Wie steht es tatsächlich um die Sicherheit im öffentlichen Raum? Bei der Beantwortung solcher Fragen wird oft auf die Polizeiliche Kriminalstatistik sowie andere offizielle Statistiken verwiesen. Doch reflektieren diese tatsächlich die tatsächlichen Verhältnisse?
Polizeiliche Kriminalstatistik: Mehr politisches Wunschdenken als Realität
„Hinzu kommt, dass die Statistik (Polizeiliche Kriminalstatistik, Anmerkung der Redaktion) gar nicht alle Deliktarten erfasst: Staatsschutzdelikte und deswegen Terrorermittlungen, Verkehrssünden, Ordnungswidrigkeiten, Steuerdelikte kommen nicht vor – und auch Straftaten nicht, die direkt bei den Staatsanwaltschaften angezeigt wurden. Wird in einem dieser Bereiche der Personalaufwand der Polizei erhöht – beispielsweise im Bereich Terror – verringern sich möglicherweise die Delikte, die in anderen Bereichen bekannt werden, weil weniger Beamte für Kontrollen zur Verfügung stehen.”
“Staatsschutzdelikte und deswegen Terrorermittlungen, Verkehrssünden, Ordnungswidrigkeiten, Steuerdelikte kommen nicht vor”
Es ist zudem eine recht einfache Tatsache, dass nicht alle Straftaten den Behörden gemeldet werden. Über dieses als “Dunkelfeld” bezeichnete Phänomen herrscht weitgehendes Schweigen, und es existieren bestenfalls grobe Schätzungen oder anonyme Umfragen. Dennoch sollten einige öffentliche Kampagnen aufmerksam machen.
“Start der Kampagne “Besser ohne Messer”
>>Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen<<
“Start der Kampagne “Besser ohne Messer” “Niemand sollte ein Messer oder sonstige Waffen in der Öffentlichkeit bei sich haben”, mahnt … von der Kreispolizeibehörde. Zum Start der landesweiten Plakatkampagne “Besser ohne Messer” verteilt der Borkener Bezirksdienstbeamte mehrsprachige Plakate in den örtlichen Unterbringungseinrichtungen. … Die Botschaft auf den Plakaten ist prägnant und einfach verständlich. Neben einem großen Symbolbild ist der Slogan “Besser ohne Messer” in verschiedenen Sprachen abgedruckt. Damit wird klar: Messer sind im öffentlichen Raum nicht gewollt und sogar verboten.”
“Niemand sollte ein Messer oder sonstige Waffen in der Öffentlichkeit bei sich haben”
Der Anlass für diese Initiative scheint wahrscheinlich die zunehmende Gewaltkriminalität an öffentlichen Orten zu sein. Die Aussage “Niemand sollte ein Messer oder sonstige Waffen in der Öffentlichkeit bei sich haben” wirkt eher wie eine Kapitulation. Es ist erwähnenswert, dass in anderen Ländern das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit gestattet ist, während dort die öffentliche Sicherheit deutlich besser ist. Letztlich führt dies lediglich dazu, dass die Zivilbevölkerung entwaffnet wird, während sich Kriminelle ohnehin nicht an solche Regelungen halten, was die Kriminalitätsrate weiter ansteigen lässt. Trotz aller öffentlichen Erklärungen gilt de facto bei einem illegalen Angriff das Faustrecht, da bis die Polizei eintrifft, die Straftat bereits begangen wurde und der Täter längst geflohen ist. Zudem ist der Eifer der Behörden bei Ermittlungen oft begrenzt.
