„Grob falsch und Gefährlich“ – Was hat es mit den geheimen „Schießbefehl“ auf sich?

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Ist tatsächlich ein geheimer „Schießbefehl“ wie zu DDR-Zeiten erlassen worden? – Schließlich war der „DDR-Schießbefehl“ einst geheim und dieser wurde – Offiziell – erst nach der Wiedervereinigung bekannt. Jener löste danach eine große öffentliche Empörungswelle aus und es wurden deswegen sogar lange Haftstrafen gegen die Verantwortlichen verhängt.

Ist erneut ein geheimer „Schießbefehl“ wie zu DDR-Zeiten erlassen worden?

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht solchen „DDR-Schießbefehlen“ eine klar Absage erteilt, aber über die Hintertür wurde quasi diese Rechtsprechung in den letzten Jahren erneut relativiert: Also, darf erneut auf Menschen – ähnlich wie in der DDR – geschossen werden?

Bundesverfassungsgericht: „Schießbefehl mit der Übernahme vertraglicher Pflichten durch die DDR unvereinbar sind“

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Diese Bewertung entspricht dem Grundgesetz. Sie kann sich auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag stützen. Darin wird festgestellt, daß die Praxis der DDR an der innerdeutschen Grenze unmenschlich und Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl mit der Übernahme vertraglicher Pflichten durch die DDR unvereinbar sind.“

Bundesverfassungsgericht: „Praxis der DDR an der innerdeutschen Grenze unmenschlich“

Der „DDR-Schießbefehl“ kann im richtigen Kontext noch heute eine große öffentliche Empörungswellen auslösen. Denn wer kann es – jenseits aller Gesetze und Rechtsprechungen – schon mit seinem Gewissen vereinbaren auf wehrlose fliehende Menschen zu schießen?

„Flüchtlinge müssten notfalls mit Waffengewalt am illegalen Grenzübertritt gehindert werden“

>>Die Presse<<

„Flüchtlinge müssten notfalls mit Waffengewalt am illegalen Grenzübertritt gehindert werden, kritisierte der CDU-Politiker als „grob falsch und gefährlich“. In der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstag) verwies Schäuble auf den DDR-Schießbefehl und sagte: „Dass wir jetzt darüber noch einmal eine Diskussion führen müssen, hätte ich nicht gedacht. Diese üblen Demagogen pöbeln erst rum und wollen es dann nicht gewesen sein. Sie sind aalglatt und appellieren an niedrige Instinkte.“

„DDR-Schießbefehl“ – „Dass wir jetzt darüber noch einmal eine Diskussion führen müssen, hätte ich nicht gedacht“

Jedoch wird sich diese Diskusion wohl kaum umgehen lassen. Ganz Nüchtern: Der illegale Grenzübertritt stellt – noch heute – eine Straftat dar. Anders als häufig durch gefühlt zahllose Empörungswellen vermittelt: Schüsse auf unbewaffnete „Flüchtende“ gehören sehr wohl zum „Polizei-Alltag“ dazu.

„Zivilpolizist im Rahmen einer Festnahme einen Mann erschossen“

>>Innsalzach24.de<<

„In der Herderstraße hat gegen 18 Uhr ein Zivilpolizist im Rahmen einer Festnahme einen Mann erschossen. … Die bisher durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass der Zivilfahnder bei der Festnahmeaktion im Hinterhof eines Wohnblocks in Burghausen zuerst einen Warnschuss abgab und danach einmal auf den flüchtenden 33jährigen schoss.“

Tödlicher Polizeischuss wegen Drogendelikten: Ein Polizist schoss einen unbewaffneten Flüchtenden direkt in dem Hinterkopf

Genau genommen gab der Polizist einen tödlichen Schuss direkt in den Hinterkopf ab: Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät. Allerdings wirft der Fall durchaus Fragen auf. Beim Täter handelt es sich nicht um einen Massenmörder oder Vergewaltiger, sondern der Vorwurf kommt recht banal daher: Das tödlich getroffene Opfer soll mit Drogen gehandelt haben. Außerdem hat für die Beamten zu keinen Zeitpunkt eine Gefahr für Leib und Leben bestanden: Also auch Notwehr als Rechtfertigungsgrund scheidet aus. Trotzdem wurde nicht einmal ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Beamten aufgenommen: Ein ominöses „Gutachten“ musste zur Beruhigung der Öffentlichkeit reichen.

Tödlicher Polizeischuss: Keine offizielles Ermittlungsverfahren – Ein „Gutachten“ musste zur Beruhigung der Öffentlichkeit reichen

Solche Vorfälle lassen natürlich dem Begriff „DDR-Schießbefehl“ plötzlich in einen ganz anderen Licht erscheinen.

