“Scheibenwischer-Intervall verstellt” – “Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung” versus Zulassungsbehörde erlaubt Touchscreen-Bedienung

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Verkehrssicherheit – Wie steht es um das Unfallrisiko Touchscreen? Offensichtlich geht es bei dieser Diskussion weniger um Verkehrssicherheit, um ihre finanziellen Probleme zu lösen. Die Verwendung von automatischen Blitzern zur Geschwindigkeitskontrolle wird allgemein mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit gerechtfertigt. Jedoch gibt es an manchen Standorten erhebliche Bedenken bezüglich dieser Argumentation.

“Zweifel an diesem Motiv”  – “Eigentlich sollen Blitzer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen”

>>Deutsche Handwerks-Zeitung<<

“Eigentlich sollen Blitzer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Der Automobilclub Mobil in Deutschland hegt jedoch Zweifel an diesem Motiv und vermutet wirtschaftliche Gründe hinter den Radarkontrollen. Der Verein hat in vier deutschen Großstädten nachgeschaut, ob Radarfallen auch dort stehen, wo die meisten Unfälle passieren. … Der Verein stellte fest, dass sich die Top-Blitzerstandorte nicht in jeder Stadt mit den Top-Unfallstraßen decken.”

“Wirtschaftliche Gründe hinter den Radarkontrollen”

In den letzten Jahren hat sich das Wischintervall per Touchscreen zu einer beliebten Funktion in modernen Fahrzeugen entwickelt. Diese Technologie ermöglicht es dem Fahrer, die Scheibenwischergeschwindigkeit und Intervalle mit nur einem Fingerstrich anzupassen. Doch trotz der Bequemlichkeit birgt diese Innovation auch Risiken für die Verkehrssicherheit.

“Verzicht auf Hebel und Schalter sorgt zwar für ein aufgeräumtes Armaturenbrett”

>>Spiegel<<

“Verkehrsrechtler Janeczek sieht jedoch auch die Industrie in der Pflicht, denn Hersteller folgen Teslas Innenraumkonzept und verbauen größere Bildschirme in ihre Fahrzeuge, über die zahlreiche Funktionen gesteuert werden. Ein Verzicht auf Hebel und Schalter sorgt zwar für ein aufgeräumtes Armaturenbrett, macht manche eigentlich simple Handgriffe jedoch teilweise unnötig kompliziert, wie das Karlsruher Urteil aufzeigt.”

“Verbauen größere Bildschirme in ihre Fahrzeuge”

Eine häufige Ablenkung beim Fahren ist bereits das Bedienen des Multimediadisplays oder Navigationsgeräts im Auto. Durch die Hinzufügung von Wischintervallen per Touchscreen wird eine weitere potentielle Quelle der Ablenkung geschaffen. Das Umschalten zwischen verschiedenen Untermenüs zur Anpassung der Geschwindigkeit kann dazu führen, dass der Blick länger als nötig von der Straße abgewendet wird.

“Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung” versus Zulassungsbehörde erlaubt Touchscreen-Bedienung

>>auto motor und sport<<

“Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung – Laut einem Gerichtsurteil ist ein fest verbauter Touchscreen auch dann ein elektronisches Gerät, wenn damit zum Beispiel das Scheibenwischer-Intervall verstellt werden kann.”

“Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung” – “Scheibenwischer-Intervall verstellt”

Ein weiteres Problem liegt darin, dass viele Autofahrer mittlerweile an ihre Smartphones gewöhnt sind und intuitiv versuchen könnten, den Bildschirm während der Fahrt zu bedienen – selbst wenn sie eigentlich nur ihren Scheibenwischer einstellen möchten. Dies könnte zu gefährlichen Situationen führen, da manche Handlungen auf dem Smartphone-Bildschirm komplexer sind als nur einen Knopf am Lenkrad zu betätigen.

“Geldbuße und das Fahrverbot wurden wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verhängt”

>>Rechtsanwalt Tim Geißler<<

“Die Geldbuße und das Fahrverbot wurden wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verhängt. Demnach ist während der Fahrt das Benutzen eines elektronischen Gerätes, das zur Kommunikation, Information oder Organisation dient, verboten. Durch seinen Verteidiger legte der Fahrer eine Rechtsbeschwerde ein, da der Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers ein sog. „sicherheitstechnisches Bedienteil“ und kein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO sei. Das OLG sieht im Touchscreen allerdings sehr wohl ein elektronisches Gerät. Von der einschlägigen gesetzlichen Regelung werden alle Geräte erfasst, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.”

“OLG sieht im Touchscreen allerdings sehr wohl ein elektronisches Gerät”

Da es sich um ordnungsgemäß-zugelassene Fahrzeuge handelt, muss hierbei schon von Vorsatz gesprochen werden. Die Verwendung eines “sicherheitstechnisches Bedienteil” sollte keine Strafe oder Ordnungswidrigkeit hervorrufen. Diese Thematik ist besonders relevant vor dem Hintergrund der andauernden Kritik an Zulassungsbehörden, weil hier offenbar ein Grund künstlich geschaffen worden ist, um die Autofahrer mit Strafen finanziell zu belasten. Ohnehin dürfte die Thematik auf eine angespannte Lage treffen.

Blitzer: “Gesprengt” – “Er war nur drei Monate im Einsatz”

>>Radio Lausitz<<

“Er war nur drei Monate im Einsatz – vergangene Nacht wurde der in einem Anhänger versteckte Blitzer des Landratsamtes Görlitz gesprengt. Das Gerät stand im Neusalza-Spremberger Ortsteil Friedersdorf.”

“Anhänger versteckte Blitzer des Landratsamtes Görlitz gesprengt”

Es wird sowieso diskutiert, ob diese strenge Vorschriften und hohen Bußgelder überhaupt der Verkehrssicherheit dienen. Denn um das Unfallrisiko ließe sich durch eine Steuervergünstigung für sichere Autos und mehr Umgehungsstraßen ebenfalls minimieren. – Doch genau an dieser Stelle wird häufig der Rotstift angesetzt, während für stets aktuelle Blitzer immer Geld vorhanden scheint.