Parteienverbot in Ukraine widerspricht Grundprinzipien der Menschenrechtskonvention des Europarats

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„Das Verbot von elf Oppositionsparteien in der Ukraine, darunter die ,Union linker Kräfte’ und die ‚Oppositionsplattform für das Leben’, widerspricht grundlegenden Prinzipen der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats wie auch die per Präsidialdekret verfügte Gleichschaltung der Medien“, erklärt Andrej Hunko, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zum Verbot von insgesamt elf Parteien durch die Selenskyj-Regierung in der Ukraine.

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Von Sevim Dagdelen & Andrej Hunko

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Sevim Dagdelen, stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt:

„Durch den Ausschluss einer Vertretung gerade der Menschen in den östlichen und südöstlichen Landesteilen der Ukraine, in denen die Partei ‚Oppositionsplattform für das Leben‘ bis zu 50 Prozent der Stimmen erzielt hat, verlieren die Menschen dort die Möglichkeit demokratischer Repräsentation. Mit Parteienverboten einem großen Teil der Bevölkerung die Stimme entziehen zu wollen, ist nicht nur eine Verletzung der Vorgaben der Venedig-Kommission, sondern auch generell eine Absage an Demokratie und freie Wahlen. Diese Fehlentscheidung muss dringend korrigiert werden.“