„Den Kampf der Meinungen“ – Warum eine geistige Auseinandersetzung unerwünscht ist

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Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, …“ Die ständige geistige Auseinandersetzung – respektiveden Kampf der Meinungen“ – ermöglicht erst jede Form von Freiheit. – So jedenfalls das Bundesverfassungsgericht.

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“ – „Eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“

Doch statt „den Kampf der Meinungen“ ist beim Öffentlichen Rundfunk mehr der Kampf für die Einheitsmeinung zu beobachten. Anders lautende Stimmen müssen Verstummen. Unter dem Vorwand vermeintliche „Falschnachrichten“ zu bekämpfen wird jede missliebige Meinungsäußerung fort zensiert. Dabei hat der staatliche Rundfunk selbst, mit einen erheblichen Glaubwürdigkeitsproblem zu kämpfen.

Falschnachrichten beim Öffentlichen-Rundfunk: „Verbreitung mehrerer falscher Tatsachenbehauptungen“

>>Transatlantic Journal<<

„… Gerichtsurteil, dass den Journalisten die Verbreitung mehrerer falscher Tatsachenbehauptungen verbietet. ARD, SWR und Deutschlandfunk sahen sich gezwungen alle veröffentlichten Audio- und Manuskriptdateien zu bearbeiten oder die Verbreitung der Falschberichterstattung einzustellen. Das Urteil gegen den SWR ist bei Weitem kein Einzelfall. … sendete der SWR einen 45-minütigen Fernsehbeitrag unter dem Titel „Marktcheck deckt auf: Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln“. Der Beitrag befasst sich im Wesentlichen mit dem Multilevel-Vertriebssystem von JuicePlus+ und stellte angebliche Qualitätsmängel der von JuicePlus+ vertriebenen Vitaminkapseln auf. Das Landgericht Hamburg untersagte Behauptungen, dass alle Vitaminkapseln des Unternehmens die angegebenen Vitamingehalte erheblich unterschritten.“

Falschnachrichten: „Das Urteil gegen den SWR ist bei Weitem kein Einzelfall“

Es sind ausgerechnet jene staatlichen Rundfunkanstalten, die unermüdlich vor sogenannten „Falschnachrichtenwarnen. Über ihre eignen Fehltritte schweigen sie sich zuweilen aber gerne aus. Welche Räuberpistolen dem Bürgern dabei so untergejubelt werden: Das zeichnet sich recht eindrücklich am Beispiel von „Marie Sophie Hingst“ ab.

„Zweifeln Medien den Wahrheitsgehalt von Interviews und einem Gastbeitrag an“

>>Der Tagesspiegel<<

„Marie Sophie Hingst, die sich eine jüdische Familiengeschichte angeeignet haben soll, zweifeln Medien den Wahrheitsgehalt von Interviews und einem Gastbeitrag an.“

Beim Lügen erwischt – „Eine jüdische Familiengeschichte angeeignet“

Die frei erfundene jüdische Familiengeschichte war längst nicht alles. Häufig schrieb sie unter Pseudonymen und ihre Berichte stellten sich dabei als frei erfundene Phantasiegeschichten heraus. In der Nachbetrachtung stellt sich schon die Frage: Was an ihr überhaupt noch echt war?

Haltung zeigen! – Auch wenn alles Gelogen ist

Allerdings kamen ihre Räuberpistolen bei dem Verantwortlichen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gut an. Genau an jener Stelle kommt dort die krude interne Logik zum tragen: „Haltung zeigen!

Die Räuberpistolen beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Dabei sind „Haltung“ und „Wirklichkeit“ nun mal zwei grundverschiedene Gegensätze: Auch wenn so manche verantwortliche Redakteurin das wohl nie verstehen wird.

Haltung zeigen! – Auf Journalisten wird Druck ausgeübt

Kurzum: Auf Journalisten wird Druck ausgeübt. Es müssen „Berichte“ geliefert werden, die eine ganz bestimmte „Haltung“ widerspiegeln. Nur die Faktenlage läuft nicht selten konträr zur vorgegebene „Haltung“ ab. Die Folge: Behauptungen und sogar Personen müssen – frei erfunden – werden. Angeheuerte Komparsen müssen vermeintlich echte Lebensgeschichten vorspielen, weil die Realität solche Leute wohl nicht hergibt. Die verantwortlichen Redakteure sehen sich letztlich den eigenproduzierten Unfug an und glauben irgendwann selbst daran. Genauso wie mancher Diktator, der mit der Zeit auf seine eigene Propaganda reinfällt. Solche in sich geschlossenen Systeme neigen nun mal dazu, ein Eigenleben zu entwickeln.

