Mythos alternativloses Urheberrecht: Vom genialen Gedanken zum Multimillionär?

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“Urheberrechtsverletzung schlimmer als Verbrechen?” – Vielleicht mag die Frage etwas zynisch klingen, aber die Urheberrechtslobby hat hier Tatsachen geschaffen. Aber wie “Schützenswert” soll dieses Urheberrecht eigentlich sein? Immerhin wird lautstark dafür getrommelt: Arme Künstler und Erfinder sollen Geld bekommen. Doch die Wirklichkeit sieht dann doch ganz anders aus, was das Beispiel Konrad Zuse zeigt.

Konrad Zuse: Der finanziell arme Erfinder des ersten digitalen Computers

>>Südkurier<<

“Zahlenmensch, baute 1941 den ersten funktionsfähigen Computer der Welt. Dennoch verlor er Patenklagen gegen die Riesen Triumph und IBM. Während Zuse mit seiner Firma nur auf Rechner für die Forschung setzte, erkannte die Konkurrenz das größere Potenzial des Computers für die Büro-Anwendung. Immerhin wurde Zuse acht Mal der Ehrendoktor verliehen. Geld brachte das aber keins.”

“Immerhin wurde Zuse acht Mal der Ehrendoktor verliehen” – “Geld brachte das aber keins”

Konrad Zuse war sicherlich vieles gewesen, aber ein Vermögen hat er nie besessen. Viele andere Erfinder ist es sogar noch schlimmer ergangen: Diese wurden zeitlebens als Spinner verspottet. Fraglos mag es Ausnahmen davon geben, aber die Mehrzahl hat nie wirklich von ihrer Erfindungen profitiert. Dennoch versucht die Urheberrechtslobby diesem Mythos – vom genialen Gedanken zum Multimillionär – aufrecht zu erhalten. Dafür wurde sukzessive das Unterbrecht verschärft und eine sehr eigenwillige Rechtsauslegung festgelegt.

“Urheberrechtsverletzung schlimmer als Verbrechen?”

>>Rectsanwalt Steffen Koch<<

“Urheberrechtsverletzung schlimmer als Verbrechen? – In seiner Entscheidung vom 30.03.2017 (Aktenzeichen I ZR 19/16) hat der I. Senat des Bundesgerichtshofs den Rechtsgrundsatz, dass Familienangehörige sich gegenseitig nicht belasten müssen, um sich vor Strafe oder vor rechtlichen Nachteilen zu schützen, für den Bereich von Urheberrechtsverletzungen im Internet außer Kraft gesetzt. Inhaber eines Internetanschlusses, der auch von im Haushalt lebenden volljährigen Kindern mitbenutzt wird, sind nun verpflichtet, ihre Kinder namentlich zu benennen und des Filesharing zu beschuldigen.”

Urheberrechtsverletzung: “Familienangehörige sich gegenseitig nicht belasten müssen”

Selbst bei Mord, Vergewaltigung oder schweren Raub müssen Familienmitglieder – im Gegensatz zu Urheberrechtsverletzungennicht aussagen. Längst hat sich bei Prozessen rund um das Urheberrecht faktisch eine Art von Paralleljustiz etabliert. Allerdings ist das heutige Urheberrecht wirklich als alternativlose Regelung anzusehen? Tatsächlich wurde der Gegenbeweis schon längst erbracht.

Open-Source – “Prusa i3 zu einem der beliebtesten FDM 3D-Drucker”

>>Prusa Research<<

“Josef entdeckte seine Leidenschaft für 3D-Drucker als Student der Wirtschaftsuniversität in Prag. Das war im Jahr 2009. Damals betrachtete er den 3D-Druck lediglich als ein Hobby, eine erstaunliche neue Technologie, die offen für Veränderungen und Verbesserungen ist. … Mit der Zeit wurde der Prusa i3 zu einem der beliebtesten FDM 3D-Drucker, der dank seines Open-Source-Charakters von vielen Herstellern und Bastlern auf der ganzen Welt übernommen wurde.”

“Prusa i3” – “Open-Source-Charakters von vielen Herstellern und Bastlern auf der ganzen Welt übernommen wurde”

Und Prusa Research ist keine Ausnahme: Quell-offene Bausätze für 3D-Drucker sind viele Anleitung vorhanden. Selbstverständlich muss sich aber niemand diese Mühe machen und kann einen 3D-Drucker auch konventionell kaufen. Die Prinzipien Open Source und Unternehmertum müssen sich also keinesfalls gegenseitig ausschließen, worunter auch das Unternehmen Canonical mit seinen Betriebssystem Ubuntu fällt.

“Ubuntu: Die vielseitige Linux-Distribution mit Langzeitsupport”

>>IONOS<<

“Ubuntu: Die vielseitige Linux-Distribution mit Langzeitsupport – Auf hunderten Millionen PCs, Servern, Geräten, virtuellen Maschinen etc. ist die Distribution seit der Veröffentlichung im Jahr 2004 schon installiert worden – auch auf dem chinesischen Supercomputer Tianhe-2. Zu den zahlreichen Projekten, die mithilfe der System-Software betrieben werden, zählen u. a. die sozialen Netzwerke Snapchat, Pinterest, Instagram und Reddit sowie die Webservices Dropbox und Netflix. Ganz nebenbei ist Ubuntu auch auf der Internationalen Raumstation (ISS) im Einsatz und die zentrale Betriebseinheit des BYU Mars Rovers.”

“Ubuntu auch auf der Internationalen Raumstation (ISS) im Einsatz und die zentrale Betriebseinheit des BYU Mars Rovers”

Ohne Open Source würde die Welt heutzutage ganz anders aussehen: Gerade neue technologische Entwicklungen müssen zunächst mit geringen Budget auskommen und für teure Lizenzen ist häufig kein Geld vorhanden. Außerdem lässt sich das Prinzip Open Source aus einer ganz anderen Perspektive betrachten. Und zwar aus der Sicht der IT-Sicherheit.

“Wie FreeBSD und NetBSD ist OpenBSD ebenfalls ein UNIX-Derivat”

>>Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik<<

“Wie FreeBSD und NetBSD ist OpenBSD ebenfalls ein UNIX-Derivat, das von der Berkeley Software Distribution (BSD) abgeleitet wurde und unter der BSD-Lizenz steht. Ein zentraler Aspekt der Entwicklung von OpenBSD ist das Thema Sicherheit.”

“Ein zentraler Aspekt der Entwicklung von OpenBSD ist das Thema Sicherheit”

Quelloffen bedeutet: Der Quellcode des Betriebssystem oder Programms ist öffentlich und kann auf Sicherheitslücken untersucht werden. Außerdem lassen sich diese Sicherheitslücken – auch ohne Hilfe durch Dritte – schließen.