“Hass” & “Hetze” – Was die selbsternannten Hüter des Doppelmoral von Rechtsstaatlichkeit halten?

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Würde ein Gericht einen Ministerpräsidenten dazu auffordern: Seine politische Tätigkeit einzustellen, damit es gegen ihn keine “Hass-Proteste” mehr gibt? – Alleine die Frage dürfte manchen hochgestellten Parteifunktionär die Zornesröte ins Gesicht treiben. Dabei werden die nichtssagenden Begrifflichkeiten von “Hass” und “Hetze” nicht nur willkürlich genutzt, sondern zusätzlich mit einer Doppelmoral belegt. Bei einer veröffentlichten Privatadresse eines Ministerpräsidenten lässt sich dieses Phänomen recht gut beobachten.

Veröffentlichung: “Privatadresse des thüringischen Ministerpräsidenten”

>>Der Tagesspiegel<<

“In der Chatgruppe Erfurt … veröffentlichte eine Birgit K. am Mittwoch die Privatadresse des thüringischen Ministerpräsidenten … und forderte, dem Linken-Politiker „immer mal“ Dinge „vor seine Haustür“ zu legen.”

Doppelstandard: Warum nicht jede illegal veröffentlichte Privatadresse gleich Skandalös sei?

Auch andere Minipräsidenten haben schon Besuch von Protestlern bekommen. Normalerweise sind die Privatadresse der Politikprominenz geheim. Selbstverständlich schlagen die Wellen der Empörung bei solchen legalen oder illegalen Kundgebungen hoch. Schnell sind auch die Worte von “Hass” und “Hetze” gefallen. Niemand muss sich an derartigen Diskussionen beteiligen: Dennoch ist der gelebte Doppelstandard frappierend.

“Woher kommt die Lust am Cybermobbing?”

>>Staatsfunk “Das Erste” <<

“Woher kommt die Lust am Cybermobbing? Wie kommt man auf die Idee, die Existenz einzelner Menschen über das Internet zu zerstören? Reporter Dennis Leiffels spricht mit Tätern und Opfern und macht sich selbst zur Zielscheibe des Hasses.”

“Existenz einzelner Menschen über das Internet zu zerstören?”

Bei den dazugehörigen Beitrag handelt es in Wirklichkeit um eine lange Reportage, worin es viel um den sogenannten “Drachlord” – respektive Rainer W. – geht. Ein anonymer Kommentar (gekürzt) bringe es recht gut auf dem Punkt: “Warum wurde eigentlich nicht Rainer W. seine Telefonnummer gleich mitgenannt? … W. wies selbst darauf hin, dass er Leiffels mehrfach lautstark verboten hatte diese Reportage zu veröffentlichen. Dieser qualifiziert sich somit selbst als “Hater” und unmoralischer Opportunist.

“Warum wurde eigentlich nicht Rainer W. seine Telefonnummer gleich mitgenannt?”

Die Kritik ist mit Sicherheit berechtigt: Schließlich wohnt Reiner W. in einem kleinen Ort mit nur 40 Einwohnern und sein Haus wurde in der Reportage sehr ausführlich gezeigt: Die Örtlichkeit wurde so gut umschrieben, dass nun auch der letzter Mensch sein Privatgrundstück problemlos finden kann: Genau das wurde auch rege genutzt.

“Trotz eines Versammlungsverbots” -“Demo gegen den umstrittenen Youtuber”

>>Stern<<

“Trotz eines Versammlungsverbots sind rund 800 Menschen zu einer Demo gegen den umstrittenen Youtuber “DrachenLord1510″ ins fränkische Emskirchen gekommen. Die Polizei sprach 300 Platzverweise aus.”

