Schattenjustiz: Machtspiele auf Kosten der Gerechtigkeit

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Die Gerechtigkeit ist das Recht des Schwächeren.“ Meinte einst Joseph Joubert, ein Franzose welcher im 18. Jahrhundert wirkte. Ohne Gerechtigkeit, hat der Stärke immer Recht. Allerdings in der heutigen Zeit tun sich Richter mit Gerechtigkeit immer schwerer. Zwar ist in dieser Hinsicht das Grundgesetz recht unmissverständlich: Jedoch zwischen Recht haben und Recht bekommen, klafft ein gewaltiges Tal. Besonders auffällig sind die juristischen Verwerfungen am Bundesverfassungsgericht.

“Die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt”

>>Legal Tribune Online<<

„Die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Erforderlich ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Dies soll eine ausgewogene Besetzung des Gerichts sichern.“

„Die vom Bundesrat zu berufenden Richter werden mit einer Zweidrittelmehrheit direkt gewählt”

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Die vom Bundesrat zu berufenden Richter werden mit einer Zweidrittelmehrheit direkt gewählt. Der Bundestag wählt hingegen zunächst einen Wahlausschuss, der aus zwölf Abgeordneten besteht. Der Wahlausschuss unterbreitet dem Plenum des Bundestags einen Kandidatenvorschlag. Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Bundestags erhält. … Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt (Zweites Juristisches Staatsexamen).“

“Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Bundestags erhält”

Nicht selten entstammt der „zu wählende Richter“ aus den eignen politischen Reihen und hat für gewöhnlich eine einschlägige Parteikarriere absolviert. Sachkenntnis und Intellekt, sind da eher hinderlich. Gefordert sind stattdessen: Bedingungslose Gehorsamkeit, insbesondere dann, wenn heikle politische Entscheidungen abgesegnet werden sollen. Dazu hat das höchste Gericht wiederholt in wichtigen rechtlichen Fragen, seine Linientreue bewiesen. Ein Euro-Rettungsschirm, beispielsweise verstößt nicht gegen das Grundgesetz, obwohl die verankerte Budgethoheit des Bundestags offensichtlich verletzt wird. Das Gericht steht faktisch bedingungslos hinter Hartz-IV, genauso wie es den Rundfunkbeitrag für gerechtfertigt hält. Selbst einen halbwegs kritischen Satz, muss man in diesen ellenlangen Entscheidungen lange suchen.

“Jedem Jahr ungefähr 5 000 Verfassungsbeschwerden erhoben, nur über zwei bis drei wird mündlich verhandelt”

>>Universität Bielefeld (PDF-Datei) <<

„Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts bestehen aus je acht Personen. Sie befassen sich unter anderem mit Verfassungsbeschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger. Es werden in jedem Jahr ungefähr 5 000 Verfassungsbeschwerden erhoben, nur über zwei bis drei wird mündlich verhandelt. Erfolgreich sind weniger als 3% aller Verfassungsbeschwerden, und das oft auch erst nach vielen Jahren. Die Überlastung des Gerichts stellt ein ernsthaftes Problem für die Gewährleistung der verfassungsmäßigen Rechte dar.“

“Überlastung des Gerichts stellt ein ernsthaftes Problem für die Gewährleistung der verfassungsmäßigen Rechte dar”

Diese sogenannten Grundrechte existieren ohnehin mehr auf den Papier, als in der Realität. Die vermeintliche Überlastung des Gerichts, ist bei genauer Betrachtung, eher ein recht hilfloser Erklärungsversuch. Wäre tatsächlich eine „Arbeitsüberlastung“ vorhanden, spräche nichts dagegen einen Dritten Senat einzurichten. Nur, wozu eigentlich? Seit Mitte der 1990er Jahre ist der Eingang der Klage auf einen konstanten – überschaubarenNiveau geblieben. Aber selbst das, scheint den hohen Damen und Herren unter ihren roten Talaren schon viel zu viel Unbehagen zu bereiten. Deshalb kommen immer wieder Vorstöße, eine Gebühr gewissermaßen auf die Einforderung von Grundrechten zu erheben. Offiziell begründet wird dieses Unterfangen, um aussichtslose Klagen zu verringern.