Lausitzer Kriminalität: Misstrauen in die Justiz – Wenn potentielle Zeugen nichts gesehen oder gehört haben wollen

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Die aktuelle Kriminalitätsstatistik spiegelt meist eine gesunken Kriminalität wider. Allerdings werden immer wenige Straftaten gemeldet, was – ganz offiziell – sogar bestätigt wurde. Doch zwischen den Zeilen kommt noch etwas ganz anderes heraus: Das auch potentielle Zeugen nichts gesehen oder gehört haben wollen und falls doch, dann tun sich „seltsamerweise“ große Gedächtnislücken auf.

Misstrauen in die Justiz: Straftaten werden nicht angezeigt und potentielle Zeugen weisen plötzlich Gedächtnislücken auf

Die – Angst vor der Justiz – scheint also sogar noch stärker als vor der Kriminalität ausgeprägt zu sein: Tatsächlich deuten Umfragen genau in diese Richtung hin. Das tiefe Misstrauen in die Justiz scheint aber kein subjektives Gefühlt zu sein, sondern es lässt sich an ganz konkreten Fällen festmachen.

„Familie erschlug den Bauern und verfütterte die Leiche an Hunde“ – Oder so ähnlich

>>Welt<<

„Der Tote lag nicht im Misthaufen, sondern in der Donau – Die Familie erschlug den Bauern und verfütterte die Leiche an Hunde – angeblich.“

Justizpraxis: Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist?

Kurzer Abriss: Der Bauer wurde – angeblich – von seiner eigenen Familie ermordet und daraufhin seine Leiche an die Hunde verfütterte, so sah es jedenfalls die Polizei an. Ein Gericht setzte auf die „Hundefutter-These“ später noch einen amtlichen Stempel drauf. Danach war für die Beamten der Fall endgültig geschlossen und die Familie musste wegen gemeinschaftlichen Mordes sogar im Gefängnis einsitzen. Dummerweise tauchte dann die Leiche – durch Zufall – doch noch auf: Jedoch der Bauer Rupp wurde nicht ermordet, sonder er hat lediglich Selbstmord begangen.

„Unschuldig verurteilte Familie scheitert endgültig mit Klage“

>>Augsburger Allgemein<<

„Fall Rupp: Unschuldig verurteilte Familie scheitert endgültig mit Klage – Verwandte von Rudi Rupp wurden wegen Mordes verurteilt – bis ein Mercedes mit seiner Leiche aus der Donau gezogen wurde. Die Familie klagte gegen fragwürdige Verhörmethoden.“

„Familie klagte gegen fragwürdige Verhörmethoden“

Das ganze Verfahren stellte sich am Ende als riesengroße juristische Farce heraus. Handfeste Beweise für diese abenteuerliche „Hundefutter-These“ waren nie wirklich vorhanden, sondern es lief alles auf vermeintliche „Zeugenaussagen“ hinaus: Aber im ganzen „Gerichtsprozess“ hat augenscheinlich niemand die naheliegende Frage gestellt: Wie diese „Aussagen“ eigentlich zustande kamen?

„Seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten“ – Der schnelle Weg zum Geständnis

>>Rechtsanwalt Mirko Laudon<<

„Es ist ein letztes Aufbäumen der Justiz, die in diesem Fall auf ganzer Linie versagt hat – schlimmer als das Versagen ist nur noch, dass man sich dieses nicht eingestehen will. Ein weiterer bayrischer Justizskandal. … In diesem Wiederaufnahmeverfahren erhob der Schrotthändler damals schwere Vorwürfe gegen die Ermittler. Sie hätten den Mann zu dem Geständnis drängen wollen, den Mercedes des Landwirts heimlich verschrottet zu haben – also den Wagen, der später aus der Donau geborgen wurde. Um den Beschuldigten zur Unterschrift unter das Vernehmungsprotokoll zu bewegen, soll ihm ein Beamter mit den Worten „Wir können auch anders!“ seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten haben.“

„Wir können auch anders!“ – „Seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten“

Mit einer Pistole am Kopf hätte er vermutlich auch die Ermordung des Bayerischen Königs vor über hundert Jahren gestanden. Hierbei drängt sich eher die Frage auf: Ob es denn tatsächlich ein „Justizskandal“ sei? – Immerhin werden die Täter – offiziell – weiter als Schuldige geführt: Denn sie dürfen sich lediglich wegenMangel an Beweisen“ auf freien Fuß bewegen. Das Gericht hat nach wie vor seine „Meinung“ nicht geändert.

