Versteckte staatliche Belastungen: “Steuerpflichtigen ein angemessenes, steuerfreies Existenzminimum belassen werden muss”

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Muss Steuerpflichtigen ein angemessenes steuerfreies Existenzminimum belassen werden? Die Steuerbelastung ist hierzulande sehr hoch. Viele Menschen fühlen sich durch Steuern und Sozialbeiträge regelrecht erdrückt. Es ist daher wichtig, dass den Steuerpflichtigen ein angemessenes steuerfreies Existenzminimum belassen wird. Dies leitet sich aus dem soziokulturellen Existenzminimum ab.

“Steuerpflichtigen ein angemessenes, steuerfreies Existenzminimum belassen werden muss”

>>Zum Teufel mit der Steuer! von Reiner Sahm (Buch) <<

“Gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bedeutet nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. 9. 1992 auch, dass dem Steuerpflichtigen ein angemessenes, steuerfreies Existenzminimum belassen werden muss. Die Einkommensteuer darf deshalb nur den Teil der Einnahmen belasten, der dem Einzelnen nach Abzug seiner zum Leben notwendigen Aufwendungen übrigbleibt, um seine Existenz und seinen Erwerb zu sichern. Auch in seinem Beschluss vom 27. 6. 1991 zur Besteuerung der Zinserträge stützt sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die französische Erklärung der Menschenrechte von 1789, denn: „Der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht“ nicht nur „dass die Steuerpflichtigen … gleich belastet werden“, sondern dass auch die verschiedenen Einkünftearten tatsächlich gleich belastet werden.”

“Gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bedeutet nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes” 

Unter Berücksichtigung dieses Gedankens ist die regelmäßig hervorgebrachte Aufregung um den Steuerzahlergedenktag verständlich. Die allgemeine staatliche Belastungsquote wird so sichtbar und auch die Frage aufgeworfen: Ob hier nicht schon längst die Formeloffensichtlich rechtswidrig” greift.

“Bund der Steuerzahler mit seinem »Steuerzahlergedenktag«, den er jedes Jahr ausrechnet und Mitte Juli ausruft”

>>Unsere Steuern Wer zahlt? Wie viel? Wofür? von Stefan Bach (Buch) <<

“Wie man mit Zahlen zur Steuerbelastung Propaganda machen kann, zeigt der Bund der Steuerzahler mit seinem »Steuerzahlergedenktag«, den er jedes Jahr ausrechnet und Mitte Juli ausruft. Das ist der Tag, bis zu dem der durchschnittliche Steuerzahler angeblich nur für die Steuern und Sozialbeiträge arbeitet. Zur Berechnung dieses Tags werden Steuern und Sozialbeiträge nicht auf das Bruttoinlandsprodukt oder das Nettonationaleinkommen bezogen, sondern auf das niedrigere Volkseinkommen, das ist die Summe aus Löhnen, Gewinnen und Vermögenseinkommen nach Korrektur um die indirekten Steuern und Subventionen. … Diese Rechnung ist aber falsch, denn die Belastungsquote ist zu hoch und der Tag damit zu spät im Jahr. Beim Volkseinkommen sind die indirekten Steuern nämlich schon abgezogen, die fast die Hälfte der Steuereinnahmen ausmachen. Sie fehlen im Nenner der Quote, während sie im Zähler mitgezählt werden.”

“Indirekten Steuern” – “Die fast die Hälfte der Steuereinnahmen ausmachen”

Bei aller Kritik ist keineswegs ersichtlich: Worin eigentlich der Berechnungsfehler liegen soll? Normalbürger muss selbstredend Steuern, Sozialbeiträge, Abgaben und auch indirekte Steuern zahlen. Kritik wäre wohl eher an ganz anderer Stelle angebracht. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine existenzsichernde Grundlage. Eine zu hohe Belastungsquote kann dazu führen, dass das Leben unerschwinglich wird. Dabei hat der Bund der Steuerzahler einige staatlichen Belastungen noch nicht mal berücksichtigt.

“Über den (Un-)Sinn von CO2-Zertifikaten” – Funktionieren wie eine Steuer?

>>Stern<<

“Über den (Un-)Sinn von CO2-Zertifikaten – Das Konzept Ablasshandel ist Jahrhunderte alt, funktioniert heute aber genau so gut wie zu Zeiten Martin Luthers. Nur, dass an die Stelle persönlicher Verfehlungen klimaschädliche Emissionen erfolgreicher Konzerne getreten sind. Den Platz der Katholischen Kirche als Moralapostel und Kassenwart haben (Klimaschutz-)Organisationen eingenommen. Und aus den Ablassbriefen sind CO2-Zertifikate geworden. Gleich geblieben ist das Konzept: (Umwelt-)Sünder kaufen sich frei. Unternehmen, die das Klima stark mit CO2 belasten, können dafür bezahlen, dass andernorts ein Klimaschutzprojekt die Emissionen ausgleicht.”

“Unternehmen, die das Klima stark mit CO2 belasten, können dafür bezahlen, dass andernorts ein Klimaschutzprojekt die Emissionen ausgleicht”

Zudem müssen auch weitere Belastungen wie CO2-Zertifikate oder Bauvorschriften berücksichtigt werden, da diese das Wohnen in Deutschland teurer machen. Denn diese umfangreichen Bauvorschriften machen nicht nur das Häuserbauen, sondern auch das Mieten teurer.

“Weniger Bürokratie beim Wohnungsbau” – “Derzeit existieren rund 3300 für das Bauen relevante Normen”

>>Donaukurier<<

“Weniger Bürokratie beim Wohnungsbau – Derzeit existieren rund 3300 für das Bauen relevante Normen. Sie machen Bauvorhaben oft kompliziert, teuer oder gar unmöglich.”

“Bauen relevante Normen”- “Sie machen Bauvorhaben oft kompliziert, teuer oder gar unmöglich”

Auch die LKW-Maut stellt eine weitere Belastung dar, die letztendlich auf die Bürger umgelegt wird. Die LKW-Maut macht sich am Ende doch auf dem Kassenzettel beim Einkaufen bemerkbar.

“Das Transportgewerbe rechnet mit einem Inflationseffekt von 0,4 Prozentpunkten”

>>Handelsblatt<<

„Die Bundesregierung zockt den Straßengüterverkehr ordentlich ab“ – Das Transportgewerbe rechnet mit einem Inflationseffekt von 0,4 Prozentpunkten. Das Bundesverkehrsministerium wollte sich zu der Doppelbelastung nicht äußern. Eine Sprecherin erklärte, es komme darauf an, „eine insgesamt unverhältnismäßige Anlastung von CO2-Kosten zu vermeiden“.

“Die Bundesregierung zockt den Straßengüterverkehr ordentlich ab”

Diese Beispiele sollen nur Anregungen und keine Vollständigkeit liefern. Insgesamt müsste sich der Gesetzgeber dafür einsetzen, dass die Steuerlast sozial gerechter verteilt wird und den Steuerpflichtigen ein angemessenes steuerfreies Existenzminimum belassen wird. Nur so kann man sicherstellen, dass das Leben für alle bezahlbar bleibt.