Waffenverbotszonen: “Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen” (2)

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Können Waffenverbotszonen für mehr Sicherheit sorgen. Im 1. Teil hat mehr die Thematik Scheren, Werkzeuge, Messer und andere Arten von Waffen beandelt. So mancher Minister hat sich zu diesem Punkt schon eindeutig festgelegt: “Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer” – Die Polizei erklärt dem Sinn einer Waffenverbotszone in einen Satz: “Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.” – Trotzdem haben die Praxiserfahrungen genau das Gegenteil bewiesen.

Waffenverbotszonen in der Praxis: “Maßnahme kritisiert und ihre Wirkung infrage gestellt”

>>Leipziger Zeitung<<

“Immer wieder wurde die Maßnahme kritisiert und ihre Wirkung infrage gestellt. … bezeichneten die willkürlichen Kontrollen als unverhältnismäßig und die Zone als Ganzes als ein wenig geeignetes Mittel, um die Kriminalität im Umfeld der Eisenbahnstraße einzudämmen. Und siehe da: Die Polizei stellte im Vergleich der letzten Jahre etwa gleich viele Straftaten im betroffenen Gebiet fest.”

“Polizei stellte im Vergleich der letzten Jahre etwa gleich viele Straftaten im betroffenen Gebiet fest”

Zugleich sind die Anwohner von der Waffenverbotszone wenig angetan. Schließlich kann dort die Polizei fast schon willkürliche Maßnahmen verhängen und jedes gekaufte Küchenmesser aus dem Supermarkt kann jede Menge an Ärger nach sich ziehen. Selbst der interne Bericht der Stadt Leipzigrund 160 Seiten im besten unverständlichen Beamtendeutsch – musste diese Tatsachen zugeben. Da aber die Bekämpfung der Kriminalität als einzige Währung gilt, kann ein Praxisblick auf die alltägliche Polizeiarbeit kaum schaden.

“Rufe ich beim «Bürgertelefon» der Polizei an” – “Beim achten Mal jemand rangeht”

>>Untenrum frei von Margarete Stokowski (Buch) <<

“Eine Woche später rufe ich beim «Bürgertelefon» der Polizei an, sieben Mal, bis beim achten Mal jemand rangeht. Ich frage, wann sich wegen meiner Anzeige jemand bei mir meldet und wie das Ganze überhaupt weitergeht, weil ich mich mit den Abläufen nicht auskenne. «Was haben Sie denn angezeigt?», fragt der Beamte. «Einen sexuellen Übergriff», sage ich. Ich weiß nicht, wie der Fachbegriff ist. «Na, was glauben Sie denn? Sie leben hier in der Bundeshauptstadt, es gibt hier außer Ihnen noch dreieinhalb Millionen andere Leute, da kann so was schon mal dauern.» – «Wie lange?», frage ich. «Keine Ahnung», sagt er. Ich lege auf. Über zwei Monate später bekomme ich einen Brief: «Betrifft: Ihre Anzeige wegen Beleidigung. Der Täter wurde leider nicht ermittelt, das Verfahren wurde eingestellt.» Ich wusste bis dahin nicht, dass ein Übergriff dieser Art tatsächlich juristisch gesehen nur eine Beleidigung ist, und fühle mich verarscht. «Beleidigung». Noch in derselben Woche kaufe ich in einem Outdoorladen ein kleines Klappmesser und ein Pfefferspray, das eigentlich dazu da ist, Füchse oder Wildschweine fernzuhalten.”

“Einen sexuellen Übergriff” – “Juristisch gesehen nur eine Beleidigung”

Diese Erfahrungen stellen sicherlich kein Einzelfall dar. Im Endeffekt werden einige Monate ein paar Akten ergebnislos hin- und hergeschoben, bis der Fall im – sinnbildlich – im Papierkorb landet. Gleichzeitig tut sich die Polizei – per Öffentlichkeitsarbeit – mit erstaunlichen Erkenntnisse hervor.

Polizei: “Messer oder Pfeffersprays bieten keine Sicherheit”

>>Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder<<

“Messer oder Pfeffersprays bieten keine Sicherheit – Die Polizei rät deshalb vom Tragen jeglicher Art von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray, nicht mitgeführt werden.”

“Die Polizei rät deshalb vom Tragen jeglicher Art von Waffen ab”

Das Mitführen von Messer und Pfefferspray sollen also demnach keine Sicherheit bieten: Mit der nahezu selben Logik wird auch die Waffenverbotszone begründet. Eigentlich hätte die Polizei es besser wissen müssen.

“Messer aus ihrer Handtasche” – “Frau konnte Vergewaltigung in Wien mit Messer abwehren”

>>Kurier<<

“Frau konnte Vergewaltigung in Wien mit Messer abwehren – Als eine Frau das Eingangstor zu ihrem Wohnhaus am Dienstagabend in Wien-Meidling öffnen wollte, soll sie von einem Mann von hinten attackiert worden sein. … Die junge Frau konnte ein Messer aus ihrer Handtasche nehmen und sich in offenkundiger Notwehr gegen den mutmaßlichen Angreifer verteidigen.”

“Messer aus ihrer Handtasche” – “Notwehr gegen den mutmaßlichen Angreifer verteidigen” 

Frauen sind nun mal körperlich etwas anders gebaut, weshalb es im Sport extra einen Frauensport gibt. Viele Frauen können sich nur mit Hilfsmitteln gegen einem kriminellen Übergriff wehren: Das kann mitunter aber fatale Auswirkungen im Nachhinein haben.

Vergewaltigungsversuch: “Mädchen wehrt sich – Geldstrafe droht”

>>Bild<<

“Mädchen wehrt sich – Geldstrafe droht – Ihr Angreifer drückte das Mädchen zu Boden und versuchte ihre Hose runterzuziehen. Erst mit Pfefferspray schaffte sie es, ihn abzuwehren. Der Mann flüchtete, seine Identität ist bislang nicht bekannt. Das Mädchen meldete die versuchte Vergewaltigung bei der Polizei. Jetzt droht ihr eine Geldstrafe.”

“Mädchen meldete die versuchte Vergewaltigung bei der Polizei” – “Jetzt droht ihr eine Geldstrafe”

Dieser Fall fand zwar in Dänemark statt: Doch die Auswirkungen wären in einer Waffenverbotszone vergleichbar gewesen: Schließlich sind in vielen Waffenverbotszonen praktisch alle Arten von Pfeffersprays, Reizgasen und Messern verboten: In dieser Situation sollte lieber eine Anzeige unterbleiben: Im faktischen Endeffekt wird das Opfer zum Täter gemacht und der Vergewaltigungsversuch bleibt ungesühnt, weil dieser Täter nicht ermittelt werden konnte. Zumal es manchmal nicht “nur” bei der Vergewaltigung bleibt: Zusätzlich ermorden einige Täter ihr Opfer.