“In polizeilich verwahrlosten Gegenden werden manche Delikte achselzuckend nicht mehr verfolgt”
>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<
„Die staatliche Gefahrenabwehr weist teils herbe Defizite auf. Die Polizei kommt vielfach nicht mehr hinterher und ist auch nach eigener Bekundung „überfordert“; in polizeilich verwahrlosten Gegenden werden manche Delikte achselzuckend nicht mehr verfolgt. Hinzu kommt mitunter eine offenbar politisch gewollte Toleranz gegenüber ausgesuchten Tätergruppen. Offene Gewaltdelikte sowie Bandenherrschaft über innenstädtische Räume erzeugen Orte, an denen sich der unbewaffnete Zivilist ohne Nahkampfausbildung nicht mehr traut. Selbsternannte Antifaschisten rechtfertigen offene Gewalt gegen AfD-Veranstaltungen. Je aufgeheizter die Stimmung ist, desto stärker müssen Migranten Übergriffe fürchten. Damit ist eine große zivilisatorische Errungenschaft in Gefahr: der Landfrieden. Die wenigstens empfundene Hilf- und Friedlosigkeit gegenüber Einbrüchen, Sexualstraftaten, derentwegen die Polizei Frauen vom Joggen abrät, Raub unter Messereinsatz und bloßem Niedertreten gebiert seit geraumer Zeit verhaltene Diskussionen um den kollektiven Selbstschutz durch eine Bürgerwehr. Jenem Bocksgesang wird meist mit der Formel vom staatlichen „Gewaltmonopol“ geantwortet. Diese Formel trügt, genauer: spiegelt eine Absolutheit vor, die nicht zutrifft.“
“Formel vom staatlichen „Gewaltmonopol“ geantwortet” – “Diese Formel trügt, genauer: spiegelt eine Absolutheit vor, die nicht zutrifft”
Die faktisch erzwungene Entwaffnung der Bevölkerung wird häufig durch das bestehende staatliche Gewaltmonopol gerechtfertigt, doch tatsächlich hat der Schutz der körperlichen Unversehrtheit gemäß dem Grundgesetz eine weit größere Bedeutung. Ein Rückblick auf die Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges verdeutlicht beispielsweise die zugrunde liegenden Ursachen.
“Schmutzige Krieg im Schatten des Kleinen Krieges”
>>Der Teutsche Krieg 1618–1648 von Günter Barudio (Buch) <<
“Denn zu Beginn dieses Kriegstheaters folgten – wie der Schweif dem Kometen – Mordbrenner und Straßenräuber den Kontingenten des Gehegten Krieges, wie das Streiten ordentlicher Kampfverbände später genannt wurde. Es half wenig, daß diese Brandstifter und Wegelagerer »in Prag abscheulich hingerichtet« worden waren. Der Schmutzige Krieg im Schatten des Kleinen Krieges, wie er zusätzlich von Heiducken und Kosaken im Umfeld der Hauptheere vor allem gegen die Zivilbevölkerung mit großer Grausamkeit geführt wurde, sollte sich für die gesamte Dauer der Auseinandersetzung bis 1648 nicht abstellen lassen. Hier war etwas entfesselt worden, was im Zeichen von Faustrecht und Selbstjustiz einen fortgesetzten Kampf aller gegen alle befürchten ließ, sofern es nicht gelingen würde, die Selbstsucht den Bindungen der Selbstzucht zu unterwerfen und dem Recht seinen Weg zu bahnen.”
“Hier war etwas entfesselt worden, was im Zeichen von Faustrecht und Selbstjustiz einen fortgesetzten Kampf aller gegen alle befürchten ließ”
Zusätzlich zu den dokumentierten Konflikten in den Geschichtsbüchern fand parallel ein zweiter Krieg gegen die Zivilbevölkerung statt, in dem Verbrecher und abtrünnige Militärangehörige gegen die Bürger vorgingen. Neben dieser Art von Kriminalität ist zudem eine weitere zu beachten.
“Den «Feinden des Sozialismus» wurde offen mit dem Faustrecht gedroht”
>>Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert von Ulrich Herbert (Buch) <<
“So bestanden die ersten Maßnahmen des Regimes nach dem Bau der Mauer auch in der Verstärkung des ideologischen Kampfes und einer Welle der Gewalt. Die Gesamtzahl der Inhaftierten in der DDR stieg vom Sommer 1961 bis Jahresende um mehr als fünfzig Prozent. Im zweiten Halbjahr 1961 waren fast 20.000 Menschen wegen politischer Delikte inhaftiert. Als neue Strafform wurde zudem das «Arbeitslager» eingeführt, in das «arbeitsscheue» Personen zur «Arbeitserziehung» eingewiesen werden konnten. Den «Feinden des Sozialismus» wurde offen mit dem Faustrecht gedroht: «Mit Provokateuren wird nicht diskutiert. Sie werden erst verdroschen und dann staatlichen Organen übergeben», ordnete die FDJ-Führung noch am Abend des 13. August an. Den Grenztruppen wurde befohlen, gegen «Grenzverletzer» die Schusswaffe zu gebrauchen.”
“Mit Provokateuren wird nicht diskutiert. Sie werden erst verdroschen und dann staatlichen Organen übergeben”
Die Geschichte über die DDR kann an dieser Stelle unbeachtet bleiben. Dennoch ist ohne Zweifel zu erkennen, dass die Macht der Institutionen und die Nachsicht der Justiz in solchen Angelegenheiten kaum von einem unregulierten Recht des Stärkeren abweichen.
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