Verwirrung um Lizenzen: „Unfreiwillig zu Komplizen des Hacking Teams“

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Die Verwirrung um Lizenzen für Programme oder Musikstücke ist mittlerweile so groß: Das offensichtlich selbst Polizisten nicht mehr durchblicken und Mahnschreiben wegen Lizenzverstöße erhalten. Programmierer in guten Glauben machen – Unfreiwillig – bei Hacking-Angriffen mit. Sogar Kindergärten sollten beim Singen von Kinderliedern viel Vorsicht walten lassen. Mag sicherlich alles vollkommen Absurd klingen: Aber es spiegelt nur die Gegenwart wider.

„Schön krank: Kindergärten müssen Lizenzgebühren an die GEMA zahlen“

>>BITblokes.de<<

„Schön krank: Kindergärten müssen Lizenzgebühren an die GEMA zahlen – … müssen Kindergärten Lizenzgebühren für das Reproduzieren gewisser Lieder an die Wegelagerer der GEMA abdrücken. … “Wenn eine Vorschule eigene Kopien von gewisser Musik anfertigen – wenn der Text oder die Melodie kopiert werden – dann müssen sie eine Lizenz erwerben”, sagte GEMA-Sprecher … „

Warum Kindergärten teure Lizenzgebühren für das Singen von Liedern bezahlen müssen

Allerdings können haben auch die selbsternannten „Hüter der Gesetze“ ihren Überblick beim Thema Urheberrecht über ihre eignen gesetzlichen Bestimmungen verloren. Öffentliche Einrichtungen – darunter die Polizei – mussten für ihre Eigenwerbung tief in die eigene Tasche greifen. Zu allen Überfluss: Die zuständigen Polizeibehörden haben erst nach der Veröffentlichung eines ihrer Musikvideos – durch GEMA-Mahnschreiben gemerkt, sie haben – illegal – ohne Lizenz Musik verwendet.

„Musik-Label „Warner Music“ von den Tanzenden nachträglich Lizenzgebühren“

>>Westfälische Anzeiger<<

„Die „Jerusalema“-Challenge begeisterte das Netz. – Auch in Nordrhein-Westfalen wurde die Challenge hundertfach angenommen. Jetzt werden die Beteiligten vom Musik-Label „Warner Music“ zur Kasse gebeten. Das trifft sowohl das NRW-Innenministerium als auch die ehrenamtliche Dorf-Feuerwehr. … Die „Jerusalema-Challenge“ sollte Hoffnung bringen. Hoffnung in einer so unfassbar schweren Zeit. … Und jetzt werden die Überbringer der guten Laune zur Kasse gebeten. Wie Focus Online berichtet, verlangt das Musik-Label „Warner Music“ von den Tanzenden nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Liedes. Denn: Der Künstler hinter „Jerusalema“, der 25-jährige Musikproduzent und DJ Master KG aus Südafrika, steht bei dem Major-Label unter Vertrag.“

Dienst bei der Polizei: Auf Steuerzahlerkosten tanzen und teure Lizenzgebühren bezahlen

Statt Anzeige zu erstatten und die verantwortlichen einzelnen Polizisten zur Kasse zu beten, sprang großzügig das Innenministerium ein: Der offiziell eingestandene Gesetzesverstoß wurde wohlwollend zur Seite gewischt und die „GEMA-Rechnung“ hat das zuständige Innenministerium – respektive der Steuerzahler – bezahlt. Zumindest sagt das Bundesbeamtengesetzauch wenn es sich hier um Landesgesetze handle – hierzu etwas vollkommen anderes aus: „Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

Singende und tanzende Polizisten: Hat die neue Hippie-Kultur schon begonnen?

Zumal es an singenden und tanzenden Polizisten im Netz mittlerweile kein Mangel herrschen dürfte. Für solch ein Video gehen sicherlich viele Stunden an Dienstzeit drauf. Die – nach eignen Angaben – stets überlastete und mit Überstunden geplagte Polizei scheint also doch noch über freie zeitliche Kapazitäten zu verfügen. Die ganze Posse liefert nicht nur ein seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit ab, sondern es drängt sich auch die Frage auf: Wozu muss der Steuerzahler überhaupt für singende und tanzende Polizisten bezahlen?

„Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“

Die merkwürdige Auslegung von Recht und Gesetz bei Lizenzen tritt aber auch anderer Stelle recht deutlich hervor. Überspitzt: Während der Gesetzgeber jeder Lobby-Gruppe bereitwillig jeden Wunsch von ihren Lippen abliest, fallen andere legitime Interessen hinten runter.

„Entwickler der freien Software GPU“ – „Statement gegen Krieg und militärische Zwecke“

>>iRIGHTS.info<<

„Open-Source-Software zwischen Moral und Freiheit – Die Entwickler der freien Software GPU haben in ihren Lizenzbestimmungen ein Statement gegen Krieg und militärische Zwecke abgegeben. Sie vertreiben das Programm unter einer abgewandelten GPL-Version, in der jegliche Verwendung untersagt wird, die Menschen Schaden zufügen könnte. Diese Einschränkung der Verwendungsfreiheit löst eine kontroverse Debatte aus.“

Lizenzbestimmungen und Urheberrecht: Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit

Die kontroverse Urehber-Debatte fällt in der Tat noch etwas Kontroverser aus: Denn es werden Argumente ins Feld geführt, die bei Wünschen der Urheberrechtslobby ansonsten nie auftauchen. Nichtsdestoweniger hat das Thema auch Grundrechte berührt: Denn nicht jeder kann es mit seinem Gewissen – respektive Gewissensfreiheit – vereinbaren, seine geschriebenen Programme für Militär und Geheimdienste frei zu geben.

„Open-Source-Software“ – „Entwicklung seiner Schnüffelsoftware macht das Hacking Team ausgiebig Gebrauch“

>>Golem<<

„Für die Entwicklung seiner Schnüffelsoftware macht das Hacking Team ausgiebig Gebrauch von Open-Source-Software (OSS). Dabei kommen nicht nur Entwicklungswerkzeuge wie Ruby und Python zum Einsatz, einige freie Komponenten landen auch als Teil der Spionagesoftware auf den Geräten der Opfer – sehr zum Ärger ihrer Entwickler. Sie werden damit unfreiwillig zu Komplizen des Hacking Teams, das seine Software weltweit verkauft – auch an zweifelhafte Kunden.“

„Open-Source-Software“ – „Unfreiwillig zu Komplizen des Hacking Teams“ 

Bei Programmen lässt sich eine kommerzielle Nutzung – durch entsprechende Lizenzen – einschränken: Aber diese Regelung trifft auf das – formal unkommerzielle – Militär und die Geheimdienste eben nicht zu. Es ist bis heute keine entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, was die Sinnhaftigkeit der ganzen Urheberrechts-Diskussion irgendwie selbst erklärt.