Moderne Prohibition – In die Illegalität gedrängt: Die rechtswidrige Technoparty oder das illegale Autorennen

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Ob die rechtswidrige Technoparty oder das illegaler Autorennen: Viele Veranstalter und echte oder vermeintliche Teilnehmer können sich da sehr schnelle eine Strafanzeige einhandeln. Da legale Veranstaltungen immer seltener eine Genehmigung bekommen: Schnellen hier die Straftaten regelrecht in die Höhe hinauf.

Moderne Prohibition – Wie Veranstaltungen in der Illegalität landen

Es ruft natürlich Erinnerungen an die Prohibition wach: Als die Amerikaner in dem 1920er Jahren verboten haben, da ist nicht etwa der Alkohol verschwunden, sondern viele Menschen wurden nur in die Illegalität getrieben. Vergleichbare Parallelen zeichnen sich auch heute ab.

„Zahl illegaler Autorennen steigt“

>>Badische Neueste Nachrichten<<

„Zahl illegaler Autorennen steigt – die Fallzahlen in vielen Bundesländern zum Teil dramatisch gestiegen, wie eine Umfrage unter den 16 Bundesländern zeigt.“

Illegale Straßenrennen: „Fallzahlen in vielen Bundesländern zum Teil dramatisch gestiegen“

>>LausitzNews.de<<

„Technoparty in Wald beendet – Die Polizei stellte vor Ort 24 Personen fest, welche mehrere Zelte und ein große Lautsprecherwand aufgebaut hatten. Die Polizei erhob die Personalien der Teilnehmer und erstattete Anzeige.“

Illegale Technoparty: Die Polizei erhob die Personalien der Teilnehmer und erstattete Anzeige

Die Musikveranstaltung mag zwar Illegal gewesen sein, allerdings wäre diese öffentliche „Technoparty“ – auch an anderer Stelle – kaum genehmigt worden. Durch immer neue Auflagen, Gebühren und Steuern haben viele – legale – Veranstalter bereits das Handtuch geworfen. Selbst größere Veranstaltung wie das jährliche VW-Treffen in der Nähe von Bautzen müssen vor Gericht kämpfen.

Gerichtlichen Auflagen: Wenn Veranstaltungen zu Tode genehmigt werden

Kurzum: Jede laute Veranstaltung muss große juristische Anstrengungen auf sich nehmen. Doch ein augenscheinlicher Erfolg vor Gericht muss zwangsläufig kein richtiger Sieg sein: Denn viele Veranstaltungen werden zu Tode genehmigt. Die gerichtlichen Auflagen sind schlicht so hoch, dass nur noch wenige Menschen daran teilnehmen wollen. Zusätzlich haben Ordnungsamt und Polizei leichtes Spiel – per einfacher Anweisung – die kleine Party wieder aufzulösen. Die Veranstalter bleiben dann auf dem Schaden sitzen und dürften wenig Interesse an einer Wiederholung haben.

„Diskothekensterben“ – Auflagen und Gebühren gestiegen

>>Focus<<

„Angst vor „Diskothekensterben“- Clubbetreiber protestieren gegen Gema-Reform … „Wir fürchten, dass das Geld bei den Dieter Bohlens dieser Welt und nicht bei den kleinen Akteuren ankommt … „

„Wir fürchten, dass das Geld bei den Dieter Bohlens dieser Welt und nicht bei den kleinen Akteuren ankommt“

Die Angst vor „Diskothekensterben“ ist in der Lausitz bereits zur Realität geworden. Je nach Wohnort können die Wege zur nächsten Diskothek sehr weit sein. Zwar ist das Versammlungsrecht durch das Grundgesetz geschützt, aber in der Praxis ist davon nicht viel zu merken. Es ist deshalb kaum verwunderlich: Warum viele Veranstaltungen regelrecht in die Illegalität gedrängt werden.

Definitionshoheit: Wer bestimmt eigentlich was eine kulturelle Veranstaltung sein soll?

Denn viele kulturelle Versammlungen sind augenscheinlich bei offiziellen Stellen nicht gern gesehen, was sich in der negativen Berichterstattung niederschlägt oder sie schlicht keine Genehmigung bekommen.

„Illegale Autorennen“ – Oder nur die Illegalität gedrängt?

>>ADAC<<

„Illegale Autorennen – Wir erklären, was als illegales Autorennen zählt und welche Strafen drohen. Im sächsischen Zittau wird der Stadtring als Rennstrecke missbraucht.“

„Im sächsischen Zittau wird der Stadtring als Rennstrecke missbraucht“

Das Versammlungsrecht ließe es durchaus zu: Aus einen illegalen Autorennen eine legale Veranstaltung zu machen. Eine Straße für eine „Autoveranstaltung“ abzusperren inklusive Rettungswaagen und Polizei würde keine allzu großen Schwierigkeiten bereiten. Schließlich wird für jeden Ministerbesuch gefühlt ein viel größeres Kino aufgefahren. Doch es drängt sich hierbei die berechtigte Frage auf: Welche Behörde oder Gericht soll das genehmigen?