Überraschung: Dokumente in der ePA sind nicht ausreichend geschützt

Dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist aufgefallen, dass die neue Patientenakte „ePA für alle“ Ärzten, Apothekern, Pflegediensten usw. Zugriff auf alle Dokumente gewährt:
„So kann auch ein Orthopäde sehen, dass der Patient in jahrelanger psychotherapeutischer Behandlung ist, selbst wenn der Patient diese Information nur für neurologische Fachärzte zur Verfügung stellen will“
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Von Blog Datenschutz – Unter dem Radar
(Annomyer Autor der Technischen Universität Berlin)
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Vor allem dieses sollte Patienten beunruhigen. Denn sowohl die informationelle Selbstbestimmung als auch die ärztliche Schweigepflicht sind damit angegriffen.
Und es wäre nicht nötig gewesen!
In der bisherigen, freiwilligen ePA konnten Patienten Dokumente für einzelne Ärzte freigeben – und genau das geht in der „ePA für alle“ nicht mehr.
Die offizielle Kommunikation dazu war nicht transparent, insofern:
Dem Bundesgesundheitsminister wird eine Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen.
und
Der Patientenschützer forderte die zukünftige Bundesregierung auf, die elektronische Patientenakte so lange zu stoppen, bis eine Differenzierungsmöglichkeit sichergestellt sei.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Außer dass der Gesundheitsminister Karl Lauterbach entgegnete, dass Patienten Dokumente in der ePA selbst löschen können. Fragt sich nur, wofür die ePA dann überhaupt noch gedacht ist, wenn sie unvollständig ist.
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