Datenschutz-Bombe: Wie massenweise Recht gebrochen wird

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Ob Aufnahmen von Polizeikameras oder der Einsatz von Windows-Computern: Immer mehr Daten sind auf US-Servern gespeichert. Um das alles rechtlich abzusichern wurden Datenschutzabkommen getroffen: Jedoch die haben sich alle als Ungültig herausgestellt. Leider finden nun deswegen keine konsequenten Handlungen statt.

Warum sensible Behördendaten auf US-Servern liegen

Folge: In der Praxis wird massenweise Recht gebrochen. Wenn nun sensible Behördendaten auf umstrittenen US-Server landen: Dann löst dies jede Menge an Misstrauen bei der Bevölkerung aus. Sogar sehr persönliche Videoaufnahmen können auf US-Servern gespeichert sein.

Wie Aufnahmen von Polizeikameras bei US-Unternehmen landen

>>Notizen Datenschutz<<

„Bodycams sind mittlerweile ein probates Mittel der Polizei, um Einsätze aber ggf. auch Angriffe auf Polizeikräfte beweissicher zu dokumentieren. … Nicht weniger bedeutend ist allerdings die mittlerweile von Politik und Experten diskutierte Frage, wo die Bilddaten gespeichert werden. Die Bundespolizei wird derzeit großflächig mit Kameras von Motorola ausgestattet. Motorola speichert die Kameraaufzeichnungen in einer Cloud des US-Unternehmens Amazon Web Services (AWS).“

„Motorola speichert die Kameraaufzeichnungen in einer Cloud des US-Unternehmens Amazon Web Services“

Nicht nur der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht in der Speicherung auf amerikanischen Servern einen Verstoß gegen Datenschutzrecht, sondern auch ein Gericht hat – gewissermaßen über die Bande – ein klares Nein dazu ausgesprochen.

„Nach Ansicht des EuGH das Privacy Shield den Anforderungen der DGSVO grundsätzlich nicht genügt“

>>Internet World Business<<

„Dass nach Ansicht des EuGH das Privacy Shield den Anforderungen der DGSVO grundsätzlich nicht genügt, hat Folgen für zahlreiche Social-Media-Plattformen, Anbieter und Nutzer von Cloud-Diensten sowie Online-Händler, die personenbezogene Daten in die USA weiterreichen. … Die Richter entschieden, dass das EU-US Privacy Shield nicht ausreicht, um personenbezogene Daten rechtskonform in die USA zu übertragen (C-311/18). „

„Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe“

Überspitzt: In den USA – wie in vielen angelsächsischen Ländern – ist der Datenschutz schlicht nicht vorhanden. Zudem können ausländische Geheimdienst frei nach Belieben sämtlichen Daten einfach abgreifen. Im Umkehrbeschluss bedeutet es: So manche Behörde – auch Polizeibehörde – setzt sich vermutlich aus Bequemlichkeit über Gesetze hinweg.

„Die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen“

>>Computer Bild<<

„Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen.“ Auf Schrems‘ Betreiben hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des Privacy Shield, die Safe-Harbor-Regelung beanstandet, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe.“

„Hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des Privacy Shield die Safe-Harbor-Regelung beanstandet“

Solche Abkommen hatten nur eine Aufgabe zu erfüllen: Ein formale Begründung für den Datentransfer herzustellen: Doch jeden mit etwas gesunder Menschenverstand war sofort klar: Das solche Vereinbarungen kaum das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Vergleichbares trifft auch auf Betriebssysteme zu.

„Die tickende DSGVO-Zeitbombe von Microsoft“

>>Golem<<

„Die tickende DSGVO-Zeitbombe von Microsoft – Unter dem Druck der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt Microsoft den europäischen Kunden peu à peu entgegen. Wenn sich Windows 10 nicht datenschutzkonform nutzen lässt, könnten Behörden auf Open-Source-Programme umsteigen.“

„Behörden auf Open-Source-Programme umsteigen“

Zur DSGVO sind – ganz offiziellePrüfschema heraus gegeben worden. Da aber Windows keine quell-offene Software ist, kann das Betriebssystem eigentlich nicht überprüft werden. Letztendlich läuft es nicht auf nachvollziehbare Kriterien, sondern auf eine religiöse Glaubensfrage hinaus. Alleine aus Datenschutzgründen müsste der Einsatz von Windows-Computern – sofern sie mit den Internet verbunden sind – verboten werden. Am Ende werden auch keine neuen rechtlichen Vereinbarungen weiter helfen: Denn die kulturellen Gräben zwischen USA und Deutschland haben sich – mehr als einmal – als Unüberwindbar herausgestellt.