Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne

Screenshot twitter.com Screenshot twitter.com

Seit 2021 hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne „mit überragender marktübergreifender Bedeutung“ (entspr. §19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).

___________________

Von Blog Datenschutz – Unter dem Radar

(Annomyer Autor der Technischen Universität Berlin)

___________________

Ziel ist die Vermeidung einer marktbeherrschenden Stellung, andere Marktteilnehmer sollen nicht behindert und Kunden/Nutzer*innen nicht benachteiligt werden, z.B. mittels überhöhter Entgelte – dazu sind Sanktionen wie Verwaltungsanordnungen zur Beendigung des festgestellten Missbrauchs und Bußgelder möglich.

Bislang sind Facebook (Meta), Google, Amazon und Apple unter die Missbrauchsaufsicht genommen worden, derzeit wird Microsoft geprüft.

Es bleibt spannend, welche Schritte das Kartellamt unternehmen wird.

 


Die Texte der Blogbeiträge sind lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz, sofern nicht bei einem Beitrag anders angegeben.
Die Lizenz ersteckt sich nicht auf eventuell enthaltene Bilder, Graphiken und Screenshots, da für diese unter Umständen Urheberrechte Dritter bestehen.