Das Britische Pfund, der US-Dollar und sogar die Reichsmark waren einst Währungen mit Edelmetalldeckung gewesen. Gegen einem festen Wechselkurs ließ sich das Papiergeld gegen physisches Edelmetall eintauschen. Logischer hat eine solche Währung für Vertrauen und Akzeptanz gesorgt.

Vorwand Geldwäsche: Warum sind goldgedeckten Kryptowährungen verboten

Einige Kryptowährungen haben ebenfalls das Potential von Gold und Silber erkannt. Theoretisch sind Kryptowährungen ideal zur Deckung mit Edelmetallen geeignet: Es ließe sich sogar individuelle Goldmünzen direkt mit einem einzelnen Coin verbinden. – Doch genau jene Entwicklung wird sich in anderen Ländern abspielen: Die Gründe hierfür reichen sehr weit in die Vergangenheit zurück.

Alternatives Geldsystem: Idee ist älter als die erste Kryptowährung

>>BitcoinWiki<<

„Vor der Veröffentlichung von Bitcoin gab es eine Reihe von Digital-Cash-Technologien, die auf Ecash-Protokollen von David Chaum und Stefan Brands basierten.“

„Vor der Veröffentlichung von Bitcoin gab es eine Reihe von Digital-Cash-Technologien“

Die Idee ein alternatives Geldsystem einzuführen ist tatsächlich schon sehr alt. Viele Regionalwährungen sind in der Tat auch älter als der Bitcoin, doch die allermeisten – wie der Chiemgauer – sind direkt mit ihrer nationalen Währung verbunden. So richtig Unabhängig können diese Währungen kaum sein und außerdem würde es sowieso die Finanzaufsicht verhindern. Echte Versuche in diese Richtung sind auch kläglich gescheitert. Tatsächlich ist die Etablierung eines echten alternativen Geldsystems verboten, alleine schon der Versuch stellt eine Straftatlaut Geldwäschegesetz – dar. Diese Erfahrung mussten auch einige Unternehmer machen.

„Goldgedeckten Digitalwährung das Finanzsystem revolutionieren“ – Geldwäsche ohne Geldwäsche?

>>Handelsblatt<<

„Der Unternehmer … wollte mit einer angeblich goldgedeckten Digitalwährung das Finanzsystem revolutionieren. Nun schreiten die Behörden ein. … Die Finanzaufsicht Bafin hat am Montag angeordnet, die Ausgabe des KBC „einzustellen und abzuwickeln“. Begründung: Das E-Geld-Geschäft werde in Deutschland „ohne Erlaubnis“ betrieben.“

Geldwäscherichtlinie – „100% mit physischem Silber gedeckter StableCoin, nicht weiter verfolgt“

>>Bloxolid<<

„Bloxolid AG gibt bekannt, dass aufgrund regulatorischer Entscheidungen das Projekt ARG3NTUM – ein zu 100% mit physischem Silber gedeckter StableCoin, nicht weiter verfolgt wird. Durch die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den ARG3NTUM-Token nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes für das vierte Geldwäscherichtlinie … „

Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Verbot von goldgedeckten Kryptowährungen

Da drängt sich natürlich die Frage auf: Warum sind die übrigen Kryptowährungen nicht schon längst verboten worden? Zwar ließen sich die digitalen Währungen – per Gesetz – verbieten, aber deswegen wären Bezahlungen und Schürfen von Coins immer noch möglich. Die Kryptowährungen existieren noch, weil sie sich schlicht nicht wirklich verbieten lassen. Mit nahezu jedem Rechner kann nicht nur die digitale Währung gehandelt, sondern es können sogar neue Kryptowährungen erschaffen werden.

Idee einer goldgedeckten Kryptowährung: Womit ist eigentlich der staatliche Euro gedeckt?

Doch alleine die Idee einer goldgedeckten Digitalwährung kann mitunter die Augen öffnen und beispielsweise die Frage aufwerfen: Womit ist eigentlich der staatliche Euro gedeckt?