Steuerfreies Existenzminimum versus indirekte Steuern: “Auf die Absatzpreise aufgeschlagen und auf die Kunden überwälzt werden”

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Steuererklärung bei Geringverdienern: Wann ist sie nicht erforderlich? Für Menschen mit geringem Einkommen kann die Vorstellung, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, oft abschreckend wirken. Doch es gibt gute Nachrichten für all jene, die sich in dieser Situation befinden – unter bestimmten Bedingungen besteht keine Pflicht zur Abgabe einer solchen Erklärung. Wenngleich es sich mit der Steuerklärung ganz anders verhält. Und die dabei Frage aufkommt: Nimmt das Finanzamt am Grundgesetz vorbei bei Geringverdienern viel zu viel Steuern weg?

“Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?”

>>Volksbanken Raiffeisenbanken<<

“Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung? … Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss oft keine Steuererklärung einreichen. … Bis zum Grundfreibetrag ist keine Lohnsteuer fällig.”

“Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss oft keine Steuererklärung einreichen”

Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, dass jeder Bürger seinen gerechten Anteil an den öffentlichen Ausgaben leisten soll – jedoch nur sofern er dazu finanziell in der Lage ist. Um diese Grundsätze umzusetzen und vor allem Personen mit niedrigem Einkommen zu schützen, existieren Freibeträge und steuerfreie Existenzminima.

“Steuerpflichtigen ein angemessenes, steuerfreies Existenzminimum belassen werden muss”

>>Zum Teufel mit der Steuer! von Reiner Sahm (Buch) <<

“Gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bedeutet nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. 9. 1992 auch, dass dem Steuerpflichtigen ein angemessenes, steuerfreies Existenzminimum belassen werden muss. Die Einkommensteuer darf deshalb nur den Teil der Einnahmen belasten, der dem Einzelnen nach Abzug seiner zum Leben notwendigen Aufwendungen übrigbleibt, um seine Existenz und seinen Erwerb zu sichern. Auch in seinem Beschluss vom 27. 6. 1991 zur Besteuerung der Zinserträge stützt sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die französische Erklärung der Menschenrechte von 1789, denn: „Der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht“ nicht nur „dass die Steuerpflichtigen … gleich belastet werden“, sondern dass auch die verschiedenen Einkünftearten tatsächlich gleich belastet werden.”

“Gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bedeutet nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes” 

Dieses angemessene Minimum dient als Schutzschild gegenüber unnötiger Belastung durch das Finanzamt. Wenn Sie also ein vergleichsweise geringes Jahreseinkommen haben und dieses Ihren Lebensunterhalt bereits knapp deckt oder sogar unterschreitet, dann sind Sie höchstwahrscheinlich von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Natürlich können auch Geringverdiener freiwillig eine solche Erklärung abgeben – insbesondere wenn sie über Werbungskosten oder Sonderausgaben verfügen -, doch dies liegt im eigenen Ermessen des Einzelnen. Aber das eigentlich Problem ist ganz woanders verborgen: Beispielsweise machen die indirekte Steuern einem wesentlichen Teil der steuerlichen Belastungen aus.

“Indirekte Steuern sind so angelegt” – “Auf die Absatzpreise aufgeschlagen und auf die Kunden überwälzt werden”

>>Unsere Steuern Wer zahlt? Wie viel? Wofür? von Stefan Bach (Buch) <<

“Indirekte Steuern sind so angelegt, dass sie bei den Unternehmen erhoben, aber von diesen auf die Absatzpreise aufgeschlagen und auf die Kunden überwälzt werden. Dadurch werden sie letztlich von den Verbrauchern gezahlt und belasten den Konsum indirekt. Indirekte Steuern sind die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) als allgemeine Verbrauchsteuer sowie eine Reihe von Verbrauchs- und Besitzsteuern auf spezielle Güter, Leistungen und Vermögensobjekte.”

“Indirekte Steuern sind die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) als allgemeine Verbrauchsteuer sowie eine Reihe von Verbrauchs- und Besitzsteuern”

Zwar müssen diese überwälzten indirekten Steuern ebenfalls Geringverdiener zahlen, aber diese können sie faktisch bei der Steuererklärung nicht geltend machen – unabhängig, ob eine Steuerklärung abgegeben wird. Dieser Punkt ist deswegen wichtig, weil hier der Verdacht besteht, dass das Finanzamt am Gebot des steuerfreien Existenzminimums zusätzlich Geld einnimmt. Auch die CO2-Zertifikate fallen hierunter.

“Über den (Un-)Sinn von CO2-Zertifikaten” – Funktionieren wie eine Steuer?

>>Stern<<

“Über den (Un-)Sinn von CO2-Zertifikaten – Das Konzept Ablasshandel ist Jahrhunderte alt, funktioniert heute aber genau so gut wie zu Zeiten Martin Luthers. Nur, dass an die Stelle persönlicher Verfehlungen klimaschädliche Emissionen erfolgreicher Konzerne getreten sind. Den Platz der Katholischen Kirche als Moralapostel und Kassenwart haben (Klimaschutz-)Organisationen eingenommen. Und aus den Ablassbriefen sind CO2-Zertifikate geworden. Gleich geblieben ist das Konzept: (Umwelt-)Sünder kaufen sich frei. Unternehmen, die das Klima stark mit CO2 belasten, können dafür bezahlen, dass andernorts ein Klimaschutzprojekt die Emissionen ausgleicht.”

“Unternehmen, die das Klima stark mit CO2 belasten, können dafür bezahlen, dass andernorts ein Klimaschutzprojekt die Emissionen ausgleicht”

In jedem Fall empfiehlt es sich jedoch immer Rat beim zuständigen Finanzamt einzuholen oder einen professionellen Steuervermittler hinzuzuziehen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird und Ihnen keine steuerlichen Vorteile entgehen.