Schweiz – “In einer direkten Demokratie sind wir der Staat”

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Die direkte Demokratie ist ein herausragendes Merkmal des politischen Systems der Schweiz. Sie ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinung zu Entscheidungen des Bundesparlaments kundzutun oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Die Grundpfeiler dieser Form der Demokratie sind die Instrumente Initiative und Referendum.

“Das Abstimmungsverhalten der Wähler bei Volksentscheiden, kann nicht mit denen bei Wahlen verglichen werden”

>>mehr Demokratie<<

„Das Abstimmungsverhalten der Wähler bei Volksentscheiden, kann nicht mit denen bei Wahlen verglichen werden. Während bei Volksentscheiden jeweils lediglich nur über ein Thema abgestimmt wird, bestimmt der Wähler bei Wahlen die Zusammensetzung des Parlaments und damit die Regierung für mehrere Jahre.“

“Bei Volksentscheiden jeweils lediglich nur über ein Thema abgestimmt”

In der Schweiz haben die Bürger auf allen politischen Ebenen eine bedeutende Mitwirkung bei politischen Entscheidungen. Jeder schweizerische Staatsbürger ab 18 Jahren hat nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Recht, über Sachfragen abzustimmen. Etwa vier Mal im Jahr wird die Bevölkerung aufgerufen, zu durchschnittlich fünfzehn Sachfragen Stellung zu nehmen. In den letzten Jahrzehnten lag die durchschnittliche Stimmbeteiligung etwas über 40 Prozent.

“In einer direkten Demokratie sind wir der Staat”

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“In der Schweiz hingegen ist dieses Gefühl der Solidarität uneingeschränkt am Leben. Jean-Daniel Gerber erklärt damit, weshalb Schweizer so empfindlich, ja fast mimosenhaft auf Kritik aus dem Ausland reagieren:

»Wenn Deutsche die Schweiz kritisieren, empfinden wir das als persönlichen, direkt gegen uns gerichteten Affront. Denn wir unterscheiden nicht zwischen uns und dem Staat. In einer direkten Demokratie sind wir der Staat.«

Der Bankier Hans Vontobel, ein Sinnbild schweizerischen Bürgerstolzes, geht noch einen Schritt weiter: »Ich identifiziere mich mit dem Staat«, bekennt er im Gespräch mit mir.”

Schweiz: “Wir unterscheiden nicht zwischen uns und dem Staat”

Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, eigene Sachfragen zur Abstimmung zu bringen – mittels Initiativen und Referenden in fakultativer oder obligatorischer Form. Diese drei Instrumente bilden das Herzstück der direkten Demokratie. Eine Volksinitiative erlaubt es den Bürgern Vorschläge für Änderungen oder Ergänzungen der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, eine politische Debatte über ein genaues Thema anzuregen oder neu anzustoßen. Um gültig zu sein und zur Abstimmung gebracht werden können müssen innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Behörden können einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und hoffen, dass Volk und Stände diesem den Vorzug geben.

Schweiz: “Direkte Demokratie” – “Sie ermöglicht es dem Volk, sich zu Entscheiden des Bundesparlaments zu äussern oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen”

>>Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft<<

“Die direkte Demokratie ist eine der Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz. Sie ermöglicht es dem Volk, sich zu Entscheiden des Bundesparlaments zu äussern oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Kern der Direkten Demokratie sind die Instrumente Initiative und Referendum.”

“Kern der Direkten Demokratie sind die Instrumente Initiative und Referendum”

Bundesgesetze und andere Erlasse der Bundesversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger verlangen können, dass das verabschiedete Gesetz zur Abstimmung gestellt wird. Innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen 50.000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zu einer Volksabstimmung kommt. Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament muss obligatorisch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Gleiches gilt für den Beitritt der Schweiz zu bestimmten internationalen Organisationen – auch dies untersteht einem obligatorischen Referendum.