„Kindergeld deckt also nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten“

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Ein entscheidender Grund für die Erhebung von Steuern liegt in der sozialen Gerechtigkeit. Die Umverteilung soll dazu dienen, einen Ausgleich in der Gesellschaft zu schaffen. Häufig wird dies am Beispiel des Kindergeldes verdeutlicht. Gemäß dem Grundgesetz ist das Existenzminimum von Kindern steuerfrei: Somit stellt das Kindergeld keine Wohltat des Staates dar, sondern lediglich eine Form der verdeckten Steuerrückerstattung – die zudem oft zu niedrig ausfällt. Tatsächlich gibt es bestimmte Gruppen, die überproportional von dieser steuerlichen Umverteilung profitieren, wodurch sich die vermeintliche soziale Gerechtigkeit faktisch ins Gegenteil verkehrt.

“Warum Steuern erhöht oder Steuersätze zur Verhinderung des Wettbewerbs harmonisiert werden müssen”

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„Politiker werden immer Gründe dafür finden, warum Steuern erhöht oder Steuersätze zur Verhinderung des Wettbewerbs harmonisiert werden müssen. Dann kommen wieder die phrasenartigen Sätze, die für gewöhnlich mit »Wir müssen« beginnen, so wie in einem Beitrag am 23. Juli 2016 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in dem zwei führende SPD-Politiker eine Vermögenssteuer einforderten:

Wir müssen in die Zukunft investieren: in gute Bildung, leistungsfähige Verkehrswege, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das alles ohne neue Schulden und mit einer Entlastung für die mittleren Einkommen. Klingt wie die Quadratur des Kreises? Ist es aber nicht. In Deutschland wächst der Reichtum, während die Ungleichheit immer größer wird. Um die Mittel für dringend nötige Investitionen zu aktivieren, braucht es zwei klare Ansagen. Erstens: Schluss mit Steuerbetrug, der unserem Gemeinwohl Milliarden entzieht. Zweitens: Mega-Einkommen und Mega-Vermögen müssen angemessen zur Finanzierung dessen beitragen, worauf sich auch ihr Wohlstand gründet. Eine übergroße Mehrheit teilt diese Ansicht. […] Steuern sind niemals Selbstzweck. Uns geht es um mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung oder Breitband – sprich um mehr Gerechtigkeit.”

“Steuern sind niemals Selbstzweck”

Dieses Zitat liefert einen beispielhaften Nachweis für die Funktionsweise der Politik. Es werden gängige Begriffe verwendet, um eine positive Stimmung zu erzeugen: sozialer Zusammenhalt, zunehmende Ungleichheit, Steuerbetrug, Gemeinwohl, riesige Einkommen und Vermögen, mehr Investitionen, mehr Gerechtigkeit. Die große Mehrheit teilt diese Ansicht natürlich! Wer möchte nicht von den Reichen für Infrastrukturprojekte, Bildung oder Breitbandzahlungen profitieren? Es gibt nichts weiter hinzuzufügen zur bereits erwähnten Selbsttäuschung. Nun ja vielleicht doch: Solche Forderungen kommen in der Regel von politischen Entscheidungsträgern – einer Gruppe in unserer Gesellschaftsordnung tätiger Menschen -, die oft auch vor ihrer politischen Karriere keine produktive Arbeit leisteten und netto keine Steuern zahlen.

“Gehälter werden aus Steuermitteln finanziert” – “Beamte und öffentlich Beschäftigte sind allesamt Steuerempfänger”

