Der Serbski Sejm auf der 2. Sächsischen Rechtsstaatskonferenz in Leipzig

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In Leipzig, am 28. September 2023, haben Juristen der Serbski Sejm, des sorbischen / wendischen Parlaments in Deutschland, auf die Mißachtung der Minderheitenrechte in Deutschland gegenüber dem sorbischen / wendischen Volk in Sachsen und Brandenburg hingewiesen und das Ministerium des Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung des Freistaates Sachsen (SMJusDEG) diesbezüglich befragt.

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Von Serbski Sejm

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Im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig fragte Prof. Marc WELLER (Universität Cambridge; Anwaltskanzlei für Völkerrecht Doughty Street Chambers, London) Mathias WEILAND, Staatssekretär im Sächsischen Ministerium der Justiz, für Demokratie, Europa und Gleichstellung, warum die Minderheitenrechte in Sachsen nicht respektiert werden und die Serbski Sejm nicht gleichberechtigt mit anderen sorbischen / wendischen Institutionen und Organisationen von der sächsischen Regierung zu Beratungen über sorbische Fragen eingeladen wird. Diese Frage wurde von Prof. WELLER in Anwesenheit von Katja MEIER (Justizministerin), Dr. Franziska BRANTNER (Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium), Prof. Dr. Eva Inés OBERGFELL (Rektorin der Universität Leipzig) und Vertretern des diplomatischen Corps und der Academia angesprochen.

Ein spezielles Treffen zwischen Mathias WEILAND und Prof. WELLER als auch den Vertretern des Serbski Sejm wurde zu diesem Zweck im Nachgang der Konferenz vereinbart.

Das gleiche Problem wurde in Leipzig mit dem EU-Justizkommissar Didier REYNDERS und seinem Kabinett sowie mit Dr. Sergey LAGODINSKY, einem Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretendem Vorsitzenden des Rechtsausschusses besprochen. Beide sagten ihrerseits die Hilfe und Unterstützung zu.

Obwohl die Sorben/Wenden in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt sind, kämpfen sie für mehr Selbstbestimmung und für den Erhalt ihrer Sprache und Kultur, die bedroht sind. Aus diesen Gründen und weil Gespräche mit dem Serbski Sejm sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene abgelehnt werden, bereitet Serbski Sejm mit Hilfe der Londoner Völkerrechtsanwälte von Doughty Street Chambers Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor nationalen und internationalen Institutionen und Gerichten vor, als letzten Schritt für den Fall, daß Gespräche oder Gesprächsangebote an bundesdeutsche Behörden erfolglos bleiben.