Wie das Urheberrecht physische Dinge unbrauchbar macht

Das Urheberrecht entwickelt sich Aufgrund durch Einfluss von Lobbyisten und manch fragwürdiger Entscheidung eines Gerichtes schleichend zu eine Art „Superrecht“ zum Geld verdienen. Das Ausläufer davon haben schon längst die immaterielle Welt von Büchern, Musik, Kunst und so weiter verlassen und nehmen sukzessive Besitz von der übrigen Welt.
„Die Literary Archive Foundation erklärt, dass deutsche (IPv4-)Adressen für das US-Portal ‘Project Gutenberg’ bis auf weiteres blockiert sind. Diese Maßnahme geht auf einen verlorenen Urheberrechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main zurück. Geklagt hatte der S. Fischer Verlag, der seine Rechte wegen 18 auf der Seite www.gutenberg.org veröffentlichten E-Books deutscher Autoren verletzt sah. Er forderte, die Bereitstellung der Titel online zu unterlassen. So heißt es in einem entsprechenden Gerichtsurteil, das Anfang Februar verkündet wurde. Das Project Gutenberg (PG) ist eine 1971 vom US-Amerikaner Michael S. Hart gegründete, über das Internet zugängliche und von Freiwilligen erstellte digitale Bibliothek. Auf der Website des Projekts lassen sich mehr als 56.000 hauptsächlich englischsprachige E-Books (Stand: 2015) kostenlos lesen und frei herunterladen. Eines der Partnerprojekte ist das Projekt Gutenberg-dE, das vorrangig deutschsprachige Literatur anbietet. Gemäß dem Urteil (AZ: 2-03 O 494/14) hat das Portal die Rechte des S. Fischer Verlags verletzt. Demnach droht der Literary Archive Foundation, die hinter dem Projekt Gutenberg steht, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, falls die E-Books weiterhin zugänglich gemacht werden. Streitgegenstand sind die digitalisierten Werke von Heinrich Mann, darunter „Der Untertan“, von Thomas Mann, wie „Die Buddenbrooks“ oder „Der Tod in Venedig“, sowie Werke von Alfred Döblin, wie „Wallenstein“. Streitpunkt war hierbei das unterschiedliche Urheberrecht in den USA und in Deutschland. Nach deutschem Recht gilt das Urheberrecht noch 70 Jahre über den Tod der Autoren hinaus, sodass nur die Rechtenachfolger über eine Nutzung der Werke bestimmen können. Nach US-Recht waren hingegen die Werke bereits gemeinfrei zugänglich.“
Beim Urteil ging es nur einige wenige Werke, die allermeisten der mehr als 56.000 Bücher waren von der Entscheidung unbetroffen: Trotzdem fügte sich der kleine amerikanische Verein den Deutschen Urteil und sperrte daraufhin sämtlich IP-Adressen aus den deutschsprachigen Raum. Inwieweit das ganze juristisch Verhältnismäßig ist, darüber lässt sich bekanntlich streiten. Aber in der dazugehörigen Gerichtsentscheidung wird man davon herzlich wenig lesen.
„Reparaturen sind lästig und nicht selten teuer. Wer etwa den Bildschirm eines iPhone 7 austauschen möchte und nicht das Garantieprogramm AppleCare+ abgeschlossen hat, bezahlt bei Apple gut 150 Euro. Etwas günstiger ist es vermutlich im Handyshop um die Ecke, doch der ist möglicherweise kein autorisierter Partner. Das Display selbst auszutauschen, ist am günstigsten. Doch das erfordert nicht nur die entsprechenden Ersatzteile, die Apple nicht offiziell verkauft, sondern auch handwerkliches Geschick. Zudem geht dabei der Garantieanspruch flöten. Ähnlich sieht es bei anderen Herstellern aus, nicht nur von Smartphones, sondern auch anderer elektronischer Geräte. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass die Hersteller Reparaturmonopole aufgebaut haben: Indem sie den Verkauf offizieller Ersatzteile unterbinden, nur autorisierten Händlern die Reparatur erlauben und gleichzeitig die Produkte immer schwieriger zu reparieren sind, verdienen sie häufig noch lange nach dem Verkauf an den Geräten.“
„Viele Elektrogeräte könnten repariert werden, doch stattdessen landen sie auf dem Müll. Verbraucherschützer fordern daher, ein Recht auf Reparatur von Waschmaschine und Co. im Gesetz zu verankern. … 74 Prozent der Bundesbürger entscheiden sich für die Anschaffung eines neuen Elektrogeräts, weil die Reparatur des defekten Geräts zu teuer gewesen wäre.“
„Konkret geht es um das „Right to Repair“ („Recht auf Reparatur“), das in den USA nun schon seit einiger Zeit Thema ist. Nachdem es bereits in einigen Bundesstaaten entsprechende Vorstöße gibt, ist die Debatte politisch nun auch in Kalifornien – und damit der Heimat zahlreicher Tech-Riesen – angekommen.“
„Der amerikanische Entwickler eines smarten Garagentoröffners machte nach einer derben Kundenkritik im Internet kurzen Prozess: Er kappte die Serververbindung der App des Kritikers und machte so dessen Bedienungstool unbrauchbar.“
Selbst als Eigentümer einer physischen Sache, ist man mehr und mehr den Hersteller ausgeliefert. Das Problem zieht sich sogar bis ins Militär hinein. Das Kampfflugzeug F-35 wird in alle Welt verkauft, aber es bleibt ein amerikanisches Flugzeug. Die Software – insbesondere das Feuerleitsystem – bleibt unter amerikanischer Rigide. Allerdings so neu ist das Problem wiederrum auch nicht: Schon während des Falklandkrieges im Jahr 1982, gab es Gerüchte, dass die Franzosen den Briten Deaktivierungscodes für die argentinischen Exocet-Raketen gegeben haben – um die Seeflugzielkörper des Gegners unbrauchbar zu machen. Die Raketen stammten aus französischer Produktion. Ob das stimmt – sei dahingestellt. Allerdings brannte die getroffene RFA Sir Galahad nur aus, ohne dass der eigentliche Sprengkörper explodierte. Das Feuer verursachte der noch aktive Raketenantrieb der Exocet-Rakete, als er in das Schiff einschlug. Das alles kann auch nur Zufall gewesen sein: Denn Blindgänger gibt es heute, wie damals. Jedoch aus strategischer Sicht, würden heimliche Hintertüren in der Software durchaus Sinn ergeben.