Geschichte & Gegenwart: Wie mit Terror eine neuer Deutungsrahmen hergestellt wird

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Artikel 20 des Grundgesetzes: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“- Wer das heutzutage infrage stellt: Derjenige muss sich vor staatlicher Verfolgung hüten. Sicherlich mag es ein wichtiges Grundrecht sein, aber zur Kaiserzeit während des Deutschen Reiches war es zeitweise genau andersherum. Alle sozialdemokratischen Bestrebungen wurden im Zuge des Sozialistengesetzes verfolgt. Mehr noch: Das Einfordern von sozialen Rechten wurde mit der Förderung von Terrorismus – als allgemeingültiger Deutungsrahmen – gleichgesetzt.

Sozialistengesetz im 19. Jahrhundert: Vorläufer aller modernen Terrorgesetze?

Zwar will die moderne Bundesrepublik Deutschland keinesfalls mit den damaligen Deutschen Kaiserreich verglichen werden, aber Grundmuster in der Argumentation weisen erstaunliche Parallelen auf und jenen Kontext lässt sich auch die Einführung der noch heute bestehenden Sozialversicherung verstehen.

Was Sozialversicherungen und Sozialistengesetz miteinander zu tun haben

>>Bismarck – Ein Preuße und sein Jahrhundert von Christoph Nonn (Buch) <<

“Die Begründung der modernen deutschen Sozialversicherung während der 1880er Jahre wurzelte zweifellos in einer langen Tradition des konservativen Paternalismus, der Bismarck nahestand. Der konkrete Entschluss zu dem Versicherungswerk reifte jedoch erst aus der Situation heraus, in der auch das Sozialistengesetz entstand.”

“1880er Jahre” – “Begründung der modernen deutschen Sozialversicherung”

Im Endeffekt wurde die Sozialversicherung weniger aus moralischen Gründen, sondern aus politischen Kalkül eingeführt: Das Sozialistengesetz – um sozialdemokratische Bewegungen zu bekämpfen – hat nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Also wurde die Sozialversicherung eingeführt, um die verlorenen Stimmen wieder einzufangen.

“Die arbeitenden Klassen zu gewinnen” – Warum Sozialversicherungen wirklich eingeführt wurden

>>Die Selbstgerechten von Sahra Wagenknecht (Buch) <<

“Um, wie er hervorhob, »die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen, zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte«, führte Bismarck 1883 eine gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung für Arbeiter und wenig später auch eine Rentenversicherung ein. Zwar demonstrierte den Arbeitern jeder im polizeilichen Kugelhagel erstickte Streik – und davon gab es im Kaiserreich viele –, dass der preußische Staat mitnichten ihretwegen bestand. Auch das Sozialistengesetz von 1878, das die Sozialdemokratie für mehrere Jahre in die Illegalität zwang, war ganz sicher kein wohlwollender Akt.”

“Sozialistengesetz von 1878” – “Die Sozialdemokratie für mehrere Jahre in die Illegalität zwang”

Zwar durfte die Sozialdemokratie noch an Wahlen teilnehmen, aber mehr politische Tätigkeit war kaum möglich. Vereinfacht: Jede soziale Forderung wurde mit einen “Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung” gleichgesetzt.

Sozialistengesetz: “Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie”

>> “Ich will meine Akte!” Wie westdeutsche Geheimdienste Ostdeutsche bespitzeln von Robert Allertz (Buch) <<

“Zum Beispiel mit den Auseinandersetzungen zwischen der frühen Sozialdemokratie und der von Bismarck geführten Klasse der Krautjunker und Kapitalisten, was sich dann im Sozialistengesetz niederschlug. Was ja eigentlich ein Antisozialistengesetz war, wie schon sein Name erkennbar werden ließ: »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«. Nach Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 waren die politischen und sozialen Gegensätze, die unterschiedlichen Vorstellungen, wie der Staat gestaltet werden sollte, erstmals hart aufeinandergeprallt. Das Gesetz verbot sozialistische, sozialdemokratische, kommunistische Vereine, Versammlungen und Schriften, deren angeblicher Zweck der Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung war.”

