Was wirklich hinter der Hexenverfolgung steckt

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Hexenprozesse muten aus heutiger Perspektive recht Seltsam an. Jedoch in Saudi Arabien und Teilen von Afrika werden immer noch Hexen verfolgt und auch hingerichtet. Selbst die letzten Hexen-Prozesse in Europa, sind noch gar nicht solange her.

„Helen Duncan 1944 nach einem Gesetz gegen Hexerei aus dem Jahr 1735 zu neun Monaten Haft verurteilt“

>>Österreichischer Rundfunk<<

„Als die schottische Wahrsagerin und Geisterbeschwörerin Helen Duncan 1944 nach einem Gesetz gegen Hexerei aus dem Jahr 1735 zu neun Monaten Haft verurteilt wurde, zweifelte sogar Winston Churchill am Menschenverstand seiner Landsleute.“

„Zweifelte sogar Winston Churchill am Menschenverstand seiner Landsleute“

>>Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt<<

„Hexenjagd – ein kirchliches Anliegen? Als die großen Hexenverfolgungen in Wellen durch Europa liefen, im späten 16. und im 17. Jahrhundert, taten sich die weltlichen Richter ebenso wie die geistliche Führungsschicht der Länder mit ihrem Hexenwahn hervor. Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns spielte die kirchliche Gerichtsbarkeit im Vergleich zur weltlichen kaum noch eine Rolle. „Die Verantwortung verteilt sich breiter, als nach der älteren, zum Teil noch vom Kulturkampf beeinflussten Forschungsdiskussion anzunehmen war“, urteilte der Trierer Forscher Franz Irsigler. Es war auch zuvor schon keineswegs so, als ob die Inhalte des Hexenhammers widerspruchslos von der kirchlichen Hierarchie übernommen worden wären. Ein Brixener Bischof erklärt dessen Autor Institoris sogar für verrückt. Für die Hexenprozesse galten hohe wissenschaftliche Standards, die Urteile galten als „wissenschaftlich abgesichert“. Todesurteile wurden in aller Regel von Universitäten gegengeprüft. Dies entspricht einer Empfehlung des Strafgesetzbuches von 1532, der Carolina („Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.“). Sie hatte die Einbeziehung von juristischen Fakultäten angeregt, deren Entscheidung dann aber auch als rechtverbindlich galt. Neben juristischen erstellten auch theologische Fakultäten Gutachten. Die meisten Hexenprozesse fanden vor der geistigen Öffentlichkeit ihrer Zeit statt. Das war allerdings keine Garantie für eine liberalere Handhabung des Strafrechts. Im Gegenteil: Die Rintelner Juristenfakultät (Westfalen) vertrat sehr harte Standpunkte gegen die beschuldigten Frauen. In der Juristenfakultät in Halle gab es verschiedene Fraktionen.“

Wie „weltliche“ Richter sich dem Hexenwahn hingaben

>>Bertuch Verlag<<

„Damals wurden Frauen, Männer und Kinder als Zauberer und Hexen beschuldigt, gefoltert und verbrannt. Durch die Folter wurden Menschen zum Geständnis gezwungen, sie seien Hexen. In den Anklageschriften wurde ihnen oft vorgeworfen, sie seien an den Wetterkatastrophen und an den Missernten schuld. Damals wussten die Menschen nichts von den Umständen, wie Wetterkatastrophen entstehen. So wurden Sündenböcke gesucht und gefunden – damals wie heute. … Vor 10 Jahren fragten mich Schülerinnen, wann die Opfer der Hexenprozesse rehabilitiert wurden. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel reiten und am Hexensabbat teilnehmen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen und Krankheiten bewirken kann. Dies waren die Anklagepunkte in den Hexenprozessen, für die Menschen zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurden.“

„Wann die Opfer der Hexenprozesse rehabilitiert“

Viele der „wissenschaftlich-abgesicherten“ Todesurteile sind noch heute rechtskräftig und wurden von weltlichen Gerichten verhängt. In diesem Sinne, handelt es sich also um ganz normale Gerichtsverfahren.

Streng nach Recht und Gesetz: Hexe in der Donau ertränkt

>>Historisches Lexikon<<

„Herzog Albrecht III. von Bayern-München (reg. 1438-1460) geriet durch seine unstandesgemäße Verbindung mit Agnes Bernauer (um 1410/11-1435) in den frühen 1430er Jahren in einen Konflikt mit seinem Vater, dem regierenden Herzog Ernst (reg. 1397-1438). Albrecht verwaltete das 1425 an Bayern-München gefallene Straubinger Land und führte ein zunehmend unabhängigeres Regiment. Er installierte die Bernauerin dort als Herzogin. Auf Befehl Herzog Ernsts wurde sie am 12. Oktober 1435 in Straubing in der Donau ertränkt – vermutlich um den legitimen Fortbestand der Münchner Herzogslinie und die Einheit des Teilherzogtums nicht zu gefährden.“

Hexenprozesse: Im Hintergrund ging es häufig um etwas ganz anderes

Agnes Bernauer wurde rechtskräftig als Hexe verurteilt und nach Verkündung des Urteils hingerichtet. Im Hintergrund vieler Hexenprozesse, ging es meist um ganz weltliche Interessen.

Hexenprozesse: Um sehr weltlich Interesse zu verbergen

>>Frankfurt Allgemeine Zeitung<<

„Mollath war 2006 nach von ihm bestrittenen Angriffen auf seine frühere Frau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. In dem Verfahren hatte er auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner bei der Hypo-Vereinsbank als Bankberaterin arbeitenden Frau in Millionenhöhe berichtet, was das Gericht als paranoid bewertete. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmten. 2011 hatte dann das Landgericht Bayreuth die Verlängerung der Unterbringung mit der Begründung angeordnet, es sei zu erwarten, dass Mollath in Freiheit weitere Straftaten begehen werde. Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich dieser Einschätzung an.“

Psychologie als neuzeitliche Form der Hexenverfolgung

Selbst heute noch finden ganz ähnlich gelagerte Verfahren statt, auch wenn es dabei nicht um Hexerei geht. Alles wie damals: Streng nach wissenschaftlichen und juristischen Maßstäben. Es sitzen zwar zahlreiche Menschen – auch gegen ihren Willen – in Psychiatrien. Aber bis heute fehlt jeglicher wissenschaftliche Nachweis darüber: Ob die angenommen psychologischen Krankheiten überhaupt so existieren.