Verbot alter Rebsorten: Eine Kostprobe der EU-Lobbypolitik

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In Wein steckt bekanntlich viel Wahrheit. Und eine Wahrheit ist: Das lokale Weinfeste, kleine Anbaugebiete und alte Rebsorten sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Besonders beim letzten Punkt hält sich die Freude der EU-Kommission spürbar in Grenzen. Denn der Anbau von alten schädlingsresistenten Sorten ist untersagt und das hat scheinbar gute Gründe.

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„Bereits im Jahr 2002 gingen die ersten Meldungen von sensationellen Sortenfunden in alten Weinbergen an der Badischen Bergstrasse durch die Presse (Jung&Dettweiler 2002). Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass das Gebiet der Badischen Bergstrasse um Heidelberg eine einzigartige Dichte an traditionellen, teils ausgestorben geglaubten Rebsorten in über Jahrhunderte entwickelter Konvielfalt aufweist. Bis Ende 2006 wurden 21 alte Weinberge kartiert und 65 traditionelle und historische Rebsorten nachgewiesen (Jung 2005, 2006). Das kleinräumig strukturierte Gebiet ist von Flurbereinigungsmaßnahmen verschont geblieben. Die bis über 200-jährigen Weinberge sind seit Generationen in Familienbesitz und dienten der Selbstversorgung mit Wein und zur lokalen Versorgung der Wochenmärkte mit Tafeltrauben. Ohne den Preisdruck des Weinmarkts gab es keine Notwendigkeit zur Modernisierung. Für den jährlichen Haustrunk reichten die alten Anlagen aus. Die Reben sind noch wurzelecht im traditionellen Mischsatz von meist 15 (9 – 33) Rebsorten gepflanzt. Überalterte Stöcke wurden in den dicht bestockten Anlagen systematisch verjüngt, so dass die Alterstruktur sehr heterogen ist. Das Sortenspektrum ist ungewöhnlich vielfältig.“

Alte Reben haben nicht nur Vorteile, aber einige davon sind von hoher praktischer Bedeutung: Alte Rebsorten sind in der Regel robust, anspruchslos und gegen Schädlinge weitestgehend resistent. Demzufolge ist der Einsatz von Pestiziden gering oder in manchen Fällen komplett unnötig.

>>Staatsfunk „Deutschlandfunk“ <<

„Wein aus Clinton-Reben und fünf anderen schädlingsresistenten amerikanischen Sorten darf jedoch seit 1935 in Frankreich nicht mehr verkauft werden, und die Europäische Union hat dieses Verbot übernommen. Zuletzt wurde es 2013 in einer Verordnung über den gemeinsamen Mark für landwirtschaftliche Erzeugnisse bestätigt. Die ursprüngliche Begründung lautete: Man wolle mit dem Verbot die Überproduktion von Wein eindämmen.“

 

>>Lobbypedia<<

„Monsanto ist Mitglied der Verbände European Seed Association und EuropaBio sowie Mitglied des International Life Sciences Institute (ILSI). Weiterhin ist es in der Glyphosat Task Force (GFT) aktiv, in der 22 europäische Pflanzenschutzmittel-Unternehmen zusammenarbeiten, die einen gemeinsamen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat in der EU gestellt haben.“

Die Zulassung von alten Rebsorten dürfte für viele Pflanzenschutzmittelhersteller geschäftsschädigend sein und die Europäische Union sieht das wohl offensichtlich ganz ähnlich: Denn die offizielle Begründung klingt wenig glaubwürdig, angesichts der finanzstarken Lobbyverbände in der EU.