Sozialistengesetz: “Was ja eigentlich ein Antisozialistengesetz war”

Aus heutiger Sichelweise mag die damalige Diskussion schwer nachvollziehbar sein. Aber bei genauerer Betrachtung: Es spiegelt sich ein ganz anderes Bild wider. Schon bei der damalige Sozialdemokratie fand modernes “Framing” statt: Auch wenn die passenden Begrifflichkeiten und Definitionen erst später erfunden werden sollten. Dazu musste ein passender Deutungsrahmen her, wozu sich “maßgeschneiderte Attentate” anboten.

Framing – Terror – Agitation: Was es zur Kaiserzeit bereits alles gab

>>Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz<<

“Attentate von Max Hödel und Karl Eduard Nobiling auf König Wilhelm I. und weitere geplante Attentate sowie Drohbriefe, Beiheft: Sonderberichte der preußischen Polizei wegen der Attentate auf den König”

“Attentate von Max Hödel und Karl Eduard Nobiling auf König Wilhelm I. und weitere geplante Attentate”

Die Attentate von Max Hödel und Karl Eduard Nobiling auf König Wilhelm I. wurden mit der damaligen Sozialdemokratie in Verbindung gebracht und damit war der passende Deutungsrahmen hergestellt. Auf dieser Grundlage ließ sich allerlei Repressionsmaßnahmen  – wie das Sozialistengesetz – rechtfertigen. Schon zur damaligen Zeit wurden – je nach politischer Großwetterlage – einige Straftaten – wie bei der Begründung von modernen Terrorgesetzen – mit einer besonderen Note gewertet. Vereinfacht: Die damalige Sozialdemokratie wurde also nicht nur als gemeingefährliche Gruppe behandelt, sondern sie wolle durch “Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnungherbeiführen.

Deutsches Reich: Terror & Attentate als Steilvorlage – Wie Freiheitsrechte schon damals eingeschränkt wurden

Man könnte jetzt leichtfertig anmerken: Die damaligen Zeitgenossen ließen sich aber sehr leicht hinters Licht führen und gegenseitig ausspielen. Mitnichten: Genau dieser Deutungsrahmen wird noch heute angewendet.

Historische Sozialdemokratie aus Sicht des Deutschen Reiches: “Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung”

>>Bundesamt für Verfassungsschutz (PDF-Datei) <<

“Der „Kapitalismus“ als „Wurzel allen Übels“ sei unvereinbar mit der Vorstellung einer auf Freiheit und Gleichheit aller Menschen beruhenden Gesellschaft. Die notwendige Überwindung des „Kapitalismus“ könne nicht durch politische Reformen, sondern nur durch einen Umsturz der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung erfolgen.”

Linke aus Sichtweise des Verfassungsschutzes: “Umsturz der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung erfolgen”

Dieses Grundmuster in der Argumentation ist auf vielfältige Weise anwendbar: Überall soll – in der Gegenwart – der “Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung” drohen und zwar genau wie im Kaiserreich drohen.

Rechte aus Sichtweise des Verfassungsschutzes: “Umsturz zum Untergang des von ihnen verhassten demokratischen Systems”

>>Bundesamt für Verfassungsschutz (PDF-Datei) <<

“Als Ziel dieser gebündelten propagandistischen Agitation wollen Rechtsextremisten eine beschleunigte Herbeiführung des sogenannten Tag X erreichen. Er soll durch Umsturz zum Untergang des von ihnen verhassten demokratischen Systems und letztlich zu einer politischen Neuordnung im Sinne der Rechts- extremisten führen.”

Teile & Herrsche als Prinzip des Verfassungsschutzes: Acht unterschiedliche Gruppen mit angeblichen Umsturzplänen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz listet – sagen und schreibe – acht unterschiedliche Gruppen mit angeblichen Umsturzplänen auf. Nur echte Beweise bleibt das Amt zumeist schuldig: Es werden einfach beleglose Behauptungen gemacht. Normalerweise würde so etwas einfach als Falschbehauptung klassifiziert, aber weil der Geheimdienst diese Behauptungen aufstellt: Können diese Angaben einfach in der Presse und wissenschaftlichen Arbeiten landen, obwohl die Behörde selbst keineswegs als Unabhängig gelten kann. Zumal realistische Staatsstreiche oder Putsche – respektive Umstürze – ein sehr hohes Maß an Geheimdienstwissen erfordern und die wenigen Organisationen, die wirklich einen Staatsstreich durchführen könnten, die bleiben beim Verfassungsschutz einfach öffentlich ausgespart.