„Als wurdest du vom Ur­he­ber­recht getroffen“ – Ende der kreativen Schöpfung

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Es scheint so, als wurdest du vom Ur­he­ber­recht getroffen. Tut mir leid, mein Freund.“ Diese Meldung erscheint bei einem Browser-Spiel „DMCA Royale“ – ursprünglich sollte der Name des Spiels „Mario Royale“ lauten. Aber schon der Name „Mario“ ist verboten: Zumindest nach Urheberrecht. Durch solche „Tricks“ wird die gesamte kreative Schöpfung beseitigt.

„Es scheint so als wurdest du vom Ur­he­ber­recht getroffen – Tut mir leid mein Freund“

>>Tarnkappe.info<<

„Im üblicher Nintendo Manier hat das japanische Unternehmen ein Hobbyprojekt verboten, weil das Browser-Spiel Mario Royale einige Grafiken von Mario Bros beinhaltet hat. Die Macher machen sich daraus einen Spaß und machten nach Erhalt der Abmahnung das Game „DMCA Royale“ daraus.“

Welches Pixel steht unter Urheberschutz?

Bei den besagten Grafiken ist nicht mal genau klar: Gegen welches „Urheberrecht“ eigentlich verstoßen wurde? Die ursprüngliche Fassung des Spiels ist schon viele Jahrzehnte alt: Entsprechend verpixelt ist also die Grafik. Welches Pixel also nun unter „urheberrechtlichen Schutz“ stehen soll? – So sollen also die großen Fragen unser Zeit aussehen. Die ganze Posse steht exemplarisch für das gesamte Urheberrecht. Bedingt durch das betagte „Alter“ des Spiels: Verdient das Unternehmen Nintendo damit kein richtiges Geld mehr. Aber durch Zuhilfenahme des Urheberrechts – inklusive teurer Anwälte und einer willigen Justiz – lässt sich so: Missliebige Konkurrenz einfach beseitigen. Dieses Beispiel macht vielfältig Schule.

Säuberungswelle: „Filter der laufend automatisiert Urheberrechtsverletzungen“

>>Der Standard<<

„Googles Content ID, jener Filter, der laufend automatisiert Urheberrechtsverletzungen bei Inhalten auf Youtube prüft, ist dafür bekannt, immer wieder Fehleinschätzungen zu treffen. So auch bei dem in Holland bekannten Youtuber Paul Davids, der regelmäßig Musik hochlädt und seinen Zuschauern erklärt, wie die BBC berichtet. Der Influencer erklärt seinen 625.000 Abonnenten in einem Video: Bei einem seiner eigenen Lieder soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, weswegen es gesperrt wurde.“

Filtersysteme sperren Selbstkomponierte Musik

Diese „Filtersysteme“ basieren auf der sogenannten „künstlichen Intelligenz“ – allerdings bei negativen „Meldungen“ wird diese Bezeichnung tunlichst vermieden. So auch in diesen Fall. Selbstkomponierte Musik und Selbstentwickelte Computerspiele sollen also gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Begründung: Die konzernhörige Justiz und geheime Filtersysteme haben es so festgelegt.

Urbeherrechtsposse um Pippi-Langstrumpf-Lied

>>Berliner Morgenpost<<

„Das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied „Zwei mal drei macht vier“ verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. In einer Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben von Astrid Lindgren für aussichtsreich.“

Verbotene Wörter – „hoppsasa“

Oder anders formuliert: „Zwei mal drei“ scheint für das Hamburger Landgericht tatsächlich „vier“ zu ergeben: Vermutlich verstößt diese Formulierung auch schon gegen das Urheberrecht. Allgemeinhin gilt die Hamburger Justiz als sehr „Urheberfreundlich“ . Aber selbst unter diesen schon niedrigen Maßstäben, hat das Gericht hier eine echte Steilvorlage geliefert. Konkret stören sich die Richter an einzelnen Formulierungen des Liedes. Bestimmte Wörter wie „hoppsasa“ stehen unter Urheberschutz. Statt für Rechtssicherheit, hat das Gericht für noch mehr Unsicherheit gesorgt. Niemand können nun mehr sagen: Welche Formulierung oder welches Pixel unter urheberrechtlich Schutz stehen soll? Statt Kreativität zu fördern, verhindert vielmehr das Urheberrecht kreative Schöpfung.