Vergessener großer Bruder – “Vertrauen in öffentliche Kommunikation eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren von Demokratien ist” 

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In der heutigen Zeit erfreut sich der Öffentlich Rechtliche Rundfunk einer großen Beliebtheit und spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Doch wie neutral ist dieser eigentlich?

“Georg Heil” – “Ganz vergessen worden ist die Information, dass er der Bruder vom noch amtierenden Arbeitsminister Hubertus Heil ist”

>>Staatsfunk “Rundfunk Berlin-Brandenburg” <<

“Georg Heil neuer Kontraste-Redaktionsleiter … Georg Heil entdeckte seine Leidenschaft für investigative Themen während einer Station als Journalistenschüler bei Monitor vom WDR.”

“Ist er so etwas wie der „vergessene“ Bruder?” – “Georg Heil neuer Kontraste-Redaktionsleiter”

Zwar geht der Lobgesang auf den “neuen” Redaktionsleiter noch weiter, aber ein wichtiges Detail wurde doch glatt vergessen. Ein kritischer Kommentar merkt an: “Ganz vergessen worden ist die Information, dass er der Bruder vom noch amtierenden Arbeitsminister Hubertus Heil ist.” – Es soll nur mal als Beispiel gelten. Dennoch ist die Tatsache erstaunlich.

“Georg Heil” – “Hubertus Heil hat einen Bruder, von dem allerdings deutlich weniger bis gar nicht die Rede ist”

>>Peiner Nachrichten<<

„Vergessener“ Bruder? – Hubertus Heil hat einen Bruder, von dem allerdings deutlich weniger bis gar nicht die Rede ist: Georg Heil. Ist er so etwas wie der „vergessene“ Bruder? Hubertus Heil, seit mehr als 20 Jahren für Peine – und irgendwie sicherlich auch für die SPD – im Bundestag, kennt hier im Landkreis (fast) jeder.”

“Georg Heil neuer Kontraste-Redaktionsleiter” – “Ist er so etwas wie der „vergessene“ Bruder?”

Noch enger könnten wohl die privaten Verflechtungen zwischen Regierung und Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk kaum sein. Zumal die Finanzierung über dem Rundfunkbeitrag gänzlich vom politischen Wohlwollen abhängt und damit den staatlichen Neutralitätsgebot zuwiderläuft. Der Medienstaatsvertrag könnte quasi per Federstrich aufgelöst werden, was sich auch in Berichterstattung widerspiegelt.

Neutralitätsgebot: “Insgesamt wurden die Regierungsparteien in den öffentlich-rechtlichen Formaten weniger negativ dargestellt (-19%) als die Oppositionsparteien (-43%)”

>>Focus<<

“Die SPD schnitt in den öffentlich-rechtlichen Medien mit einer fast ausgeglichenen Bewertung (-3%) besser ab als CDU/CSU (-27%), Grüne (-29%) und FDP (-38%). Besonders kritisch wurden die Parteien an den politischen Rändern beurteilt. SPD (-21%) und Grüne (-45%) wurden in den Vergleichsmedien stärker negativ bewertet, die Linke erschien am wenigsten negativ (-15%), wurde aber auch deutlich seltener erwähnt. … Insgesamt wurden die Regierungsparteien in den öffentlich-rechtlichen Formaten weniger negativ dargestellt (-19%) als die Oppositionsparteien (-43%), eine Tendenz, die in den Vergleichsmedien weniger stark ausgeprägt war (-34% zu -38%).”

Neutralitätsgebot versus Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Das Neutralitätsgebot, das den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk dazu verpflichtet, unabhängig und ausgewogen zu berichten, steht immer wieder in der Kritik. Eine umfangreiche Langzeitstudie aus Mainz zum Medienvertrauen hat sich genau mit diesem Thema auseinandergesetzt. Die Ergebnisse sind interessant und werfen wichtige Fragen auf.

“Vertrauen in öffentliche Kommunikation eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren von Demokratien ist” 

>>Johannes Gutenberg-Universität Mainz<<

“Seriöse Quellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Quellen erscheinen notwendiger denn je, da Vertrauen in öffentliche Kommunikation eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren von Demokratien ist. Ohne Vertrauen in öffentliche Kommunikation, in die kommunizierten Inhalte und die Institutionen, die diese Inhalte verbreiten, ist eine demokratische Willensbildung nicht möglich.”

“Demokratische Willensbildung” versus Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

Denn trotz des Neutralitätsgebots scheint die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tendenziös zu sein. Die Studie zeigt, dass es grundsätzliche Bedenken hinsichtlich des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gebe. Viele Menschen haben das Gefühl, dass bestimmte Themen einseitig beleuchtet werden oder Informationen bewusst verschwiegen werden. Ein Grund für diese Tendenz könnte darin liegen, dass auch Journalisten subjektiv sind und ihre persönliche Meinung in ihre Arbeit einfließen lassen.

“Neutralitätsgebot und das Überwältigungsverbot für Lehrende gegenüber ihren Schülern gilt”

>>Die Öffentlichkeit und ihre Feinde von Bernd Stegemann (Buch) <<

“Privat ist der Gebrauch der Vernunft für ihn, wenn z. B. ein Lehrer vor seiner Schulklasse seine private Meinung unterrichtet. Eine solche private Meinungsäußerung lehnt Kant ab. Für ihn ist die Abhängigkeit des Lehrers von der Institution Schule wichtiger als die Freiheit seiner privaten Vernunft. Weil der Lehrer ein Angestellter der Schule ist, darf sie von ihm erwarten, dass er seinem Arbeitsverhältnis gemäß unterrichtet. Stellt der Lehrer seine private Meinung über diese öffentliche Funktion, so missbraucht er sie, und muss in seiner privaten Meinungsäußerung eingeschränkt werden. Diese Unterscheidung findet bis heute Beachtung, wenn z. B. in Deutschland das Neutralitätsgebot und das Überwältigungsverbot für Lehrende gegenüber ihren Schülern gilt. Diese Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nachvollziehbar, da gerade in einer Schulsituation ein Machtgefälle zwischen den Meinungen besteht. Der Lehrende spricht vor der Klasse eben nicht als Privatperson, sondern als Autorität, die im Extremfall ihre eigene Weltanschauung zum Maßstab der Prüfung machen könnte. Die Diskussion, ob heute Lehrende eine klare politische Haltung zeigen sollten, indem sie z. B. während der Unterrichtszeit zum Klimastreik aufrufen, trifft den Kern des Problems.”

“Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nachvollziehbar, da gerade in einer Schulsituation ein Machtgefälle zwischen den Meinungen besteht”

Zudem wird oft argumentiert, dass die Auswahl der Gäste und Experten nicht immer objektiv erfolgt. Es stellt sich also die Frage: Ob die Daseinsberechtigung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks überhaupt noch zeitgemäß ist oder ob der Medienstaatsvertrag gekündigt werden sollte? Eine wirkliche Transparenz und eine Einbindung von unterschiedlichen Meinungen finden faktisch nicht statt. Insbesondere Kritik an diesem Machtgefälle sollte ernst genommen werden. Da die Rundfunkanstalten über enorme Geldmittel verfügen, laufen sie der demokratischen Willensbildung zuwider und könnten damit den sozialen Frieden gefährden.