Digital Services Act sorgt für einige Verbesserungen bei großen Plattformen

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Die EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) soll Grundrechte stärken, Online-Dienste für die Nutzenden transparenter und sicherer machen, z.B.

  • personalisierte Werbung begrenzen, etwa sollen politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeiten keine Grundlage für Zielgruppenfilter sein.
  • die Generierung von Feeds soll nachvollziehbar sein
  • Verkäufer müssen sich auf Handelsplätzen detaillierter darstellen
  • Dark Pattern sind verboten
  • Anbieter müssen ausreichende Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch, Hetze und Desinformation umsetzen
  • Es sollen wirksame Beschwerdemöglichkeiten für die Moderation geschaffen werden, um Willkür begegnen zu können (z.B. bei Löschungen)

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Von Blog Datenschutz – Unter dem Radar

(Annomyer Autor der Technischen Universität Berlin)

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Es sind insgesamt 19 große Plattformen benannt, auch Zalando und Wikipedia. Der DSA enthält aber neue Verpflichtungen für alle Anbieter von Online-Diensten, umfangreiche Anforderungen müssen jedoch nur die benannten ganz Großen erfüllen.

 


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