Historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Claudia Pechstein begrüße ich aus vollem Herzen. Nicht das Landgericht, nicht das Oberlandesgericht, sondern der Internationale Sportgerichtshof CAS und der Bundesgerichtshof haben sie in ihren verfassungsrechtlichen Grundrechten verletzt“, erklärt Gregor Gysi zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein gegen die Bestätigung ihrer Sperre von der Wettkampfteilnahme durch den Bundesgerichtshof.

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Von Gregor Gysi

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Gysi weiter:

„Claudia Pechstein hat niemals gedopt und wurde durch eine Fehleinschätzung, die von wissenschaftlichen Gutachten widerlegt wurde, über lange Zeit ihrer sportlichen Möglichkeiten beraubt. Der Schaden ist viel größer, als er berechnet werden kann und muss. Bis zu ihrem 50. Lebensjahr nahm sie mit beachtlichen Leistungen an Landes-, Europa-, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen teil.

Das Urteil von Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die mit ihr gefiebert haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viel mehr Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof, die Sportgerichtsbarkeit insgesamt müssen ihre Allmachtsgefühle aufgeben und sich künftig ebenfalls der Rechtsprechung unterwerfen.“