Waffenverbotszonen sollen für Sicherheit sorgen. So mancher Minister ist ganz entzückt meint: “Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer” – Die Polizei erklärt dem Sinn einer Waffenverbotszone in einen Satz: “Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.” Diesem Satz ließe sich auch als Maßstab nehmen und die Waffenverbotszone mal hinterfragen: Kann Waffenverbotszone überhaupt die Sicherheit erhöhen?

“In Waffenverbotszonen ist das Mitführen von Waffen untersagt”

>>Stadt Cottbus<<

“In Waffenverbotszonen ist das Mitführen von Waffen untersagt. Dazu können auch waffenähnliche Gegenstände zählen. Das Verbot gilt auch für Privatpersonen, die mit polizeilicher Genehmigung eine Waffe führen dürften. Die Einrichtung einer solchen Zone erlaubt Polizei und Behörden gezielte Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen.”

Waffenverbotszonen: “Dazu können auch waffenähnliche Gegenstände zählen”

Bei Erklärungen rund um Waffenverbotszonen ist nicht mal ersichtlich: Was diese überhaupt bezwecken sollen? Andere Menschen zu Verletzen oder sogar Töten ist ohnehin verboten und die gesetzwidrigen Täter halten sich sowieso nicht daran. Mit welcher Logik sollte sich nun ein Täter ausgerechnet an das Waffenverbot halten? Im Gegensatz zu Körperverletzung, Vergewaltigung und Mord wird das Mitführen einer “Waffe” in der Waffenverbotszonen nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeitwie der Ablauf einer Parkuhr – gewertet.

Nagelschere als gefährliche Kriegswaffe? – Was sollen überhaupt “waffenähnliche Gegenstände” sein?

Und als “Waffe” sind dort sogar Scheren und handelsübliche Werkzeuge aufgeführt. Besonders für Autofahrer kann die Regelung interessant sein: Denn im vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Verbandkasten ist eine Schere – nach Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145vorgesehen. Mehr noch: Gerade beim Unfall kann sich Werkzeug als Lebensretter erweisen. Schließlich muss nach einen Verkehrsunfall das Unfallopfer das Fahrzeug verlassen und sich in Sicherheit bringen.

Nach einen Autounfall: “Gurt zu lösen, um sein Fahrzeug zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen”

>>Der Westen<<

“Verliert ein Autofahrer die Kontrolle über seinen Wagen und kommt beim Aufprall gegen die Mittelplanke der Autobahn zum Stehen, gilt von diesem Augenblick an der allgemeine Anschnallzwang nicht mehr. Der Verunglückte ist in diesem Fall nicht nur berechtigt, den Gurt zu lösen, um sein Fahrzeug zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Sondern er ist zwecks umgehender Sicherung der Unfallstelle – soweit ihm möglich – sogar dazu verpflichtet.”

Messerverbot in der Waffenverbotszone: Wenn sich der Gurt nach einen Autounfall nicht lösen lässt?

Also der Autofahrer muss sich nach einen Verkehrsunfall das Fahrzeug verlassen. Allerdings kann das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Mitunter kann es vorkommen, dass die Türen und Fenster sich nicht öffnen lassen. Manchmal kann nicht mal die Gurtverriegelungen gelöst werden. Aus diesem Grund sind spezielle Gurtschneider erhältlich.

Messerverbot in der Waffenverbotszone: “Scharfe Schneide mit Wellenschliff durchtrennt mühelos Sicherheitsgurte, Fangriemen etc”

>>ASMC<<

“Der Gurtschneider mit seiner ergonomischen Form lässt sich bei Bedarf blitzschnell aus der Halterung lösen. Der große Griff ermöglicht auch die Verwendung mit Handschuhen. Die scharfe Schneide mit Wellenschliff durchtrennt mühelos Sicherheitsgurte, Fangriemen etc.”

“Der Gurtschneider mit seiner ergonomischen Form”

Doch das Mitführen eines Gurtschneiders ist wohl kaum in einer Waffenverbotszone möglich. Viele Menschen mögen solche Utensilien für völlig übertrieben halten. Schließlich kann man ja einfach im zerbeulten Auto sitzen bleiben und auf professionelle Hilfe warten. Doch die Praxis hat hat gezeigt: Es ist nicht immer möglich.

“Familie verklagt Tesla, weil Mann in Auto verbrennt”

>>Focus<<

“Familie verklagt Tesla, weil Mann in Auto verbrennt – Ein Polizist und andere Menschen, die nach dem Crash sofort zur Stelle waren, um Hilfe zu leisten, mussten ohnmächtig zusehen. Die Autotüren ließen sich nicht öffnen.”

“Mann in Auto verbrennt” – “Die Autotüren ließen sich nicht öffnen”

Auch bei anderen Unfall-Szenarien können sich schnell die Ereignisse überschlagen. Einige Autofahrer wurden nicht direkt beim Verkehrsunfall getötet worden, sondern sie sind erst viel später bei lebendigen Leib verbrannt oder im Wasser ertrunken. Unfallgeschehen: Das Fahrzeug ist im Wasser gelandet und die Unfallopfer konnten sich nicht retten und solche Fälle können leider vorkommen.

Wenn Fahrzeuge von der Straße abkommen und im Wasser landen

>>ADAC<<

“Abhängig von Fallhöhe, Aufschlagwinkel und Geschwindigkeit prallt das Fahrzeug mehr oder weniger hart auf. Dabei kann es kurz unter die Wasseroberfläche absacken. Doch dann schwimmt das Fahrzeug in der Regel mit den Rädern nach unten auf dem Wasser. Diese Phase kann einige Minuten dauern.”

“Fahrzeug in der Regel mit den Rädern nach unten auf dem Wasser”

Als “Gewässer” zum Ertrinken kann mitunter schon ein gut gefüllter Straßengraben reichen. In diesem Fall sollte logischerweise das Fahrzeug so schnell wie möglich verlassen werden und hierzu schlägt der ADAC sogar recht radikale Maßnahmen vor.

“Verlassen Sie dann das Fahrzeug so schnell wie möglich durch Seitenfenster oder Schiebedach”

>>ADAC<<

“Verlassen Sie dann das Fahrzeug so schnell wie möglich durch Seitenfenster oder Schiebedach. Handeln Sie dabei bewusst und möglichst ohne Panik. … Gelingt Ihnen das nicht, sollten Sie versuchen, die Seitenscheiben einzuschlagen und das Fahrzeug dann über diesen Fluchtweg zu verlassen.* Vorsicht vor Verletzung durch Glassplitter.”

“Seitenscheiben einzuschlagen und das Fahrzeug dann über diesen Fluchtweg zu verlassen”

Der Vorschläge sind insofern richtig und gut: Doch die allermeisten Menschen können mit ihren bloßen Hände keine Seitenscheibe zerschlagen. Dazu wäre mindestens ein kleiner Hammer erforderlich, aber damit würde man sich in der Waffenverbotszone eine Ordnungswidrigkeit einhandeln. Nach gesunden Menschenverstand wäre das Mitführen eines Messers und Hammer im Auto zwar sinnvoll, aber das ist in der Waffenverbotszone verboten. Insofern hört sich die offizielle Begründung doch recht zynisch an: “Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen” Im 2. Teil wird der Aspekt Straßenkriminalität näher beleuchtet.