DDR: „Befehl – Auf Flüchtlinge zu schießen“

>>Gedenkstätte Berliner Mauer<<

„Mauer und Sperranlagen allein wären kein ausreichendes Hindernis für Flüchtlinge gewesen. Deshalb bewachten bewaffnete Soldaten die Mauer. Sie hatten den Befehl, auf Flüchtlinge zu schießen, wenn sie anders deren Flucht nicht verhindern konnten, im Westen kurz „Schießbefehl“ genannt.“

Wie rechtswidrig soll der „DDR-Schießbefehl“ eigentlich gewesen sein?

Zwar ist für die Bundesrepublik Deutschland kein vergleichbarer „Schießbefehl“ bekannt: Allerdings jeder bewaffnete Beamten darf faktisch auf „flüchtende Menschen“ – völlig legal – schießen und anschließend – zur Rechtfertigung – auf dem Fall in Burghausen verweisen. Offenkundig muss die selbe Regel auch für sogenannte „Quarantäne-Flüchtlinge“ gelten.

„Verwaltungszwangs mit Gewalt “ – „Sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden“

>>Osthessen News<<

„Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.“ Noch bis gestern war die Behauptung auf der offiziellen Homepage des öffentlich-rechtlichen Senders zu sehen, nach ersten Nachfragen aus der Internet-Community wurde sie unkommentiert gelöscht.“

„Sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden“ – „Flüchtige Patienten unschädlich zu machen“

Der staatliche Rundfunk hüllt sich hier komplett in Schweigen und ansonsten wird die Meldung soweit wie möglich heruntergespielt. Tatsächlich wurde die „Todesstrafe“ über eine rechtliche „Hintertür“ – im Vertrag von Lissabon –  längst wieder eingeführt.

Vertrag von Lissabon: „Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“

>>Professor Karl Albrecht Schachtschneider<<

„Problematisch ist die dazugehörige Grundrechtecharta, die mit endgültiger Ratifizierung des Vertrags rechtsverbindlich würde. Diese ermöglicht in den dort aufgenommenen Erläuterungen und deren Negativdefinitionen ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Daneben erlaubt sie auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.“

Vertrag von Lissabon: „Tötung von Menschen – Um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen“

Alleine unterm Wort „Krieg“ kann alles möglich gemeint sein: Soll der „Krieg gegen den Terror“ ein echter Krieg im Sinne des Völkerrechts sein? – Immerhin nennen selbst offizielle Bundestagspapiere das Wort „Krieg“ beim Namen und amtliche Vertreter geben – ganz im Militärsprech –  die „Militärische Verluste und zivile Opfer“ des „Kriegesbekannt. Noch viel Ungenauer stellt sich allerdings der Terminus „unmittelbarer Kriegsgefahr“ heraus. Kurzum: Wer über die rechtliche Definitionshoheit verfügt, derjenige kann über Leben und Tod von Menschen entscheiden.

Wer über die rechtliche Definitionshoheit verfügt: Derjenige kann über Leben und Tod entscheiden

Eigentlich war das Misstrauen gegen solch staatliche Übermacht schon vor über hundert Jahren sehr stark ausgeprägt. Einige Parteien aus dieser Epoche sind noch heute als staatstragende Partei bekannt. Insbesondere die SPD weist gerne auf ihre lange Geschichte hin und dabei dürfen selbstverständlich ihre bekannten Gründerväter nicht zu kurz kommen. Jedoch was die die berühmten SPD-Gründerväter einst gefordert haben: Das scheint weitestgehend in Vergessenheit geraten zu sein.

SPD-Geschichte: August Bebel und Wilhelm Liebknecht setzten sich für eine „Volksbewaffnung“ ein

>>Schützenvereins 1990 e.V. Hoyerswerda (PDF-Datei) <<

„August Bebel und Wilhelm Liebknecht, die Gründer der deutschen Sozialdemokratie, kämpften als entschiedene Gegner des preußischen Militarismus zusammen mit dem Internationalen Arbeiterkongress zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die „Volksbewaffnung“ nach dem Vorbild der Schweizer Milizarmee.“

SPD-Geschichte: August Bebel und Wilhelm Liebknecht war der Obrigkeitsstaat suspekt

August Bebel und Wilhelm Liebknecht setzten sich nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern auch für eine „Volksbewaffnungein: Denn anders als die heutigen schillernden SPD-Vertretern war ihnen der Obrigkeitsstaat völlig suspekt, was sie unzweifelhaft in Reden und Schriften häufig zum Ausdruck brachten.