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»Wie? Keine Steuern?«, werden viele nun einwenden, Politiker werden gar protestieren, auf ihre Gehaltsabrechnung und den darin ausgewiesenen Lohnsteuerabzug verweisen. Die Erklärung ist aber ganz einfach: Politiker in der Regierung, in den Parlamenten sowie Beamte und öffentlich Beschäftigte sind allesamt Steuerempfänger. Ihre Gehälter werden aus Steuermitteln finanziert. Machen wir das Denkexperiment? Wo läge das Nettoeinkommen von Politikern, gäbe es keine Steuern? Richtig, bei null. Wessen Einkommen sich aus Steuermitteln speist, ist Nettosteuerkonsument. Und wer Nettosteuerkonsument ist, zahlt unterm Strich keine Steuern. Als Steuerkonsumenten streben Politiker daher aus Eigeninteresse heraus stets nach höheren Steuereinnahmen. Mitstreiter finden sie in der Bevölkerung zuhauf, in Form derer, die ebenfalls netto keine Steuern zahlen, unproduktiv sind und von Steuern leben. Gemeinsam gehen sie auf Jagd nach zusätzlichen Steuermitteln.”

“Beamte und öffentlich Beschäftigte sind allesamt Steuerempfänger”

Ein gutes Beispiel hierfür ist das Kindergeld. Während normale Bürger nur zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet bekommen, wird Beamten tatsächlich ein Kinderzuschlag als zusätzliche Vergütung gewährt. Zusätzlich erhalten Beamte im einfachen Dienst weitere Erhöhungsbeträge.

“Normalbürger also nur zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt unter der irreführenden Bezeichnung Kindergeld, erhalten Beamte ein wirkliches Kindergeld”

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„Während der Normalbürger also nur zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt unter der irreführenden Bezeichnung Kindergeld, erhalten Beamte ein wirkliches Kindergeld, nämlich einen Zuschlag zu ihrer Besoldung, den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag beträgt 111 € für das erste und für das zweite Kind und 347 € für das dritte und jedes weitere Kind. Für Beamte im einfachen Dienst gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Erhöhungsbeträge.“

“Für Beamte im einfachen Dienst gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Erhöhungsbeträge”

Die Kinderzuschläge eines Beamten im mittleren Dienst mit drei Kindern addieren sich über einen Zeitraum von 25 Jahren zu einer beträchtlichen Summe. Gemeinsam mit dem Ehegattenzuschlag ergeben sich insgesamt Familienzuschläge in einer Höhe, für die ein Durchschnittsverdiener in Vollzeit ungefähr fünfeinhalb Jahre arbeiten müsste.

“Existenzminimum von Kindern nicht besteuert werden darf”

>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<

„Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass das Existenzminimum von Kindern nicht besteuert werden darf. Sprich: Statistiker, also erwachsene Zahlenfüchse von Berufs wegen, ermitteln, wie viel Geld es mindestens kostet, ein Kind in Deutschland mit Essen, Kleidung, einer Wohnung und anderen notwendigen Dingen zu versorgen. Diesen Betrag dürfen Eltern dann in jedem Fall voll behalten, dieser Anteil ihres Gehalts darf nicht besteuert werden. Einfacher ausgedrückt: Die Regierung und die Richter wissen, dass es viel Geld kostet, ein Kind groß zu ziehen. … Dafür ist es auch nicht ansatzweise hoch genug: Laut Statistischem Bundesamt geben Paare mit einem Einzelkind durchschnittlich 584 Euro im Monat für ihren Nachwuchs aus. Im Fall von drei Kindern sinken die Ausgaben auf je 484 Euro. Das Kindergeld deckt also nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten.“

“Regierung und die Richter wissen, dass es viel Geld kostet, ein Kind groß zu ziehen”

Diese Zahlen mögen sicherlich keine Aktualität mehr haben, aber am grundsätzlichen Problem hat sich nichts geändert. Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleiben muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum gelassen werden muss, um ein Kind oder Erwachsenen mit Nahrungsmitteln, Kleidung und einer Unterkunft sowie anderen wichtigen Dingen zu versorgen. Dieser Betrag darf dann beispielsweise von Eltern in jedem Fall komplett behalten werden. Dieser Teil ihres Einkommens dürfte nicht besteuert werden. Mit einfacheren Worten ausgedrückt: Die Regierung und die Richter sind sich bewusst darüber, dass es viel Geld kostet ein Kind aufzuziehen.