Vom Wesen der Staatsferne: “Wenn sich die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes beim größten Sender der ARD unterhakt”

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Zur Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gäbe es endlos viel zu sagen. Der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk sieht sich selbst als ein integraler Bestandteil der Meinungsfreiheit in Deutschland. Daher scheint es ihn wichtig, dass er formal die “Staatsferne” hochhält und seine redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt. Alle öffentlich-rechtlichen Sender sollen verpflichtet sein, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und einen Beitrag zur Förderung der allgemeinen Information, Kultur und Bildung zu leisten. – Diese trockene rechtliche Theorie sieht in gelebten Wirklichkeit aber ganz anders aus.

Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk plus Ministerpräsidentin: “Wie kriegen wir es hin, Bürgerinnen und Bürger solide und gut zu informieren”

>>Regierung ohne Volk von Ursula Weidenfeld (Buch) <<

«Wie kriegen wir es hin, Bürgerinnen und Bürger solide und gut zu informieren?», hatte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin… im Deutschlandfunk gefragt. Eine nur scheinbar offene Frage. Ihre Antwort offenbarte ein skandalöses Verständnis eines freien und unabhängigen Journalismus: «Das ist eine gemeinsame Aufgabe.» Nein, ist es eben nicht. Diese Umarmungsstrategie ist noch gefährlicher als die übliche Einflussnahme über die Rundfunk- und Programmbeiräte oder über öffentliche Kritik. Wenn sich die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes beim größten Sender der ARD unterhakt und «gemeinsame Aufgaben» bei der Information der Bürgerinnen und Bürger in Angriff nehmen will, braucht man das Wort «Staatsferne» als Definitionsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht einmal mehr zu buchstabieren.”

“Wenn sich die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes beim größten Sender der ARD unterhakt”

Sicherlich ließen sich noch mehr Beispiele anführen. Das eigene Selbstverständnis des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sieht letztlich doch ganz anders aus. Allerdings ist es nicht seit gestern so. Diese Umarmungsstrategie reicht bis zum Jahr 1945 zurück. Schon damals haben einige Landespolitiker – gegen den ausdrücklichen Willen der Alliierten – eine Art Modell von Staatsrundfunk durchzudrücken.

Jahr 1945: “Entwürfe liefen zum Teil auf Staatsrundfunkmodelle hinaus, bei denen die Programmgestaltung durch Landesministerien erfolgen sollte”

>>Das Mediensystem Deutschlands von Klaus Beck (Buch) <<

“Neben der Post interessierten sich von Anfang an auch die deutschen Landespolitiker für den Rundfunk, den sie als wichtiges Machtmittel für die Regierungen und als parteipolitisch meinungsbildend begriffen. Dies machte sich bei den normativen Grundentscheidungen über den neuen Rundfunk nach 1945 deutlich bemerkbar. Die US-Amerikaner hatten die süddeutschen Länder mit der Ausarbeitung von Landesrundfunkgesetzen beauftragt. Die deutschen Entwürfe liefen zum Teil auf Staatsrundfunkmodelle hinaus, bei denen die Programmgestaltung durch Landesministerien erfolgen sollte. In einem monatelangen Konflikt setzten die Alliierten schließlich eine staatsferne Organisationsform gegen deutschen Widerstand durch. Auch in der Folgezeit ließen die Versuche der politischen Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nach. Als Einfallstor für den Parteieneinfluss gelten die eigentlich als Aufsichtsgremien im Interesse der Gesellschaft konzipierten Rundfunk- und Verwaltungsräte, die vor allem mithilfe von Personal- und Finanzierungsentscheidungen steuern können. Während die Alliierten kleine Gremien mit begrenztem Politikereinfluss präferierten, wuchsen die Rundfunkräte unter deutschem Einfluss rasch zu großen und in ihrer Zusammensetzung parteipolitisch geprägten Gremien.”