“Demo gegen den umstrittenen Youtuber”- “Die Polizei sprach 300 Platzverweise aus”

Die Aussage des Reporter vom öffentlichen Rundfunk mutet daher schon recht Scheinheilig an: “Reporter Dennis Leiffels spricht mit Tätern und Opfern und macht sich selbst zur Zielscheibe des Hasses.” – Schließlich wird durch solche Reportagen gezielt die Stimmung angeheizt. Zumal es sich die Frage aufdrängt: Was soll an der Kunstfigur “Drachenlord” überhaupt so besonders sein? An extrovertierten Menschen auf einer Videoplattform dürfte sicherlich kein Mangel herrschen. Vermutlich liegt es an seiner politischen Haltung: Viel von seiner Kritik ist hauptsächlich gegen Gerichte und Behörden gerichtet. Also kommen die üblichen “Haltungsprotestler” aus ihrer Deckung hervor und gehen dabei werden schon mal die Samthandschuhe ausgezogen.

“Steine durch Fenster des Wohnhauses des “Drachenlords” geworfen”

>>Stern<<

“Seine Kritiker beschimpfen ihn und machen sich unter anderem über sein Aussehen, sein Gewicht und seine Ansichten lustig. Es kam auch bereits häufiger zu Straftaten – so wurden Steine durch Fenster des Wohnhauses des “Drachenlords” geworfen. Außerdem wurde der Mann schon bedroht und verletzt.”

“Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass W. mit Böllern beworfen wurde”

>>Nordbayern<<

“Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass W. mit Böllern beworfen wurde, sagt Archut. Diesmal sei er aber verletzt worden, was der Täter “billigend in Kauf genommen” hätte. … Seit Jahren kommen Fremde in das kleine Dorf, um das Anwesen von W. zu besuchen.”

“Seit Jahren kommen Fremde in das kleine Dorf, um das Anwesen von W. zu besuchen”

Wäre nicht der “Drachlord” – sondern beispielsweise ein Ministerpräsident betroffen: Dann wäre vermutlich eine kleine Staatskrise angebrochen oder gleich gar die Demokratie gefährdet. Aber die offenkundige Ungleichbehandlung ist damit längst noch nicht abgeschlossen. Da der sogenannten “Drachlord” – respektive Rainer W. – kein unbeschriebenes Blatt zu sein scheint, hat ein Gericht recht seltsame Auflagen formuliert.

“Nachbarn beklagten sich in der Vergangenheit immer wieder über die massiven Aufläufe vor Winklers Wohnhaus”

>>Focus<<

“Skandal-YouTuber lehnt Bedingung für Bewährung ab – Der Youtuber “Drachenlord” steht derzeit vor Gericht. Das Gericht bietet ihm eine Bewährungsstrafe an, wenn er seine Internetkarriere beendet. … Seine YouTube-Karriere könnte er freiwillig beenden. So würden auch seine Hater nicht immer wieder neues Material geliefert bekommen. Seine Heimatgemeinde soll dem YouTuber bereits den Kauf seines Wohnhauses angeboten haben. Nachbarn beklagten sich in der Vergangenheit immer wieder über die massiven Aufläufe vor Winklers Wohnhaus.”

“Gericht bietet ihm eine Bewährungsstrafe an” – “Wenn er seine Internetkarriere beendet”

Das Verständnis von Meinungsfreiheit wird bei manchen Gerichten offenkundig sehr eigenwillig ausgelegt. Oder andersherum gefragt: Würde das selbe Gericht einen Ministerpräsidenten nahe legen, seine politische Tätigkeit einzustellen, damit es gegen ihn keine Proteste mehr gibt?

Rechts­staat­lich­keit: “Re­gie­rung und Ver­wal­tung nur im Rah­men be­stehen­der Ge­set­ze han­deln dür­fen”

>>Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<<

“Rechts­staat­lich­keit be­deu­tet, dass Re­gie­rung und Ver­wal­tung nur im Rah­men be­stehen­der Ge­set­ze han­deln dür­fen. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den so vor staat­li­cher Will­kür, Dis­kri­mi­nie­rung und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ge­schützt.”

Rechts­staat­lich­keit: “Vor staat­li­cher Will­kür, Dis­kri­mi­nie­rung und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ge­schützt”

Niemand muss einen Ministerpräsidenten oder “Drachenlord” mögen: Dennoch spiegelt dieser Vergleich die praxisnahe Rechtsstaatlichkeit wider: Denn rein Formal sollen alle vor dem Gesetz gleich sein.