Kann die Organisierte Kriminalität auf die Polizeidatenbanken zugreifen?

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Der Missbrauch von Polizeidatenbanken nimmt zu, obwohl die allermeisten Fälle vermutlich unentdeckt bleiben. Statt lückenlosen Kontrollen hat man sich lediglich auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Die Opfer jenes Datenmissbrauchs werden darüber auch nicht informiert, sondern müssen die Tat selbst beweisen.

Recht auf informelle Selbstbestimmung und die Rechtlosigkeit der Bürger bei Datenmissbrauch

Aber es soll noch viel Schlimmer kommen: Offensichtlich ist die Organisierte Kriminalität längst in Polizeistrukturen eingedrungen und kann somit auf alle vertraulichen Daten zugreifen. Ohnehin wird der Zugriff auf die Datenbank nicht allzu ernst genommen:: Als Grund für Personenabfragen im Polizeisystem wird schon mal einfach „Mickey Mouseangegeben.

Grund für Personenabfragen im Polizeisystem: „Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“

>>Frankfurter Rundschau<<

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen. … Die Zahl der Fälle, bei denen ein Verdacht auf Missbrauch bestehe, sei gestiegen, berichtete das hessische Innenministerium auf Anfrage dieser Zeitung. … „Wir hatten am Anfang einmal den Fall, dass jemand in das Feld zum Thema Sensibilisierung ,Mickey Mouse‘ hineingeschrieben hat“, berichtete der Polizeipräsident.“

„Polizisten dürfen Personenabfragen im Polizeisystem nicht für persönliche Interessen nutzen“

Doch diese Kontrollen finden nur auf halbherziger Weise statt. Eine systematische Überprüfung bleibt aus, stattdessen werden sporadische Stichprobenkontrollen durchgeführt. Selbst bei rechtswidrigen Datenabfragen haben die Opfer keinen echte Handhabe dagegen. Im Normalfall fällt sogar die Benachrichtigung aus: Eine zivilrechtliche Klage gegen den betreffenden Polizisten ist damit praktisch unmöglich. Somit gehört der Täterschutz innerhalb der Polizeikreise noch immer zur gelebten Staatsräson dazu. Aus technischer Sicht wäre es selbstredend kein Problem, die Betroffenen automatisch über die Datenabfrage zu informieren.

Warum der Täterschutz innerhalb der Polizeikreise noch immer dazugehört

Allerdings scheinen fragwürdige Methode auf Behördendaten zuzugreifen weit verbreitet zu sein. Jene kurze Aussage mag oberflächlich-betrachtet kaum Beachtung finden: Aber der Schein täuscht.

Mitarbeiter des Deutschen Bundestages: „Wir müssen diesen parlamentsfixierten Abgeordnetenbetrieb schwächen“

>>Spiegel<<

„Mitglied der „Antikapitalistischen Linken“ (AKL). Er sagt: „Wir müssen diesen parlamentsfixierten Abgeordnetenbetrieb schwächen.“ Dazu könne man „Staatsknete“ und Informationen abgreifen und Bewegungen zuspielen.“

Mitarbeiter des Deutschen Bundestages: „Dazu könne man „Staatsknete“ und Informationen abgreifen und Bewegungen zuspielen“

Es handelt sich dabei nicht nur um ein Mitglied der „Antikapitalistischen Linken“ (AKL), sondern es war auch ein Mitarbeiter des Deutschen Bundestages gewesen. Trotz seiner recht blumigen Wortwahl lässt die Aussage doch sehr tief blicken. Zudem fallen die behördlichen Daten über die Bürger recht umfangreich aus und eine Vielzahl an Personen kann auf diese Datenbestände zugreifen.

Der fehlende Wille zum Datenschutz

Auch so mancher Journalist rühmt sich ganz offem damit: Informationen aus „Sicherheitskreisen“ zu erhalten. Der Wille zum Datenschutz scheint nicht wirklich ausgeprägt zu sein. Ursprünglich sollten Datenbanken – wie die Polizeidatenbank – die Kriminalität bekämpfen, aber mittlerweile ist genau das Gegenteil zu beobachten.

„Stadtmitarbeiter soll vor Kontrolle gewarnt haben“

>>Westdeutsche Allgemeine Zeitung<<

„Stadtmitarbeiter soll vor Kontrolle gewarnt haben – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ergaben sich nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg Anhaltspunkte, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes diese Kontrollmaßnahmen – unter anderem in einer Shisha-Bar in Mülheim – verraten und dafür möglicherweise Vorteile erhalten haben soll.“

„Mitarbeiter des Ordnungsamtes diese Kontrollmaßnahmen … verraten“

Es handelt sich dabei nicht mal um einen Polizisten, sondern er war lediglich im Ordnungsamt tätig. Trotz dieser recht niederen Stellung konnte er tiefe Einblicke nehmen. Zu allen Überfluss stehen mancherorts ganze Polizeieinheiten im Verdacht von der Organisierten Kriminalität unterwandert zu sein. Diese Polizisten können natürlich interne Informationen weitergeben. Kurzum: Ein Foto ist schnell geschossen und noch schneller auf den sozialen Plattformen geteilt. Auch so mancher größerer Diebstahl lässt dem Verdacht aufkommen: Die Diebe konnten vermutlich auf Behördendaten zurückgreifen. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung mag fraglos sehr wichtig sein, es wird aber außerhalb der Rechtstheorie kaum praktisch angwendet.