Umverteilung von Unten nach Oben – Reparatur verboten: Die Auswüchse in der Urheberrechteindustrie

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Beim Kauf eines USB-Sticks oder einer Speicherkarte fallen neben dem Herstellungskosten und der obligatorischen Mehrwertsteuer noch zusätzlich: Die urheberrechtlichen Abgaben an. Über versteckte Umwege bereichert sich die Urheberrechteindustrie an dem Bürgern und in regelmäßigen Abständen werden hierzu die Gebühren erhöht.

Urheberrecht: Die versteckten Gebühren

Doch das Urheberrecht erstreckt sich nicht nur auf den digitalen Bereich, sondern greift sogar auf physische Gegenstände über: Die Reparatur eines Gerätes in Eigenregie kann manchmal sogar verboten sein. Was zunächst schleichend und unmerklich mit Speichermedien anfängt, greift auf immer Bereiche des täglichen Lebens über.

Urheberrecht: Sogar Reparatur eines Gerätes kann verboten sein

>>PC-Welt<<

„Mit den urheberrechtlichen Abgaben wird das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten. Die Hersteller zahlen dazu pro Produkt eine Pauschale. Sie gilt nicht nur für USB-Sticks und Speicherkarten, sondern auch für Computer, Kopierer, Smartphones, Drucker, CD-Rohlinge und ähnliche Produkte.“

Mit „urheberrechtlichen Abgaben“ sich klammheimlich bereichern

Vereinfacht: Bei allen Geräten die Daten speichern können: Da langt die Urheberrechteindustrie großzügig zu. Nach „Gerechtigkeit“ wird man bei diesem „Regelwerk“ vergebens suchen: Rein praktisch fällt die Urheberabgabe sogar bei – selbst erstellten – Fotos, Videos oder Tonmaterial an: Selbstverständlich gehen die eigentlichen „Urheber“ dabei zumeist Leer aus. Die angeführte Begründung für diese Abgabe fällt deshalb auch entsprechend Abenteuerlich aus.

Urheberrechteindustrie – Umverteilung von Unten nach Oben

>>Bitkom<<

„Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden.“

Erstellen von Sicherungskopien ist praktisch verboten

Vermutlich bezieht sich der Verein Bitkom – er ist tatsächlich ein Verein – auf die berühmte Privatkopie. Allerdings dienen diese „Privatkopien“ nicht wirklich zur Vervielfältigung, sondern fungiert nur als Sicherungskopie und zwar falls der Original-Datenträger beschädigt werden sollte: Wahlweise könnte auch der Cloud-Anbieter pleite gehen. Wie wenig stichhaltig das Argument des Vereins ist, zeigt sich schon alleine daran: Sobald ein Kopierschutz – und sei er noch so schlecht – vorliegt, ist das Erstellen einer Sicherungs- oder Privatkopie ohnehin verboten. Da praktisch überall Kopierschutzfunktionen eingebaut sind, verflüchtigt sich das Hauptargument für die Urheberabgabe ins Nirgendwo.

Auswüchse in der Urheberrechteindustrie

Welche Auswüchse das Urheberrecht mittlerweile angenommen hat, zeigt sich zumeist recht Unscheinbar: Aber dafür mit um so gravierenderen Folgen. Eine „Verwertungsgesellschaft“ in Rumänien hat mal kurzerhand die Abgabe binnen eines Jahres für einen Radiosender – mehr als verdreifacht – und der spielt fortan nur noch urheberfreie Musik aus dem 1940er Jahren.

Gebühren verdreifacht: Wenn die Urheberrechteindustrie zulangt

>>WinFuture<<

„Der Radiosender hat diese nicht ganz freiwillige musikalische Neuorientierung mit Anfang des Jahres durchgeführt. Hintergrund ist ein Streit mit der Musik- Verwertungsgesellschaft Musicautor, das ist im Wesentlichen das bulgarische Gegenstück zur deutschen GEMA. … Und deshalb beschloss man, nur noch Musik zu spielen, die vor dem Jahr 1946 aufgenommen und veröffentlicht worden ist.“

Wenn das Radio nur noch Musik aus dem 1940er Jahren spielt

Nicht mal mittelgroße Medienanstalten können mit den berüchtigten Verwertungsgesellschaften auf Augenhöhe verhandeln. Kleine Künstler gehen ohnehin meist Leer aus oder werden mit symbolischen Beträge abgespeist, die kaum den bürokratischen Ärger rechtfertigen. Die Profiteure sind sowohl die Verwertungsgesellschaften selbst, als auch die großen Namen in der Medienindustrie. Kurzum: Statt kleinen Künstlern zu finanziell zu helfen, dient die Urheberabgabe nur der Umverteilung von Unten nach Oben.

Zugang zu Ersatzteile verwehrt

>>eRecht24<<

„Haben nur Ersatzteilhändler das Recht darauf, die Teile zu erhalten. Verbraucher selbst können diese nicht bestellen. Daneben sollen die neuen Vorgaben für weitere Produkte gelten.“

Warum die Reparatur in Eigenregie eine Straftat sein kann

Nicht der Zugang zu Ersatzteilen, Informationen wie Schaltplänen und Konstruktionsanleitungen, Diagnosegeräten und speziellen Werkzeugen wird verwehrt, sondern teilweise ist sogar die Reparatur selbst verboten: Die Reparatur von eignen Gegenständen kann durch das Urheberrecht untersagt werden. Folglich: Die Reparatur in Eigenregie kann also durchaus eine Straftat sein.