Offizielle Definitionen & Vorschläge angewendet: “Debatte über eine soziale Pflichtzeit führen” – Berufsbeamtentum damit ersetzen?

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Es geht um die Frage, ob es unserem Land nicht gut tun würde, wenn sich Frauen und Männer für einen gewissen Zeitraum in den Dienst der Gesellschaft stellen.” – Hier ist das Wort “Freiwilligkeit” fehl, sondern es ist ein verpflichtender Dienst für wenig Geld angedacht. Und mit “Dienst der Gesellschaft” sind ausschließlich staatlich oder halbstaatliche Institutionen gemeint. Die kryptische Sprach von Beamten und Staatsvertretern muss erst mal für Normalbürger übersetzt werden. Auch sonst weicht jene Personengruppe von der Norm ab.

“Verbeamteter Lehrer, der seit zig Jahren die gleichen Folien nutzt, bekommt doppelt so viel wie ein angestellter, junger Lehrer”

>>Stern<<

“Ein verbeamteter Lehrer, der seit zig Jahren die gleichen Folien nutzt, bekommt doppelt so viel wie ein angestellter, junger Lehrer, der sich reinkniet. Aber das Engagement sei egal, mehr Geld würde dieser nicht bekommen. … Der Streit zwischen Beamtentum und Angestelltenheer lässt sich nur schwer beenden.”

“Der Streit zwischen Beamtentum und Angestelltenheer lässt sich nur schwer beenden”

Eigentlich ist dieser gesellschaftliche Streit noch nicht mal ansatzweise ausgeleuchtet. Neben verbeamteten Lehrern kommen auch noch “Eltern als Hilfslehrer” – ohne Bezahlung – hinzu.

Verbeamteter Lehrer versus “Eltern als Hilfslehrer” ohne Vergütung

>>Magazin Schule<<

“Eltern als Hilfslehrer? – Lesehausaufgaben unterschreiben, Mathezettel korrigieren, den Schulranzen jeden Morgen auf Vollständigkeit überprüfen: Viele Lehrkräfte setzen fast selbstverständlich auf den Einsatz der ­Eltern. Doch ist es wirklich sinnvoll, dass Eltern Hilfslehrer spielen? “

“Eltern Hilfslehrer spielen” – “Viele Lehrkräfte setzen fast selbstverständlich auf den Einsatz der ­Eltern”

Vermutlich können diese Erfahrung alle Eltern irgendwie bestätigen. Dies wirft grundsätzlich Fragen über dem “Dienst der Gesellschaft” auf. Weshalb muss der Bürger eigentlich kostenfrei für dem Staat arbeiten, während seine eigenen Beamten für die selbst Tätigkeit fürstlich entlohnt werden? Das selbe Muster setzt sich bei der Steuerklärung fort. Die eine Seite am Schreibtisch tut es kostenlos oder muss dafür noch einen Steuerberater bezahlen und auf der anderen Seite des Schreibtischs nimmt ein Beamter mit großzügigen Dienstbezügen platz. Vom Gleichheit kann also keine Rede sein. Auch die Arbeitsmoral lässt von Beamten kann durchaus hinterfragt werden. Im allgemeinen sind sie überdurchschnittlich häufig und lange krank und auch sonst lässt die Zuverlässigkeit zu Wünschen übrig.

“816 Tagen innerhalb von vier Jahren” – “Ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen erscheint notorisch zu spät bei der Arbeit”

>>Redaktionsnetzwerk Deutschland<<

“Ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen erscheint notorisch zu spät bei der Arbeit – insgesamt an 816 Tagen innerhalb von vier Jahren. Ein Gerichtsurteil besagt nun: Er darf seinen Job trotzdem behalten. Einsichtig zeigt sich der Beamte jedoch nicht. … So sei er innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät zur Arbeit erschienen – das entspräche einer Summe von insgesamt 1614 Stunden Verspätung, so AFP.”

“816 Tagen innerhalb von vier Jahren” – “Er darf seinen Job trotzdem behalten” – “Einsichtig zeigt sich der Beamte jedoch nicht”

Ein normales Arbeitsverhältnis wäre so etwas undenkbar. Dort haben die Juristen ganz andere Maßstäbe angesetzt.

“Kommt der Arbeitnehmer an aufeinanderfolgenden Tagen oft deutlich zu spät, ist eine Kündigung auch ohne Abmahnungen gerechtfertigt”

>>Rechtsanwältin Franziska Hasselbach<<

“Kommt der Arbeitnehmer an aufeinanderfolgenden Tagen oft deutlich zu spät, ist eine Kündigung auch ohne Abmahnungen gerechtfertigt; insbesondere wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändern wird. Eine fristlose Kündigung kann in Betracht kommen, wenn die Verspätungen so groß sind, dass man schon von Arbeitsverweigerung ausgehen kann.”

“Eine fristlose Kündigung kann in Betracht kommen, wenn die Verspätungen so groß sind, dass man schon von Arbeitsverweigerung ausgehen kann”

Auch bei anderen Delikten wird bei Beamten gerne mal ein Auge zugedrückt. Im allgemeinen sind sie schwer oder teils überhaupt nicht kündbar.

