigung an die Betreiber des FKK-Clubs Artemis zahlen muss. Zudem wurde eine Entschuldigung für die Razzia mit mehr als 900 Beamten angeordnet.”
“Entschuldigung für die Razzia mit mehr als 900 Beamten angeordnet”
Am Ende blieb nur eine satte Entschädigungszahlung übrig. Natürlich soll die Entschädigung nicht in Abrede gestellt werden, dennoch bleibt die Frage übrig: Warum muss der Steuerzahler dafür überhaupt zahlen? Immerhin haben die verantwortlichen Beamten offensichtlich grob schuldhaft gehandelt, womit die persönliche Beamtenhaftung greifen würde. Bei rund 900 involvierten Beamten ließe sich die Entschädigungssumme sicherlich problemlos eintreiben. Außerdem würde der Kulturkampf bei persönlicher Haftung und Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips sehr schnell zum Erliegen kommen.
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