Im Sinne des Kindeswohls? – Wenn Schüler wegen Gewalt und Mobbing Selbstmord begehen

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Wenn Schüler in staatlichen Schulen wegen Mobbing und Gewalt in den Selbstmord getrieben werden: Dann liegt – amtlich festgelegt – kein „kindeswohlgefährdenden Sachverhaltvor. Andersherum: Wegen Nichtigkeiten entziehen Gerichte heutzutage den Eltern bereits das Sorgerecht über ihre Kinder.

Jugendämter sind mit Sorgerechtsentzug recht schnell zur Hand

>>Amtsgericht Bad Hersfeld<<

„Zu diesem zu ersehenden kindeswohlgefährdenden Sachverhalt innerhalb der Familie ist von Kindeselternseite in der ausdrücklichen Besprechung hierüber nichts stringent vorgebracht worden, was künftig zur strikten und nachhaltigen Begegnung dieser Gefahr führen würde.“

Artikel 6: Wie Gerichte Grundrechte der Eltern für null und nichtig erklären

Es ist eines von sehr vielen Urteilen, welche sich heutzutage um das vermeintliche „Kindeswohl“ drehen oder jenes: Was Behörden dafür halten mögen. In den Fall ging es um Computerspiele. Erst durch den Besuch der Schule kam das Kind überhaupt in Berührung mit diesen Spielen. Um nicht von den anderen Kindern  benachteiligt zu werden, wollten die Eltern – quasi – eine gerichtliche Erlaubnis dafür haben, dass das Kind diese eigentlich „verbotenen“ Computerspiele auch spielen darf. Interessant ist das Urteil darum, weil es exemplarisch die krude Gedankenwelt von Behörden wiedergibt.

Tenor der Behörden: Mobbing Ausgrenzung und Gewalt finden an staatlichen Schulen nicht statt

Mobbing, Ausgrenzung und Gewalt finden an staatlichen Schulen nicht statt. Oder im Tenor des Gerichtes: “ … eine pauschale Schutzbehauptung, die so nicht überprüft werden kann.“ Falsch: Natürlich ließe sich dieses pauschale Schutzbehauptung überprüfen. Die Frage lautet vielmehr: Ob ein Wille dazu vorhanden ist. In solchen Fällen liegt die „Bringschuld“ nämlich einseitig bei den Eltern. Die Gerichte machen sich nicht mal die Mühe, die einschlägige Presseartikel dazu zu lesen. Schulbehörden und Jugendämter könnten hierzu, sogar noch einen tieferen Einblick liefern. Immer wieder kommt – zwischen den Zeilen – zu Tage: Amtliche Behörden sind und waren Bestens über die Zustände informiert. Alleine die Bürger werden für dumm verkauft: Die Schulverwaltungen und andere staatliche Stellen sind emsig bemüht, alles – nach außen – zu vertuschen, was irgendwie nach Problemen riecht.

In den Tod getrieben: Die vertuschte Selbstmordwelle an Schulen

>>Brigitte<<

„Daniel wollte nur akzeptiert und gemocht werden. Stattdessen wurde der 13-jährige Schüler so grausam gemobbt, dass er sich schließlich das Leben nahm.“

 

>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<

„Benni war ein normaler Sechstklässler. … Ein begeisterter Sportler. Bis seine Leiche gefunden wird. … „Es war ein Suizid“, schrieb die Unfallversicherung.“

 

>>Der Tagesspiegel<<

„Nach dem Tod einer elfjährigen Schülerin in der vergangenen Woche hatten Elternvertreter kritisiert, dass das Mädchen ebenfalls Mobbingopfer gewesen sei und ihr Tod damit in Zusammenhang stünde.“

Schicksale die es offiziell niemals gab: „Schüler so grausam gemobbt“ – „Mädchen ebenfalls Mobbingopfer“

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ So steht es im Grundgesetz. Nur haben diese Zeilen in der Rechtspraxis recht wenig Bedeutung. Besonders die niederen Gerichte, schaffen derweilen ihre eigene Rechtsordnung. In den Urteil des Amtsgericht Bad Hersfeld ist nicht wirklich herauszulesen, dass die Eltern tatsächlich ein Recht haben, ihre eignen Kinder zu erziehen. Das allgemein bekannte Problem von Mobbing an Schulen wird von Amtswegen einfach negiert. Gleichzeitig: Die leiblichen Eltern – wie weisungsgebundene Untertanen – des Staates behandelt. Alles wird auf das vermeintliche Kindeswohl abgestellt: Aber wenn das besagte Kind in den Tod getrieben wird, dann liegt augenscheinlich keine Kindeswohlgefährdung mehr vor. Zumindest dann: Wenn die staatlichen Schulen für den Tod des Kindes die Verantwortung tragen.

Eltern als weisungsgebundene Untertanen des Staates behandelt

>>Der Tagesspiegel<<

„Wir wissen aber, dass es gemobbt wurde und dass viele, viele andere Kinder dieser Schule ebenfalls unter Mobbing und Gewalt leiden. … „Totales Versagen der Schulbehörden“ … Auch der Reinickendorfer SPD-Politiker Thorsten Karge sagt: „Die Schulleiterin hat selbst zugegeben, dass das verstorbene Mädchen gemobbt wurde. Dass dies bereits im vergangenen Schuljahr erfolgt sein soll, macht die Sache ja nicht besser. Im Gegenteil: Die Schulinspektion hat zweimal festgestellt, dass es ein massives Mobbingproblem gibt. Und passiert ist de facto nichts. Das nenne ich totales Versagen der Schulbehörden.“

„Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“

Der Fall stellt weniger „totales Versagen der Schulbehörden“ da, sondern vielmehr ein Konkludentes Handeln der verantwortlichen Behörden. Ein hoher Parteifunktionär hat die Leitlinie schon mal klar umrissen: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“ Die meisten Jugendämter sind mit den kompletten Sorgerechtsentzug recht schnell zur Hand. Die Zahlen schnellen schon seit Jahren in die Höhe und für viele Firmen stellt es ein lukratives „Geschäftsfeld“ da. Ähnlich wie in den Schulen, ist es hierbei eher unwichtig, wie es den Kindern dort ergeht: Das vermeintliche „Kindeswohl“ muss dann schon mal zurück stehen.

Das vermeintliche „Kindeswohl“ als Allzweckwaffe der Behörden

Zugleich wird das vermeintliche „Kindeswohl“ gerne als Allzweckwaffe der Behörden – einseitig gegen die Eltern – angeführt. Jugendämter und Schulbehörden sind für gewöhnlich recht gut darüber informiert: Was in staatlichen Einrichtungen, wie Schulen oder Heimen passiert. Ungeschriebenes Gesetz: Überall herrscht kollektives Wegsehen. Nur was können Eltern bei Gewalt und Mobbing an Schulen tun? Eigentlich recht wenig. Nehmen sie ihre Kinder von Schule, um sie vor Gewalt und Mobbing zu schützen, wird ihnen kurzum das Sorgerecht entzogen. Mit der vielsagenden Begründen: Das vermeintliche „Kindeswohl“ sei gefährdet.

Phänomene wie Lagerkoller oder Gruppenzwang sind bestens bekannt

Das Problem von Schulen: Sind die Schulen selbst. Phänomene, wie Lagerkoller oder Gruppenzwang sind eigentlich bestens bekannt: Mobbing und Gewalt an Schulen entstehen nun mal, wenn Menschen mit Gewalt an einen Ort – per Zwang – zusammengebracht werden.