DSGVO begünstigt die großen Internet-Konzerne?

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Laut eine mehrfach im Internet publizierten Meldung der Zeitung Welt am Sonntag begünstige das EU-Datenschutzgesetz Google, Facebook und Co. – ist dem wirklich so?

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Von Blog Datenschutz – Unter dem Radar

(Annomyer Autor der Technischen Universität Berlin)

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Die dort zitierte Studie sagt zwar etwas anderes aus, jedoch gewinnen die großen Anbieter Marktanteile und können dadurch (noch) zielgerichtetere personalisierte Werbung ausspielen.

In der Welt am Sonntag wird in einem Interview mit dem Wissenschaftler Tobias Salz auf eine Studie des Massachusetts Institute of Technology verwiesen, die analysiert, wie sich die DSGVO auf das Tracking-Verhalten von Webseitenbesuchern auswirkte.  Es wurde unter anderem festgestellt, welche Auswirkungen Schutzmaßnahmen einzelner Nutzer wie Ad-Blocker und Opt-Out auf die Datenqualität der Trackingdaten der verbleibenden Webseitenbesucher hatte. Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass die sich trackenden User (noch) zielgenauer adressieren lassen und dadurch letztlich wertvollere Daten gesammelt werden.

Jedoch läßt sich aus dieser Studie nicht ableiten, dass die Einführung der DSGVO die großen Internet-Konzerne begünstigt!

Tobias Salz antwortete freundlicherweise auf meine Rückfrage per E-Mail, und teilte mir mit, dass „Die DSGVO nutzt den großen Unternehmen“ als allgemeine Aussage gedacht war und sich nur auf ein Teilresultat bezieht, nämlich dass insgesamt weniger Daten durch Cookies gesammelt werden. Dass deren Wettbewerbsvorteil durch die DSVGO gestärkt werden könnte ist aus seiner Sicht aber plausibel, da Cookies zunehmend keine große Rolle mehr spielen, andere Studien deuten auch in diese Richtung.

In einer zweiten Studie wird beispielsweise festgestellt, dass es zu einer (unbeabsichtigten) Marktkonzentration gekommen ist, jedoch eher durch das zeitgleiche Abwandern von Website-Betreibern zu den großen Anbietern als durch die Einführung der DSGVO.

Es lässt sich feststellen, dass es Google und Facebook deutlich leichter als kleineren Unternehmen fällt, Ihre Technologien zur Aktivitätenverfolgung anzupassen, beispielsweise indem Sie entsprechende Lösungen (Opt-out / Opt-In) realisieren, die sowohl den Forderungen der DSGVO als auch der E-Privacy-Richlinie näher kommen. Dabei werden diese weiterhin Webseitenbesuche auf Schritt und Tritt verfolgen, wenn die Nutzer keine entsprechenden Vorkehrungen treffen.

 


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