“In einem monatelangen Konflikt setzten die Alliierten schließlich eine staatsferne Organisationsform gegen deutschen Widerstand durch”

So wurde dies “staatsferne Organisationsform” geboren. – Inwiefern es jemals gelebt hat, diese Fragestellung soll mal hier offen bleiben. Ungeachtet dessen: Die heutigen Abhängigkeiten zum Staat sind frappierend. Allein die gesamte finanzielle Existenz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist auf “guten Willen” zur Regierung aufgebaut: Zwar mögen die Bürger das alles durch Rundfunkgebühren bezahlen, aber dieses Geld wird mit staatlichen Zwang eingetrieben.

“Rundfunkbeitrag” – “Millionen Menschen in Deutschland wollen ihn partout nicht zahlen”

>>Stern<<

“Millionen Menschen in Deutschland wollen ihn partout nicht zahlen: den Rundfunkbeitrag. Nun hat die Zahlungsverweigerung offenbar die erste Person die Freiheit gekostet – sonderlich zu stören scheint sie das jedoch nicht. Für ihre Prinzipien geht sie ins Gefängnis: Laut einem Bericht der Zeitung “Die Welt” sitzt die 46-jährige Sieglinde B. bereits seit Februar im Frauengefängnis der JVA Chemnitz – weil sie sich standhaft weigert, ihre Rundfunkgebühren zu bezahlen.”

“Für ihre Prinzipien geht sie ins Gefängnis” “Weil sie sich standhaft weigert, ihre Rundfunkgebühren zu bezahlen”

>>Bild<<

“GEZ-Verweigerer Georg Thiel sitzt seit Ende Februar in der JVA Münster – Thiels Knastalltag spielt sich seit Monaten auf acht Quadratmetern ab: Bett, Schrank, Tisch, WC – kein TV-Gerät. Das Brettchen für einen Fernseher hat er aber in eine säuberliche Zeichnung seiner Zelle eingefügt.”

“GEZ-Verweigerer Georg Thiel sitzt seit Ende Februar in der JVA Münster”

Diese Fälle stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk und mit ihr verbundene Rundfunkgebühr hat sich zum größten Inkassounternehmen gemausert: Millionen an Mahnungen, gepfändeten Konten und Zwangsvollstreckungen lassen wenig Spielraum für Interpretationen übrig. Vereinfacht: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist nicht auf die Bürger, sondern nur auf die staatliche Infrastruktur angewiesen. Das Gedankenmodell einer wie auch immer gearteten “Staatsferne” widerspricht jeden gesunden Menschenverstand und ist so nicht haltbar. Kurzum: Das gegenwärtige Finanzierungsform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist mit der Staatsferne unvereinbar und somit offensichtlich rechtswidrig. Natürlich wäre eine Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sehr leicht möglich und dieser macht es sogar noch selbst vor.

“ARD Plus: Kostenpflichtiges Streaming-Abo bekommt eigene App”

>>Computer Bild<<

“ARD Plus: Kostenpflichtiges Streaming-Abo bekommt eigene App – Die Existenz kostenpflichtiger Mediatheken, die öffentlich-rechliche TV-Anstalten mit Rundfunkgebühren finanzieren, ist für viele Menschen bereits ein handfester Aufreger. Das hält ARD und ZDF nicht davon ab, mit ARD Plus und ZDF Select eben solche Angebote über etablierte Streaming-Plattformen zu offerieren.”

“Die Existenz kostenpflichtiger Mediatheken, die öffentlich-rechliche TV-Anstalten mit Rundfunkgebühren finanzieren, ist für viele Menschen bereits ein handfester Aufreger”

Niemand wird zur Bezahlung dieser Medieninhalte verpflichtet. Es wäre verhältnismäßig leicht, dieses Modell auf alle Rundfunkanstalten auszudehnen und damit die Rundfunkgebühr zur einer freiwilligen, jederzeit kündbaren Abomodell umzuwandeln. Damit würden sich all die Mahnverfahren auf ein vertretbares Minimum reduzieren.