Geschichte: “Einen »Feindsender«, gehört” – “Dergleichen reichte gegen Ende des Krieges für ein Todesurteil”

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Die Informationsfreiheit schützt das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”. ” Dieses Zitat rührt nicht aus einer illegalen kriminellen Vereinigung her, sondern steht in einen Standardwerk – vorwiegend wohl für angehende Juristen – geschrieben. Die Basis bildet hierbei der Artikel 5 des Grundgesetzes und insbesondere die praktischen Erfahrungen des Feindsender-Hörens ab.

“Informationsfreiheit schützt das Recht” – “Sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”

>>Epping Grundrechte (Buch) <<

“Die Informationsfreiheit schützt das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Diese erstmalig im Grundgesetz zu findende Freiheitsgewährleistung stellt eine Reaktion u.a. auf das Verbot des Hörens sog. Feindsender während des zweiten Weltkriegs dar. Gegenstand der Information und damit maßgeblich für den Schutzumfang ist der Begriff der „allgemein zugänglichen Quellen“. Quelle ist zunächst jeder denkbare Träger von Information.”

“Quelle ist zunächst jeder denkbare Träger von Information”

Ursprünglich waren diese Grundrechte nicht als zahnloser Papiertiger, sondern – man mag es kaum glauben – als “Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat” konstruiert. – Zumindest ist es so noch immer nachzulesen.

“Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern”

>>Bundesverfassungsgericht<<

“Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt haben. Diesen Sinn haben auch die Grundrechte des Grundgesetzes, das mit der Voranstellung des Grundrechtsabschnitts den Vorrang des Menschen und seiner Würde gegenüber der Macht des Staates betonen wollte.”

“Grundrechte” – “Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat”

Beim Schaffen dieses Regelwerks hatte man die “Feindsenderregeln des Nationalsozialismus” im Hinterkopf gehabt. Aus diesem Grund sollten allgemein zugängliche Informationsquellen frei empfangbar bleiben.

“Zudem ist Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG wie erläutert eine Reaktion auf die Feindsenderregeln des Nationalsozialismus”

>>Epping Grundrechte (Buch) <<

“Zudem ist Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG wie erläutert eine Reaktion auf die Feindsenderregeln des Nationalsozialismus. Es ging darum, dem Staat zu verbieten, vom Urheber für die Allgemeinheit bestimmte Informationen von seinen Bürgern fern zu halten. Dieser beschränkten Zielsetzung hat auch das BVerfG Rechnung getragen: „Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen“. Erforderlich ist die Zweckbestimmung durch den Urheber als „allgemein zugänglich“. Wo diese fehlt, wie etwa bei Gerichtsverhandlungen, beim Polizeifunk oder beim Grundbuch, ist der Schutzbereich von vornherein nicht eröffnet.”

“Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist”

Zwar haben die “Feindsenderregeln des Nationalsozialismus” ihre Wirkung gehabt, aber so richtig ließen sie sich nicht durchsetzen. Selbst Gefangene in der Todeszelle haben verbotene Programme gehört und waren teils besser informiert als linientreuen Bewacher gewesen.

Trotz Verbot: Selbst in der Todeszelle wurden Feindsender gehört

>>Warte nicht auf bessre Zeiten! von Wolf Biermann (Buch) <<

“In der Todeszelle gelang es Havemann, dem Tod fürs Erste von der Schippe zu springen. Einflussreiche Kollegen beim Giftgas-Projekt des Heereswaffenamtes redeten den Nazis ein, dieser Hochverräter könne als begnadeter Chemiker durch kriegswichtige Entdeckungen noch nützlich sein. Hitlers Krieg lief schon schön schlecht. So richteten die Nazis dem Häftling mitten im Gefängnis ein komplettes Labor ein. Havemann orderte alle Geräte, alle Materialien, Werkzeuge, eine Schreibmaschine sogar. Er schaffte es, sich einen Kurzwellenempfänger zu basteln, und so hörte er – hinter Gittern! – den Feindsender BBC London.”

“Feindsender” – “Einen Kurzwellenempfänger zu basteln, und so hörte er – hinter Gittern!”

Noch als Gefangener war Robert Havemann über die Einzelheiten des Kriegsverlaufs und die Befreiung der Konzentrationslager informiert gewesen. All diese Informationen hatte er sich durch das Hören von verbotenen Feindsendern verschafft.

“Hörte Havemann heimlich regelmäßig Feindsender ab und erstellte zweimal täglich einen Nachrichtenüberblick”

>> Erich Honecker: Das Leben davor von von Martin Sabrow (Buch) <<

“Dort hörte Havemann heimlich regelmäßig Feindsender ab und erstellte zweimal täglich einen Nachrichtenüberblick, den er konspirativ aus der Laborzelle heraus in Umlauf brachte. Am 21. April meldete er die amerikanische Besetzung der Elbe von Dessau bis Wittenberg und die beginnende Schlacht um Berlin, aber auch grauenvolle Einzelheiten aus den befreiten Konzentrationslagern sowie die Festnahme des Lagerkommandanten von Bergen-Belsen, der noch wenige Tage zuvor mehrere hundert politische Gefangene hatte töten lassen.”

“Festnahme des Lagerkommandanten von Bergen-Belsen, der noch wenige Tage zuvor mehrere hundert politische Gefangene hatte töten lassen”

Nichtsdestotrotz war das Hören von Feindsendern gefährlich. Je desaströser die wirtschaftliche Lage und Kriegsverlauf zum Ende hin wurden, desto radikaler wurden echte oder vermeintliche “Fehltritte” bestraft. Sogar das Feindsender-Hören konnte eine Hinrichtung zur Folge haben.

“Die »Bonzen« würden wohl »Villen in der Schweiz« haben, für den Fall, dass alles schiefgehen sollte”

>>In Europa: Eine Reise durch das 20. Jahrhundert von Geert Ludzer Mak (Buch) <<

“Jeden Dienstag- und Donnerstagmorgen zwischen drei und vier hörten die Jungen, wie wieder ein paar Schicksalsgenossen aus ihren Zellen geholt wurden; sie hörten ihre Schritte im steinernen Gang. … Ein Junge schrie: »Lasst mich doch leben, ich habe nichts getan!« Einem sommersprossigen blonden Leichtmatrosen mit Kindergesicht war vor Kameraden die Bemerkung herausgerutscht, die »Bonzen« würden wohl »Villen in der Schweiz« haben, für den Fall, dass alles schiefgehen sollte. Das war alles, deshalb wartete er dort auf den Tod. »Als er fortgeschleift wurde, hörten wir ihn verzweifelt flehen, ihm noch eine Chance zu geben: ›Ihr könnt mich doch an die Front schicken, statt mich aufzuhängen! ‹« Fast alle diese Männer wurden wegen nichts als ein paar Äußerungen umgebracht. Sie hatten gesagt, dass der Krieg ohnehin verloren sei, sie hatten von den Verbrechen der SS gesprochen, vielleicht hatte jemand BBC, also einen »Feindsender«, gehört. Dergleichen reichte gegen Ende des Krieges für ein Todesurteil wegen »Wehrkraftzersetzung«.

“Einen »Feindsender«, gehört” – “Dergleichen reichte gegen Ende des Krieges für ein Todesurteil”

Die “Wehrkraftzersetzung” hat es auch ins zeitgenössische Strafgesetzbuch geschafft. Der StraftatbestandStörpropaganda gegen die Bundeswehr” wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.