Staatlicher Märchenwald: Erfundene Personen – Angeheuerte Komparsen – Falsche Tatsachenbehauptungen

Mit der jeder abgelieferten Räuberpistole wird Druck größer, beim nächsten Mal noch einen Drauf zu setzen. Wenn die Lügengeschichte auffliegen, dann finden sich die verantwortlichen Journalisten – bildlich gesprochen – vor einen schwarzen Loch wieder. Marie Sophie Hingst hat sich jedenfalls kurz nach Auffliegen ihrer Lügen-Karriere das Leben genommen. „Haltung zeigen!“ ist leider nun mal kein Spaß.

„ARD-Faktenfinder“ – Wo sind die gerichtsfesten falschen Tatsachenbehauptungen?

Auf diese Weise erklären sich auch Portale wie „Faktenfinder“ . Denn Abseits der eignen Filterblase kommen zwangsläufig auch andere Meinungen und Fakten zum Vorschein. Damit die „Haltung“ nicht zu sehr Infrage gestellt wird, muss es daraufhin eine Antwort geben. Allerdings allzu viel Mühe geben sich die Verantwortlichen dabei nicht. Meistens beschränkt man sich darauf: Auf irgendwelche fragwürdigen Statistiken zu verweisen. Oder ein anderes beliebtes Mittel: Der „Faktenfinder“ hängt sich an der Definition von Begrifflichkeiten auf und erklärt dann endlos lange, warum alles irgendwie ganz anders sei. Doch echte gerichtsfeste falsche Tatsachenbehauptungen wird man dort lange suchen: Und das ist im Wesentlichen die einzige „falsche Meinung“ die man überhaupt haben kann: Alles andere ist durch das Grundgesetz – formal – geschützt.

Meinungsfreiheit: Warum das Grundgesetz etwas ganz anderes sagt

Die Frage was erlaubt und verboten ist: Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bereits geklärt.

„Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Dies ist indessen nicht der Sinn der Verweisung auf die „allgemeinen Gesetze“. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

„Die ständige geistige Auseinandersetzung“ – „Den Kampf der Meinungen“

Statt „den Kampf der Meinungen“ hat sich der Staatsfunk mehr den Kampf für die Einheitsmeinung verschrieben: Alleine die ausufernden Lügengeschichten und das aktive Bekämpfen jeder anderen Meinung spricht jedenfalls für sich selbst.

Meinungsäußerung – „Geistige Wirkung auf die Umwelt“

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Die Auffassung, daß nur das Äußern einer Meinung grundrechtlich geschützt sei, nicht die darin liegende oder damit bezweckte Wirkung auf andere, ist abzulehnen. Der Sinn einer Meinungsäußerung ist es gerade, „geistige Wirkung auf die Umwelt“ ausgehen zu lassen, „meinungsbildend und überzeugend auf die Gesamtheit zu wirken“ (Häntzschel, HdbDStR II, S. 655).“

„Meinungsbildend und überzeugend auf die Gesamtheit zu wirken“ 

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht strahlt seine Wirkung auch auf Suchmaschinen und Soziale Netzwerke aus, sofern sie eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Die Bekämpfung von sogenannten „Falschnachrichten“ wäre demnach nur in absoluten Ausnahmen gerechtfertigt: Doch dazu müsste es erst mal ein Gerichtsurteil geben, was eine falsche Tatsachenbehauptung juristisch nachgewiesen hat.

Warum andere Meinungen unerwünscht sind

In der Praxis hat sich aber das exakte Gegenteil herauskristallisiert. Auch die Lausitzer Allgemeine Zeitung wird bekämpft, obwohl wir selbst nicht mal wissen, wo wir eine falsche Tatsachenbehauptung je aufgestellt oder gegen irgendein anderes Gesetz verstoß haben sollen. Alleine das Vorgehen gegen uns, legt eher von der Rechtswidrigkeit der anderen Seite Zeugnis ab.