Öffentlicher Rundfunk: Demokratiedefizit und das elitäre Verständnis von Meinungsvielfalt

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Zitat: „BR warnt vor „drastischen Einschnitten im Programm“ … „Drastische Einschnitte, auch im Programm“ wären damit unvermeidbar, hieß es.“ – Mit solch dramatischen Worten sollen Geldkürzungen oder Aussetzen der Erhöhung des Rundfunkbeitrages verhindert werden. Genau genommen rief die „Warnung“ oder wahlweise „Drohung“ der Programmkürzung nicht der Sender selbst, sonder der dazugehörige Rundfunkrat aus. Diese „Räterepublik des Rundfunks“ sticht eher durch Demokratiefeindlichkeit und intransparente Entscheidungen hervor.

„Drastischen Einschnitten im Programm“ – Warum die Argumentation so Absurd ausfällt

>>Medienkorrespondenz<<

„Meyer-Lauber ist, so Informationen der MK, vom Freundeskreis der Grauen im Rundfunkrat für die Position nominiert worden. Beim WDR-Rundfunkrat gibt es drei Freundeskreise, denen sich Rundfunkratsmitglieder anschließen können; dabei handelt es sich um den roten SPD-Freundeskreis, den schwarzen CDU-Freundeskreis und den Freundeskreis der Grauen, die sich parteipolitisch nicht gebunden sehen.“

„Freundeskreise“ – Die intransparenten Hinterzimmergespräche der Rundfunkräte

Nach offizieller Lesart dürfte es diese umstrittenen „Freundeskreise“ eigentlich gar nicht geben. Aber damit nicht genug: Laut Bundesverfassungsgericht sollten – theoretisch – die Einflüsse von Staat und Partei begrenzt bleiben. Doch solche Vorgaben dürften in der Praxis wohl frommes Wunschdenken bleiben. Gestandene Parteipolitiker geben sich dort die Klinke in die Hand und die Posten im Rundfunkrat werden nach parteipolitischer Präferenz vergeben, was auch unmissverständlich nach Außen kommuniziert wird.

Nah an der Macht: Wenn gestandene Parteipolitiker im Rundfunkrat einziehen

Unter diesem Gesichtspunkten bekommt die Aussage: „Drastische Einschnitte, auch im Programm“ eine ganz andere Bedeutung. Denn die größten Inhaltskürzungen nehmen die Sender selbst vor. Denn ganz andere öffentliche Veranstaltungen finden so gut wie gar nicht im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk statt.

„Wie hoch wird eine Theaterkarte subventioniert?“

>>Rheinische Post<<

„Wie hoch wird eine Theaterkarte subventioniert? – Der Unterhalt ihrer Theater kommt die NRW-Kommunen immer teurer. Das geht aus einem Papier der Landesregierung hervor, das Zahlen zur Kulturwirtschaft in NRW liefert. Trotzdem soll es auch in Zukunft keine Fördermittel aus dem Kulturetat von NRW geben.“

„Unterhalt ihrer Theater kommt die NRW-Kommunen immer teurer“

Viele Theater- und Opernhäuser können nur durch staatliche Steuergelder überleben. Natürlich ließen sich diese – ohnehin durch Steuergeld finanzierten Aufführungen – auch im Rundfunk ausstrahlen. Die technischen und rechtlichen Hürden hierfür dürften überschaubar sein. Es dürfte wohl eher politisch nicht gewollt sein.

ARD-Mediathek: Weshalb die Vorgänge in sozialen Medien ganz andere Fragen aufwerfen

>>Staatsfunk „Deutschlandradio“ <<

„Messenger-Dienst Telegram – Was … als „Zensur“ bezeichnet, ist in Wirklichkeit etwas Anderes: YouTube, Twitter oder Facebook zeigen inzwischen bei Videos und Texten Warnhinweise, wenn dort Falschinformationen verbreitet werden. Sie setzen auf externe Faktencheckerinnen und löschen Hassbotschaften.“

ARD und ZDF: Das elitäre Verständnis von Meinungsvielfalt

Tatsächlich werden ganz Kanäle unter fadenscheinigen Begründungen gelöscht, während gleichzeitig der Öffentliche Rundfunk selbst ein sehr „kreatives Verständnis“ von Fakten hervorbringt: Protagonisten bei einer Dokumentation haben sich als bezahlte Komparsen entpuppt und ganze Handlungsstränge waren dabei frei erfunden. Doch es treten bei sozialen Medien noch ganz andere Fragen auf: Viele Kanäle auf sozialen Medien würden sicherlich ihre Inhalte auch in der ARD-Mediathek veröffentlichen, womit das Argument des Rundfunkrats: „drastischen Einschnitten im Programm“ reichlich Absurd erscheint. Aber mit durchaus vergleichbaren Argumenten wird auch die Zusammenlegung von ARD und ZDF verhindert.

Vorschlag: „Häuser von ARD und ZDF zusammenzulegen“

>>Welt<<

„Der Vorschlag, die Häuser von ARD und ZDF zusammenzulegen, wurde zuletzt immer wieder aufgegriffen, unlängst etwa von der Mittelstandsunion von CDU und CSU. Die Vereinigung von Mittelstandspolitikern hatte neben der Zusammenlegung von ARD und ZDF vorgeschlagen, das Unterhaltungs- und Sportprogrammangebot zu reduzieren und neue Leitungs- und Aufsichtsstrukturen zu etablieren. … befürchtet jedoch negative Auswirkungen auf die Mediendiversität infolge einer Fusion : „Ich bin ein klarer Befürworter eines Qualitätswettbewerbs der Hauptprogramme von ZDF und ARD“, so Bellut. Meinungsvielfalt müsse erhalten und dürfe nicht ohne Not beschränkt werden.“

„Meinungsvielfalt müsse erhalten und dürfe nicht ohne Not beschränkt werden“

Aber Meinungsvielfalt findet nicht nur innerhalb von ARD und ZDF statt. Die dort vertretenen Meinungen spiegeln wohl eher eine sehr elitäre Sichtweise der Welt wider. Genau an dieser Stelle tritt das Demokratiedefizit und die Unreformierbarkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ganz klar hervor. Denn aus technischer Sicht würde Öffnung der ARD-Mediathek für andere Anbieter – ähnlich wie bei Telegram – kein Problem darstellen. Schließlich geht aus Artikel 5 des Grundgesetzes klar hervor: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Öffnung der ARD-Mediathek könnte man auch mit den ausgefeilten Worten des Öffentlichen Rundfunks selbst begründen: „Meinungsvielfalt müsse erhalten und dürfe nicht ohne Not beschränkt werden.