Wie aus selbst erstellten Fotografien eine milliardenschwere Urheberrechtsverletzung wird

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Trotz selbst erstellter Musik oder Fotos ist es möglich sich eine Klage einzuhandeln. Manchmal können die eigenen Fotographieren sogar einen milliardenschweren Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Schon längst treiben automatische Algorithmen ihr Unwesen und melden jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Urheberrechtverstoß und davor sind nicht mal die echten Urheber selbst gefeilt.

„Milliardenklage von Fotografin Carol M. Highsmith“ – Für selbst erstellte Fotografien

>>Bildgerecht.de<<

„Milliardenklage von Fotografin Carol M. Highsmith gegen Getty Images … Carol M.Highsmith stellt der Librabry of Congress die Bildnutzungsrechte unter Public-Domain-Lizenz zur Verfügung, zur Flickr-Commons-Collection gehört auch die Library of Congress, Getty vertreibt Flickr-Bilder… „

Wie aus gemeinfreien Bilder eine Milliardenklage wird

Die Fotografin Carol M. Highsmith soll ihre eignen Bilder verwendet haben und wurde deshalb verklagt. Manche Bildverwerter haben sich darauf spezialisiert Fotos aufzuarbeiten und unter eigener Lizenz selbst zu vermarkten. Darunter sind offenbar auch – ursprünglich – gemeinfreie Bilder von Carol M. Highsmith gefallen. Kurzum: Das klagende Unternehmen hat die gemeinfreien Bilder von Carol M.Highsmith genommen und mit einer neuen Lizenz versehen. Die unterschiedlichen Rechtssysteme verschiedener Länder machen es möglich. Leider stellt die Fotografin kein Einzelfall dar: Auch mit Musik sieht es kaum anders aus.

„Er ist Urheber dieser Aufführung“ – Trotzdem hat er eine Urheberrechtsverletzung begangen

>>WinFuture<<

„Denn Rhodes hat auf Facebook ein kurzes Video veröffentlicht, das ihn beim Spielen eines Teils der ersten Partita (Klavierübung) von Bach zeigt. Entstanden ist das in seinem Wohnzimmer, gespielt hat er das Stück auf seinem eigenen Klavier. Das bedeutet: Er ist Urheber dieser Aufführung, denn die (unveränderte) Musik selbst ist längst in Public Domain übergegangen. Doch wie Ars Technica berichtet, hat das Sony Music nicht gehindert, 47 Sekunden der Aufnahme für sich zu beanspruchen.“

Zu Johann Sebastian Bach gab es kein Urheberrecht

Als Johann Sebastian Bach gelebt hat: Da hat nicht mal ansatzweise ein Urheberrecht existiert. Kurzum: Jeder Talentierte kann seine Musik heutzutage nachspielen. Wie können also solche „Urheberrechtsverletzungen“ überhaupt zustande kommen? – Simplifiziert: Automatische Computersystem durchkämmen systematisch das Internet und geben bei jeden Treffer eine Meldung ab. Theoretisch ließe sich sogar – ohne menschliches Zutun – automatisch eine Klage versenden. Einige Gerichte und Richter haben sich zu diesem Thema bereits einem einschlägigen Ruf erarbeitet und die gesprochenen Urteile stehen für sich selbst.

Urheberrechts-Lobbygruppen haben ganze Arbeit geleistet

Zudem haben Urheberrechts-Lobbygruppen üben bei neuen Gesetzen ihren Einfluss aus und viele Gesetze dürften ihre Handschrift tragen. Schlussendlich: Die Geschäfte der Urheberrechts-Industrie laufen prächtig. Nur der durchschnittliche Internetnutzer hat davon überhaupt rein gar nichts davon. Zudem gehen die echten oder vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen immer mehr ins Detail hinein.

Wegen Urheberrecht & Gelöschtes Videos: „Vogelgezwitscher und Insektensummen zu hören waren“

>>Computer Bild<<

„Verwarnte etwa einen Streamer, weil in dessen Video zu „Hitman – Blood Money“ Vogelgezwitscher und Insektensummen zu hören waren. Daraufhin musste der BadCreature genannte User den entsprechenden Clip aus seinem Archiv löschen. Ein weiterer Streamer bekam einen ähnlichen Hinweis nach der Veröffentlichung eines „World of Warcraft Classic“-Videos. Dort waren offenbar Windgeräusche Kern des Copyright-Anstoßes.“

Urheberrecht: „Windgeräusche Kern des Copyright-Anstoßes“

Zudem können Windgeräusche, Vogelgezwitscher oder Insektensummen durchaus eigene Tonaufnahmen sein: Aber es dürfte höchst fraglich sein: Ob solche „Behauptungen“ vor Gericht überhaupt bestand haben. Theoretisch müssen vor einem rechtsstaatlichen Prozess die Kunst-, Wissenschafts-, Pressefreiheit und noch einige Rechte mehr mit dem Urheberrecht abgewogen werden: Doch in der Rechtspraxis stellt solch ein Vorgehen meist nur reine Theorie dar.