„§ 359 StPO Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten“ – Praktisch Bedeutungslos

Wie kommen solche hanebüchenen Urteile überhaupt zustanden? Über die Jahrhunderte hat sich die Justiz selbst ihre eigenes kleines bizarres Paralleluniversum geschaffen. Zwar stehen – rein formal – mit „§ 359 StPO Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten“ genau für solche Fehlurteile diverse Rechtsmittel bereit. Aber in der Rechtspraxis wohnt da kaum eine Bedeutung inne.

„Nur knapp 39 Prozent der Bundesbürger vertrauen unserem Rechtswesen“

Offensichtlich strebt die Justiz nach „göttlicher Vollkommenheit“ hin. Auch der vermessene Anspruch vollkommen Unfehlbar beim Gerichtsurteil zu sein, setzt diesen ganzen Unsinn noch die Krone auf. Mit ihren langen schwarzen Richter-Gewändern und drei Stufen über dem Angeklagten sitzend, deuten sie auch genau in diese okkulte Richtung hin. Dieser ganze Justiz-Hokospokus zieht natürlich auch negative Konsequenzen nach sich.

„Nicht einmal 39 Prozent der Deutschen vertrauen unserer Justiz“

>>Focus<<

„Umfrage-Desaster: Nicht einmal 39 Prozent der Deutschen vertrauen unserer Justiz – Nur knapp 39 Prozent der Bundesbürger vertrauen unserem Rechtswesen. Mehr als 47 Prozent geben an, kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte und Staatsanwaltschaften zu haben.“

„47 Prozent geben an – Kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte und Staatsanwaltschaften zu haben“

Nach offizielle Zahlen fällt sogar die Staatsquote höher aus. Kurzum: Die Justiz kann nicht mal ihre eignen Staatsbediensteten vom Rechtssystem überzeugen. Dementsprechend gering fällt auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat – oder was davon übrig ist – aus. Auch so manche Meldungen deutet beim genauen Lesen auf ein tief-sitzendes Misstrauen in die Justiz hin.

Zwischen den Zeilen: „Diese müssen die Tat bemerkt haben“

>>Lausitzer Rundschau<<

„Die Polizei geht von mindestens zwei Tätern aus. Die bisherigen Ermittlungen sowie die Auswertung verschiedener Videoaufzeichnungen ergaben, dass sich zum fraglichen Zeitpunkt mehrere Personen am Teehäuschen befanden. Diese müssen die Tat bemerkt haben.“

Zwischen den Zeilen: Wenn sich keine Zeugen melden

Der Tatort selbst wurde zwar nicht per Video überwacht, aber dafür standen in der Umgebung überall Videokameras herum. Deshalb ist anscheinend die Polizei zu dem Schluss gekommen, dass die Tat ein Zeuge gesehen haben muss. Da es sich um einen kleinen Park mitten in der Stadt handelt, dürfte der Verdacht durchaus naheliegend sein. Allerdings will – trotz mehrfachen Zeugenaufrufs – offenbar niemand eine Aussage tätigen. Die „Arbeitsweise“ der Justiz hat augenscheinlich ihre Spuren hinterlassen. Fraglos ist es bestimmt keine gute Idee sich als Zeuge zu melden und mangels greifbaren Täter am Ende noch selbst auf der Anklagebank zu landen, wie im Falle des Bauer Rupp?

Justizreformen – Mehr Rechtsstaatlichkeit wagen?

Das ganze Dilemma ist am Ende also selbst verschuldet, aber irgendwelche Justizreformen – hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit –  sind auch nicht zu erwarten. Und jegliche Form von Kritik ruft den Anschein der „Justiz-Gotteslästerung“ wach, weshalb die hohen Herren und Damen mit der Lausitzer Allgemeinen Zeitung auch nichts zu tun haben wollen.