“Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden”

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Beim staatlichen Rundfunk schlagen die Wellen hoch: Sexualstraftäter müssen Tschechien sich einer bedenklichen medizinischen Therapie unterziehen. Im Europarat musste sich sogar der Anti-Folter-Ausschusses damit befassen.

“Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren”

>>Staatsfunk “Deutschlandfunk” <<

“Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren – und haben so eine Chance auf Freiheit. … „Dr. Herrova lehnte es ab, mich zu therapieren. Die einzige Möglichkeit sei die Kastration. Freiwillig war das also kaum. Wenn man wieder zurück ins normale Leben möchte, hat man keine andere Wahl.“ Zwar müssen die Patienten den Eingriff selbst beantragen, der Druck sei jedoch enorm, konstatiert auch der Anti-Folter-Ausschusses des Europarates in seinem jüngsten Bericht.”

“Freiwillig war das also kaum” – “Zwar müssen die Patienten den Eingriff selbst beantragen, der Druck sei jedoch enorm”

Zwar geht der Beitrag noch weiter, aber ein entscheidendes Detail wurde dabei weggelassen: Nicht nur Tschechien hat solche Gesetze erlassen und der Europarat hat im selben Kontext auch Deutschland erwähnt.

“Deutschland ist neben der Tschechischen Republik” – “Chirurgische Kastration (Orchiektomie) im Rahmen der Behandlung von Sexualstraftätern”

>>Clio-online – Historisches Fachinformationssystem<<

“Deutschland ist neben der Tschechischen Republik eines von wenigen Ländern Europas, in dem die chirurgische Kastration (Orchiektomie) im Rahmen der Behandlung von Sexualstraftätern bis heute per Gesetz erlaubt ist. Erlassen wurde das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden(KastrG) im August 1969 … . “

“Deutschland” – “Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden”

Formal mag es um “medizinische Behandlung” und “Präventionsstrafrecht” gehen. Doch es handelt sich um kein neues Gesetze, sondern diese lassen sich weit in die Geschichte zurückverfolgen. Denn so manches Gesetz des heutigen Präventionsstrafrechts wurde durch Juristen erlassen, die lieber vergessen worden wären. Nachdem Ende des NS-Unrechtsstaat konnten so manche Protagonisten ihre Karriere fast ungestört fortsetzen.

“Der nationalsozialistische Zeitgeist” – “Kehrten nicht wenige Helden des totalitären Präventionsstrafrechts an die Universitäten zurück”

>>Der tiefe Staat von Jürgen Roth (Buch) <<

»Nachdem die naturrechtlichen Aufwallungen verklungen und kurze Schamfristen des Schweigens abgelaufen waren, kehrten nicht wenige Helden des totalitären Präventionsstrafrechts an die Universitäten zurück, nunmehr in der von ihnen zuvor verhöhnten Gestalt von ›strengen Dogmatikern‹ und Konstrukteuren strafrechtlicher Begriffspyramiden; schon wieder ›begnadete Lehrer‹.« Doch der nationalsozialistische Zeitgeist beherrschte nicht nur die Richterschaft. Während Helmut Kramers Zeit als Richter am OLG Braunschweig ernannte Ernst Albrecht, der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen, den langjährigen Landrat des Landkreises Verden, Hans Puvogel (CDU), zum Justizminister. Puvogel hatte 1936 mit dem Thema »Die leitenden Grundgedanken bei der Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher« promoviert. In seiner Dissertation befürwortete er die Förderung einer gesunden Rasse durch Ausmerzung »minderwertiger« und »verbrecherischer« Elemente.”

Dissertation von Hans Puvogel: “Förderung einer gesunden Rasse durch Ausmerzung »minderwertiger« und »verbrecherischer« Elemente”

So mancher Justizminister konnte sich also schon zu NS-Zeit einen Namen machen. Schon damals haben nicht nur sogenannte “Sittlichkeitsverbrecher” – sondern auch Gewohnheitsverbrecher im Fokus gestanden.

“Die Entmannung von Sexualverbrechern und die Unfruchtbarmachung von Gewohnheitsverbrechern”

>>Zwangssterilisation im Nationalsozialismus von Gisela Bock (Buch) <<

“Da »sich erbkranke Menschen in erheblichem Maße fortpflanzen, während andererseits Millionen gesunder Kinder ungeboren bleiben«, sei die Zwangssterilisation »moralisch unanfechtbar«, zumal da »alle Maßnahmen berechtigt seien, die der Erhaltung des Volkstums dienten«, und der Eingriff »nur klein« sei. »Positive« und »aufbauende« Maßnahmen, nämlich ein Verbot von Verhütungsmitteln und finanzielle Förderung »erbgesunden« Nachwuchses, sollten in einem nächsten Schritt in Angriff genommen werden, außerdem »die Entmannung von Sexualverbrechern und die Unfruchtbarmachung von Gewohnheitsverbrechern«. Dem Vorschlag Papens, den Abschluß des Konkordats abzuwarten, schloß sich Hitler an. Das Gesetz zur »Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. Juli wurde am 26. Juli bekanntgegeben und trat am 1. Januar 1934 in Kraft.”

“Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. Juli wurde am 26. Juli bekanntgegeben und trat am 1. Januar 1934 in Kraft”

Die Ursprünge solcher Ideen reichen aber noch viel weiter zurück. Schon im Mittelalter wurde keineswegs jeder Mensch für das gleiche Verbrechen – ohne Abstriche – gleich hart bestraft. Folter und Körperstrafen waren – vereinfacht – eher für die Unterschicht vorgesehen.

“Sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual wurden Unfreie benachteiligt”

>>Rechtsgeschichte von Susanne Hähnchen (Buch) <<

“Wenn aber der Knecht eines schweren Verbrechens beschuldigt wird, für das ein Freier zu 1800 Pfennigen gleich 45 Schillingen verurteilt werden könnte, und er unter der Folter gesteht, so werde er von der Todesstrafe getroffen. Sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual wurden Unfreie benachteiligt. Sie mussten – anders als Freie – Folter erleiden und gegebenenfalls Körperstrafen erleiden (c. 4: Entmannung, c. 7: Todesstrafe). Ihr Zeugnis gegen die eigene Herrschaft galt nicht.”

“Unfreie benachteiligt” – “Folter erleiden und gegebenenfalls Körperstrafen erleiden”

Schon im Mittelalter wurde großen Wert auf ein “Geständnis” gelegt. Danach konnte mit dem Delinquenten vor Gericht kurzen Prozess gemacht werden. Die darauf folgten Körperstrafen und mitunter Todesstrafen mussten darüber hinaus noch einem weiteren Zweck erfüllen. Die Verurteilungen – anders als die Folter für Geständnisse – wurden häufig öffentlich vollstreckt. Vermutlich sollte diese Maßnahme die eigene Herrschaft legitimieren, wie es andernorts auf der Welt praktiziert wurde.

“Wozu insbesondere die systematische Entmannung ihrer Gefangenen gehörte”

>>Ändere die Welt! von Jean Ziegler (Buch) <<

“Die britischen Soldaten erlitten im Hochland von Kenia, zwischen dem Kilimandscharo und dem Berg Kenia, trotz äußerst grausamer Verbrechen (wozu insbesondere die systematische Entmannung ihrer Gefangenen gehörte) durch die Mau-Mau-Kämpfer eine Niederlage nach der anderen.”

“Die Sklaven sollten in der Gefangenschaft keine Kinder zeugen können”

Auch bei Sklaven wurde diese Praxis lange Zeit durchgeführt. Dabei wurde sogar große finanzielle Verluste für den Sklavenhändler hingenommen, denn nur eine Minderheit hat die grausame Prozedur überlebt.

“Bei den systematischen öffentlichen Kastrationen verbluteten vier von fünf Opfern”

>>Sklavenmarkt Europa von Michael Jürgs (Buch) <<

“Männliche Sklaven, junge wie alte, hatten aber selbst am Ziel, auf den Sklavenmärkten an der Küste – etwa in Daressalam im heutigen Tansania oder in Mombasa im heutigen Kenia –, von wo aus sie an Kunden in Persien, Indien, dem Osmanischen Reich verschifft wurden, nur geringe Überlebenschancen. Bei den systematischen öffentlichen Kastrationen verbluteten vier von fünf Opfern. Entmannung vor Ablieferung an Endabnehmer war eine USP (Unique Selling Proposition) des Geschäftsmodells. Die Sklaven sollten in der Gefangenschaft keine Kinder zeugen können. Kastration war zwingend vorgeschrieben für die als Haremswächter vorgesehenen künftigen Eunuchen, oft aber auch für Zwangsarbeiter auf den Feldern.”

“Kastration war zwingend vorgeschrieben für die als Haremswächter vorgesehenen künftigen Eunuchen”

Auch hier musste die öffentliche Zurschaustellung eine wichtige Rolle gespielt haben. Es geht also auch um Machtausübung: Denn für schwere körperliche Zwangsarbeit ist diese Eingriff vermutlich eher kontraproduktiv und das war sicherlich schon damals bekannt.