Betreten Verboten: Warum Wälder in Zukunft für alle tabu sind

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Der Wald ist Bestandteil einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft und dient zu aller erst den Menschen zur Erholung. Dieses Freizeitvergnügen wird immer weiter eingeschränkt. Denn in immer mehr Wäldern, ist das Betreten verboten und wird mit drakonischen Strafen geahndet. Diese schon heute fehlgeleitete Entwicklung, wird sich in Zukunft noch weiter verschärfen und die Grundsteine hierfür, wurden bereits unter Adolf Hitler gesetzt.

Adolf Hitler legte den Grundstein für den Naturschutz

>>Potsdamer Neueste Nachrichten<<

„Zwei dieser ehemaligen Militärgebiete hat die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) jetzt vom Bund übernommen, darunter den größten Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes Doberlug-Kirchhain. Außerdem übernahm die Stiftung 340 Hektar des sogenannten Zschornoer Waldes an der deutsch-polnischen Grenze bei Cottbus. Seit den 1950er Jahren wurde das Areal als Erdschießplatz von der Luftwaffe genutzt. Beide Gebiete gehören zu einem Paket von bundesweit 33 Flächen, die die BDU gemäß einer Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) in Form einer Schenkung übertragen bekommt. Ziel ist es, die  zum „nationalen Naturerbe“ erklärten Flächen dauerhaft zu schützen.“

Deutschen Bundesstiftung Umwelt die Privatisierung des Waldes mit Hilfe von Steuergeld

Von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt dürften die allerwenigsten schon mal etwas gehört haben. Im vermeintlich modernen Zeitgeist, greift die Privatisierung um sich und es wird als sogenannte „Fortschritt“ verkauft. In Wirklichkeit ist es vielmehr ein Auslagern von Verantwortlichkeiten. Eine Öffentlich-Rechtliche Anstalt, kann nicht so ohne weiteres seinen Bürgern verbieten, auf öffentlichen Grund herum zu laufen. Hingegen eine private Stiftung kann dies sehr wohl. Auch rechtliche Schritte dagegen, werden ungleich komplizierter und teurer.

Drakonische Strafen für das unerlaubte Betreten des Waldes

>>Bußgeldkataloge Naturschutz<<

“ … groben Überblick über die möglichen Bußgelder, die in den Einzelnen Bundesländern bei Verstößen beim Wandern in Landes- und Naturschutzgebieten anfallen können … „

Schon alleine das Betreten des Waldes, steht unter einer empfindlichen Strafe. Nicht selten sind diese Gebiete aus ehemaligen militärischen Übungsplätzen hervorgegangen. Um jene erst einzurichten, waren häufig Enteignungen und teilweise Umsiedlungen erforderlich. Das Militär zog irgendwann ab, aber das Gelände blieb weiterhin in staatlicher Hand: Diesmal nur unter einer anderen Begründung. Nach wie vor dürfen Bürger diese Gebiete nur mit Einschränkungen nutzen, obwohl sie dafür bereits teuer bezahlt haben.

Naturschutzgebiete häufig verseucht durch Kampfmittel und kontaminierte Böden

>>Potsdamer Neueste Nachrichten<<

„Mehrere 100 000 Hektar Land in Brandenburg sind nach dem Abzug der sowjetischen Truppen 1994 in einen Dornröschenschlaf gefallen. Weil die Areale meist weit abgelegen und schwer mit Altmunition belastet sind, ist eine wirtschaftliche Nachnutzung oft ausgeschlossen.“

Fundmunition und verseuchten Böden: Naturschutzgebiet statt fachgerechter Entsorgung

An genau diesen Stellen zeigen sich klar die Doppelstandards. Selbstverständlich müssten diese Gebiete von Kampfmitteln und verseuchten Böden befreit werden. Jede Privatperson, die ihr Altöl in das Gebiet kippen würde, müsste dafür empfindliche Strafen zahlen. Selbstverständlich besteht auch die Pflicht die Schäden zu beseitigen. Sprich: Es müsste der Boden abtragen und alles kostspielig entsorgt werden. Jedoch der selbe Vorgang, diesmal unter staatlicher Verantwortung: Dafür trägt niemand die Verantwortung und Strafen gibt es auch keine. Als Rechtsnachfolger der DDR, wäre aber sehr wohl die Bundesregierung in der Pflicht. Stattdessen wird das Gebiet einfach für die Öffentlichkeit gesperrt.

Umwelt und Militär: Sperrgebiete bleiben weiterhin Sperrgebiete nur unter anderen Begründungen

>>Deutschen Bundesstiftung Umwelt<<

„Die gemeinnützige Naturerbe-Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), wird 71 großräumige Liegenschaften – rund 70.000 Hektar in zehn Bundesländern – langfristig für den Naturschutz sichern. Diese Naturerbeflächen, bei denen es sich überwiegend um ehemalige Militärübungsplätze handelt, werden der DBU Naturerbe GmbH dazu in den nächsten Jahren nach und nach übergeben.“

Hitler war Vegetarier, Tierfreund und ein regelrechter Naturliebhaber

Was die Deutschen Bundesstiftung Umwelt in ihrer Position vertritt, ist eigentlich Gedankengut, welches aus der NS-Zeit stammt. Hitler war nicht nur Vegetarier und Tierliebhaber, sondern gleichzeitig ein regelrechter Naturliebhaber. Bereits gut 40 Jahre vor Gründung der Grünen, setzte er sich für umfangreiches Naturschutzgesetz ein. Das Reichsnaturschutzgesetz, somit auch das spätere Bundesnaturschutzgesetz, wurde maßgeblich von ihn mit imitiert. Die meisten Passagen aus dieser Zeit, haben bis heute Gültigkeit und leben quasi auch in der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fort. Es kommt daher keineswegs von ungefähr, das beim lesen der Umweltstiftungs-Webseite, einen doch sehr vieles irgendwie vertraut vorkommt.

Grüne NS-Vergangenheit: Reichsnaturschutzgesetz wurde das spätere Bundesnaturschutzgesetz

>>Radio Lausitz<<

„Der Schaden durch Borkenkäfer fällt im Kreis Bautzen deutlich größer aus als befürchtet. 65.000 Festmeter Holz sind befallen. Das ist gut doppelt so viel wie im vergangenen Jahr.“

Der Borkenkäfer hält sich keinen Naturschutz

Nur leider hat das Gedankengut aus den 1930er Jahren, nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun. Hierzulande gibt es faktisch keine richtigen Urwälder mehr, sondern es handelt sich vielmehr um eine Kulturlandschaft. Durch die zahlreichen Schutzgebiete, ist vielerorts die klassische Forstwirtschaft untersagt, demzufolge vermehrt sich durch das viele Totholz, der Borkenkäfer nahezu unkontrolliert. Klassische Forstwirtschaft bedeutet nämlich, das tote Bäume systematisch entfernt werden, damit sich keine Schädlinge unkontrolliert vermehren können. Jedoch die grüne Umweltidiologie, hat offenkundig entschieden, andere Wege zu beschreiten. – Welche das auch immer sein mögen.