“Keine Aberkennung des Ruhegehalts trotz Verurteilung wegen Untreue”

>>Haufe<<

“Keine Aberkennung des Ruhegehalts trotz Verurteilung wegen Untreue – Der ehemaliger Kommunalpolitiker war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden.”

“Keine Aberkennung des Ruhegehalt” – “Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden”

>>Haufe<<

“Bewährungsstrafe für Beamten nach Veruntreuung – Ein Beamter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwies sich insgesamt eine Summe von fast 34.000 Euro. … Das Amtsgericht verurteilte den Beamten wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung. Das Landgericht ließ hingegen Milde walten und reduzierte die Gefängnisstrafe auf elf Monate.”

“Bewährungsstrafe für Beamten nach Veruntreuung” – “Summe von fast 34.000 Euro”

Der weitere Verlauf des Verfahrens war nicht herauszubekommen: Tatsächlich stehen die Chancen aber sehr gut, dass der Beamte seinen Dienst weiter verrichten darf, weil die Strafe unter Jahr geblieben ist. Es ließen sich problemlos noch mehr milde Urteile aufzeigen. Ganz anders sehen die Konsequenzen hingegen für Nicht-Beamte aus.

„Fristlose Kündigung wegen zwei Pfandbons von 1,30 Euro“

>>n-tv<<

„Der Fall „Emmely“ – Ihr Fall – eine fristlose Kündigung wegen zwei Pfandbons von 1,30 Euro – hatte 2008 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.“

Überstundenbetrug eines Polizisten versus Pfandbons einer Kassiererin

Um mal beim Beispiel verbeamteten Lehrer zu bleiben: Was genau soll diesen massiven Lohnunterschied – um rund das Doppelte – zu normalen Arbeitsverhältnissen rechtfertigen? Natürlich kann über ein “gerechtes Gehalt” lang und breit diskutiert werden. Allerdings lassen sich hier ganz andere Maßstäbe ansetzen.

“Hartz IV: Wer klagt, gewinnt – jede zweite Sanktion ist rechtswidrig”

>>24hamburg.de<<

“Hartz IV: Wer klagt, gewinnt – jede zweite Sanktion ist rechtswidrig – So könnte etwa jede zweite Maßnahme, die von den Jobcentern und Arbeitsagenturen verhängt wird, rechtswidrig sein.”

“So könnte etwa jede zweite Maßnahme, die von den Jobcentern und Arbeitsagenturen verhängt wird, rechtswidrig sein”

Dabei handelt es sich um amtlicher Bescheide und davon ist etwa die Hälfte rechtswidrig. Inwieweit das für andere Behörden anzuwenden sei, dass kann hier offen bleiben. Doch anders herum gefragt: Wie lange könnte ein Architekt seinen Beruf ausüben, wenn jedes zweite Gebäude von ihn einstürzt? Für jedes andere Arbeitsverhältnis wäre solch eine Leistung vollkommen untragbar. Selbst für die allereinfachsten Hilfsarbeiten wird eine gewisse Eigenverantwortung abverlangt. Das Prinzip der beinah grenzenlosen Verantwortungslosigkeit dürfte weitestgehend Einzigartig sein. Also, welche Maßstäbe müssten man beim Gehalt ansetzen? Tatsächlich gibt es dafür sogar schon ein amtliche Definition.

“Definition: Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen”

>>Bundesagentur für Arbeit<<

“Definition: Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet.”

“Ein-Euro-Jobs” – “Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet”

Die sogenannten “Ein-Euro-Jobs” passen hier ganz genau hinein. Über das Niveau der Sozialhilfe wird zusätzlich ein kleines Taschengeld oder Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Auch das Kriterium “öffentliches Interesse” ist erfüllt. Außerdem würde es offenbar genau der Forderung des Bundespräsidenten entsprechen.

“Dass wir eine Debatte über eine soziale Pflichtzeit führen”

>>Focus<<

“Bundespräsident … spricht sich für die Einführung eines verpflichtenden Dienstes im Sozialbereich oder bei der Bundeswehr für alle jungen Frauen und Männer aus. …

„Ich weiß, dass es nicht einfach werden wird, aber ich wünsche mir, dass wir eine Debatte über eine soziale Pflichtzeit führen.“ … „Ich habe bewusst Pflichtzeit gesagt, denn es muss kein Jahr sein. Da kann man auch einen anderen Zeitraum wählen. Es geht um die Frage, ob es unserem Land nicht gut tun würde, wenn sich Frauen und Männer für einen gewissen Zeitraum in den Dienst der Gesellschaft stellen.“ …

Das Land erlebe aber gerade ein wachsendes Verständnis dafür, dass sich Menschen eine gewisse Zeit für die Gemeinschaft einsetzen, dass sie sich engagieren. Politik sollte das mit einer Debatte über die soziale Pflichtzeit aufnehmen.”

“Wenn sich Frauen und Männer für einen gewissen Zeitraum in den Dienst der Gesellschaft stellen”

Diese “soziale Pflichtzeit” – für wenig Geld – könnte demzufolge die Arbeit von Beamten ersetzen und diese Berufsbeamtentum überflüssig machen.  Auf diese Weise würde der Steuerzahler enorme Summen einsparen. Sicherlich mag sich vieles hiervon abwegig anhören, aber alle Definitionen und Vorschläge sind von Beamten oder Staatsvertretern selbst gekommen.