Kein Recht auf Faulheit auf Regierungsbank – Zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts

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„Zwei Jahre sind seit dem Hartz-IV-Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen – das sind zwei Jahre Arbeitsverweigerung der Bundesregierung“, erklärt Katja Kipping, Expertin für Sozialpolitik der Fraktion DIE LINKE, zum zweiten Jahrestag des Urteilsspruchs.

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Von Katja Kipping

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Katja Kipping weiter:

„Obwohl das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der Sanktionsregelungen im geltenden Sozialrecht für nicht verfassungsgemäß erklärt hat, nimmt die amtierende Bundesregierung das Recht auf Faulheit in Anspruch und hat bis heute keine Neuregelung vorgelegt.

Stattdessen wurde auch in der Coronakrise weiter sanktioniert. Fast hunderttausend Kinder leben in Haushalten, in denen die Eltern sanktioniert werden. Unsere regelmäßigen Anfragen im Bundestag zeigen, dass vor Gericht und im Widerspruchsverfahren ein erheblicher Anteil der verhangenen Sanktionen aufgehoben wurde. Sie waren schlicht rechtswidrig.

Wir wollen Sanktionen abschaffen. Dieser Position haben sich zahlreiche Sozialverbände angeschlossen. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass Sanktionen niemandem helfen, der erwerbslos ist oder mit sozialen Herausforderungen kämpft. Statistisch ist belegt, dass Sanktionen die langfristigen Beschäftigungsperspektiven verschlechtern. Auch deshalb steigt in den Jobcentern die Zahl der Mitarbeiter, die Sanktionen kritisch sehen, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitsvermittlern und Leistungsbeziehenden belasten.

Als zukünftig einzige Oppositionsfraktion, die eine Überwindung des Hartz-IV-Sanktionsregimes fordert, werden wir die künftige Regierung daran messen, ob sie einen verfassungskonformen Neustart im Sozialrecht wagt. Dieses muss Armutsbetroffenen auf Augenhöhe begegnen und das soziokulturelle Existenzminimum sicherstellen.“